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   LSG Hamburg, 13.07.2016 - L 2 R 91/15   

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https://dejure.org/2016,61602
LSG Hamburg, 13.07.2016 - L 2 R 91/15 (https://dejure.org/2016,61602)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 13.07.2016 - L 2 R 91/15 (https://dejure.org/2016,61602)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 13. Juli 2016 - L 2 R 91/15 (https://dejure.org/2016,61602)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungspflicht bei Ausüben der Tätigkeit als Servicefahrer aufgrund abhängiger Beschäftigung; Statusfeststellungsverfahren; Tätigkeit als Servicefahrer; Vertragsverhältnis der Beteiligten; Abwägung der Gesamtumstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 7a
    Statusfeststellungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.07.2016 - L 2 R 91/15
    Damit ähnele die Gestaltung der Tätigkeit dem Sachverhalt, der der Entscheidung des BSG vom 11. März 2009 (B 12 KR 21/07 "Transportfahrerin") zugrunde gelegen habe.

    Damit unterscheidet er sich kaum von dem Frachtführer im Sinne der §§ 407 ff. HGB, der jedoch definitionsgemäß selbstständiger Unternehmer ist (zu diesem Aspekt vgl. BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 12 KR 21/07 R, Die Beiträge Beilage 2009, 340).

    Hiervon ist auch Gebrauch gemacht worden (zu diesem Aspekt vgl. BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 12 KR 21/07 R, a.a.O.).

    In den späteren Entscheidungen vom 19. August 2003 (B 2 U 38/02 R (Menü-Bringer), SozR 4-2700 § 2 Nr. 1), vom 22. Juni 2005 (B 12 KR 28/03 R (Transportfahrer im Bereich medizinischer Labordiagnostik), SozR 4-2400 § 7 Nr. 5) und vom 11. März 2009 (B 12 KR 21/07 R (Transportfahrer), Die Beiträge Beilage 2009, 340) hat das BSG nachvollziehbar in Abgrenzung zu den erstgenannten Entscheidungen vor allem auf den die Arbeitskraft weitgehend bindenden zeitlichen Umfang der Tätigkeit, das nach außen erkennbare Auftreten für den Auftrag- bzw. Arbeitgeber in dessen Namen sowie auf die regelhafte persönliche Leistungserbringung abgestellt und damit auf Umstände, die im vorliegenden Fall nicht gegeben sind.

  • BSG, 27.11.1980 - 8a RU 74/79
    Auszug aus LSG Hamburg, 13.07.2016 - L 2 R 91/15
    Die Klägerin sieht nach wie vor eine Vergleichbarkeit des hiesigen Sachverhalts mit denjenigen, die den Urteilen des BSG vom 27. November 1980 zu Grunde lagen (Ringtourenfahrer - 8a 26/80 - und Zeitungsfahrer bzw. Charterfahrer - 8a RU 74/79).

    Der vorliegende Sachverhalt erscheint nach der Vertragslage und der tatsächlichen Gestaltung am ehesten denjenigen vergleichbar, die den Urteilen des BSG vom 27. November 1980 (8a RU 74/79 (Zeitungsfahrer bzw. Charterfahrer), juris; 8a RU 26/80 (Ringtourenfahrer), DOK 1981, 125) zu Grunde lagen.

  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - selbständige Tätigkeit - abhängige

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.07.2016 - L 2 R 91/15
    Insbesondere der Sachverhalt, der der von der Beklagten in Bezug genommenen BSG-Entscheidung vom 19. August 2003 (Menü-Bringer - B 2 U 38/02 R) zu Grunde lag, sei schon wegen der dortigen größeren zeitlichen Einbindung und Verpflichtung, ein Fahrzeug mit dem Logo des Auftrag- bzw. Arbeitgebers zu fahren, nicht heranzuziehen.

    In den späteren Entscheidungen vom 19. August 2003 (B 2 U 38/02 R (Menü-Bringer), SozR 4-2700 § 2 Nr. 1), vom 22. Juni 2005 (B 12 KR 28/03 R (Transportfahrer im Bereich medizinischer Labordiagnostik), SozR 4-2400 § 7 Nr. 5) und vom 11. März 2009 (B 12 KR 21/07 R (Transportfahrer), Die Beiträge Beilage 2009, 340) hat das BSG nachvollziehbar in Abgrenzung zu den erstgenannten Entscheidungen vor allem auf den die Arbeitskraft weitgehend bindenden zeitlichen Umfang der Tätigkeit, das nach außen erkennbare Auftreten für den Auftrag- bzw. Arbeitgeber in dessen Namen sowie auf die regelhafte persönliche Leistungserbringung abgestellt und damit auf Umstände, die im vorliegenden Fall nicht gegeben sind.

  • BSG, 27.11.1980 - 8a RU 26/80

    Sozialversicherungsstatus - Zeitungsausfahrer

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.07.2016 - L 2 R 91/15
    Auch das Bundessozialgericht (BSG) habe in seinem Urteil vom 27. Januar 1980 (8a RU 26/80) zu sogenannten "Ringtourenfahren", die Zeitungen von Umschlagplätzen zu einer bestimmten Zeit an Einzelhändler auszuliefern hätten, als selbstständige Auftragnehmer angesehen.

    Der vorliegende Sachverhalt erscheint nach der Vertragslage und der tatsächlichen Gestaltung am ehesten denjenigen vergleichbar, die den Urteilen des BSG vom 27. November 1980 (8a RU 74/79 (Zeitungsfahrer bzw. Charterfahrer), juris; 8a RU 26/80 (Ringtourenfahrer), DOK 1981, 125) zu Grunde lagen.

  • LSG Thüringen, 11.11.2015 - L 3 R 1847/13

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Servicefahrer im Rahmen eines

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.07.2016 - L 2 R 91/15
    Schließlich sieht die Klägerin sich durch weitere von ihr benannte und teilweise vorgelegte Entscheidungen verschiedener Arbeits- und Sozialgerichte und insbesondere auch Landessozialgerichte bestätigt, von denen die Landessozialgerichte Baden-Württemberg (Urteil vom 5. November 2013 - L 11 R 4053/12), Bayern (nach Rechtsmittelverzicht abgekürztes Urteil vom 8. Oktober 2015 - L 14 R 585/13), Thüringen (Urteil vom 11. November 2015 - L 3 R 1847/13) und zuletzt Schleswig-Holstein (Urteile vom 23. Juni 2016 - L 5 KR 99/14, L 5 KR 100/14 und L 5 KR 61/15) ebenfalls die Vertragsverhältnisse zwischen M.-Franchisenehmern und Servicefahrern beträfen.

    Auch die darüberhinausgehende Verpflichtung, für den Fall der Verhinderung des Fahrers einen Ersatzfahrer nebst Kontaktdaten zu benennen wäre, wie das Thüringer Landessozialgericht in seinem Urteil vom 11. November 2015 (L 3 R 1847/13, juris) zu Recht ausgeführt hat, im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses alles andere als üblich.

  • LSG Baden-Württemberg, 05.11.2013 - L 11 R 4053/12
    Auszug aus LSG Hamburg, 13.07.2016 - L 2 R 91/15
    Soweit das Landessozialgericht Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 5. November 2013 (L 11 R 4053/12) für einen Fahrer eines M.-Frühstücksdienst-Betriebes zu dem Ergebnis komme, die vertraglichen Regelungen begründeten kein Weisungsrecht des Klägers und solche seien auch nicht erteilt worden, vermöge die Kammer dieser Auffassung für den vorliegenden Fall nicht zu folgen.

    Schließlich sieht die Klägerin sich durch weitere von ihr benannte und teilweise vorgelegte Entscheidungen verschiedener Arbeits- und Sozialgerichte und insbesondere auch Landessozialgerichte bestätigt, von denen die Landessozialgerichte Baden-Württemberg (Urteil vom 5. November 2013 - L 11 R 4053/12), Bayern (nach Rechtsmittelverzicht abgekürztes Urteil vom 8. Oktober 2015 - L 14 R 585/13), Thüringen (Urteil vom 11. November 2015 - L 3 R 1847/13) und zuletzt Schleswig-Holstein (Urteile vom 23. Juni 2016 - L 5 KR 99/14, L 5 KR 100/14 und L 5 KR 61/15) ebenfalls die Vertragsverhältnisse zwischen M.-Franchisenehmern und Servicefahrern beträfen.

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.07.2016 - L 2 R 91/15
    In den späteren Entscheidungen vom 19. August 2003 (B 2 U 38/02 R (Menü-Bringer), SozR 4-2700 § 2 Nr. 1), vom 22. Juni 2005 (B 12 KR 28/03 R (Transportfahrer im Bereich medizinischer Labordiagnostik), SozR 4-2400 § 7 Nr. 5) und vom 11. März 2009 (B 12 KR 21/07 R (Transportfahrer), Die Beiträge Beilage 2009, 340) hat das BSG nachvollziehbar in Abgrenzung zu den erstgenannten Entscheidungen vor allem auf den die Arbeitskraft weitgehend bindenden zeitlichen Umfang der Tätigkeit, das nach außen erkennbare Auftreten für den Auftrag- bzw. Arbeitgeber in dessen Namen sowie auf die regelhafte persönliche Leistungserbringung abgestellt und damit auf Umstände, die im vorliegenden Fall nicht gegeben sind.
  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.07.2016 - L 2 R 91/15
    Das Sozialgericht hat dem in der vertraglichen Regelung zum Ausdruck kommenden Willen der Parteien des Beratungsvertrages zu wenig Bedeutung beigemessen, obwohl sich nach ständiger Rechtsprechung des BSG, der sich der erkennende Senat nach eigener Überzeugungsbildung ebenfalls in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat, aus dem Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es im Rahmen des rechtlich Zulässigen tatsächlich vollzogen worden ist, ergibt, ob eine wertende Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung gerechtfertigt ist; Ausgangspunkt der weiteren Abwägung ist daher zunächst das Vertragsverhältnis, so wie es sich aus getroffenen Vereinbarungen ergibt oder sich aus den gelebten Beziehungen erschließen lässt (vergleiche BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R, Handbuch Soziale Pflegeversicherung - Rechtsprechung SGB XI, § 20 SGB XI Nr. 2.12).
  • LSG Hamburg, 13.07.2016 - L 2 R 129/15
    Auszug aus LSG Hamburg, 13.07.2016 - L 2 R 91/15
    Dass der hiesige Beigeladene zu 1 - anders als die in anderen Verfahren betreffend M.-Franchisenehmer wie dem ebenfalls mit Urteil vom 13. Juli 2016 vom erkennenden Senat entschiedenen Verfahren L 2 R 129/15 beigeladenen Fahrer - offenbar mit seiner Tour in dem von ihm ausgehandelten Liefergebiet unzufrieden und zeitlich stark eingebunden war, was vermutlich zu der sehr kurzfristigen Vertragsauflösung nach nur 10-tägiger Tätigkeit geführt haben dürfte, vermag hieran nichts zu ändern.
  • SG Duisburg, 17.10.2019 - S 21 R 36/14
    2. a. In der neueren Rechtsprechung der Landessozialgerichte lassen sich Entscheidungen finden, die einen Auslieferungsfahrer mit eigenen Fahrzeugen trotz geringem gestalterischem Spielraum und Einbindung in gewisse Zeitfenster (bei Zeitungs- und Brötchenauslieferung) als selbständig angesehen (Bayrisches LSG, Urteil vom 3. Mai 2018 - L 16 R 5144/16 -, juris; LSG Hamburg, Urteil vom 13. Juli 2016 - L 2 R 91/15 -, juris).
  • LSG Hamburg, 13.07.2016 - L 2 R 129/15

    Keine Sozialversicherungspflicht des Servicefahrers eines Lieferservices für

    Der Kläger hält das erstinstanzliche Urteil für überzeugend und bezieht sich auf dessen Entscheidungsgründe sowie auf den eigenen bisherigen Vortrag sowie auf seine Begründung im Berufungsverfahren L 2 R 91/15.
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