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   LSG Bremen, 13.03.2002 - L 6 KR 23/00   

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LSG Bremen, 13.03.2002 - L 6 KR 23/00 (https://dejure.org/2002,22202)
LSG Bremen, Entscheidung vom 13.03.2002 - L 6 KR 23/00 (https://dejure.org/2002,22202)
LSG Bremen, Entscheidung vom 13. März 2002 - L 6 KR 23/00 (https://dejure.org/2002,22202)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 19/96 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit - zulassungspflichtiges Arzneimittel -

    Auszug aus LSG Bremen, 13.03.2002 - L 6 KR 23/00
    Zutreffend hat das SG unter Heranziehung der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG SozR 3-2500 § 31 Nr. 5) ausgeführt, dass hiervon insbesondere dann auszugehen ist, wenn das verwendete Präparat nach den Vorschriften des Arzneimittelrechts der Zulassung bedarf und diese nicht erteilt worden ist.

    Das BSG neigt zwar einer weiten Auslegung des Begriffs "Behandlungsmethode" zu, die auch die Pharmakotherapie als Teil der vom Arzt verantworteten einheitlichen Behandlung mit umfasst (vgl. a.a.O., S. 65 sowie BSG SozR 3-2500 § 31 Nr. 5, S. 19).

    Soweit der Pressemitteilung Nr. 16/02 vom 19. März 2002 zu entnehmen ist, hat das BSG in der an diesem Tage in dem Verfahren B 1 KR 37/00 R verkündeten Entscheidung zum sog. Off-Label-Gebrauch eines Fertigarzneimittels die Auffassung vertreten, dass, wenn das Arzneimittelrecht die Zulassung vorschreibt, der Nachweis der Unbedenklichkeit des Medikaments wie auch seiner Qualität und Wirksamkeit nach der Gesetzessystematik in dem Zulassungsverfahren und nicht in einer Qualitätsprüfung nach § 135 SGB V zu führen ist (in BSG SozR 3-2500 § 31 Nr. 5, S. 20 noch offen gelassen).

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Bremen, 13.03.2002 - L 6 KR 23/00
    Dann aber kann ein Erstattungsanspruch nur in Betracht kommen, wenn der Bundesausschuss über die Anerkennung der neuen Behandlungsmethode ohne sachlichen Grund nicht oder nicht zeitgerecht entschieden hat, also ein Systemmangel anzunehmen ist (vgl. BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 4).
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus LSG Bremen, 13.03.2002 - L 6 KR 23/00
    Soweit der Pressemitteilung Nr. 16/02 vom 19. März 2002 zu entnehmen ist, hat das BSG in der an diesem Tage in dem Verfahren B 1 KR 37/00 R verkündeten Entscheidung zum sog. Off-Label-Gebrauch eines Fertigarzneimittels die Auffassung vertreten, dass, wenn das Arzneimittelrecht die Zulassung vorschreibt, der Nachweis der Unbedenklichkeit des Medikaments wie auch seiner Qualität und Wirksamkeit nach der Gesetzessystematik in dem Zulassungsverfahren und nicht in einer Qualitätsprüfung nach § 135 SGB V zu führen ist (in BSG SozR 3-2500 § 31 Nr. 5, S. 20 noch offen gelassen).
  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 9/98 KR R

    Krankenversicherung - behandlungsbedürftige Krankheit - erektile Dysfunktion -

    Auszug aus LSG Bremen, 13.03.2002 - L 6 KR 23/00
    Dem SG ist angesichts der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG SozR 3-2500 § 27 Nr. 11, § 31 Nr. 3 und 5) auch darin zu folgen, dass die erfolgte Zulassung eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen allein für künftige Arzneiverordnungen auslösen kann, wobei es unerheblich ist, ob sie (zunächst) versagt worden ist oder ob die Entscheidung der zuständigen Behörde noch ausstand.
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus LSG Bremen, 13.03.2002 - L 6 KR 23/00
    Fraglich erscheint schon, ob der in § 135 Abs. 1 SGB V verwendete Begriff "Behandlungsmethode" Arzneitherapien überhaupt mit umfasst (vgl. zu den hiergegen vorgebrachten Einwendungen BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 14, S. 64f.).
  • BSG, 08.03.1995 - 1 RK 7/94

    Umfang der Versicherungsleistungen bei der Versorgung mit Zahnersatz - Anspruch

    Auszug aus LSG Bremen, 13.03.2002 - L 6 KR 23/00
    Zutreffend hat das SG schließlich darauf hingewiesen, dass die Klägerin aus der Übernahme der Kosten für Herceptin durch andere Krankenkassen keine Rechte herleiten kann, da ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht nicht besteht (vgl. BSG SozR 3-2500 § 30 Nr. 5 sowie SozR 3-2200 § 321 Nr. 1).
  • BSG, 07.08.1991 - 1 RR 7/88

    Genehmigungsfähigkeit von Satzungsregelungen

    Auszug aus LSG Bremen, 13.03.2002 - L 6 KR 23/00
    Zutreffend hat das SG schließlich darauf hingewiesen, dass die Klägerin aus der Übernahme der Kosten für Herceptin durch andere Krankenkassen keine Rechte herleiten kann, da ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht nicht besteht (vgl. BSG SozR 3-2500 § 30 Nr. 5 sowie SozR 3-2200 § 321 Nr. 1).
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