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LSG Hamburg, 21.11.2007 - L 1 KR 15/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung der Höhe des Beitrags eines Rechtsanwalts für die freiwillige Krankenversicherung; Bestehen einer "hauptberuflichen" Selbständigkeit bei Angabe einer lediglich zweitägigen Arbeit in der Woche
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)
Keine Härtefallregelung für in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versicherten Rechtsanwalt, der nur an zwei Tagen in der Woche tätig is
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 22.02.2007 - S 23 KR 492/05
- LSG Hamburg, 21.11.2007 - L 1 KR 15/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96
Freiwillig versicherte Selbständige
Auszug aus LSG Hamburg, 21.11.2007 - L 1 KR 15/07
Das Sozialgericht hat die daraufhin unter Wiederholung und Vertiefung des bisherigen Vorbringens fristgerecht erhobene Klage durch am 24. Februar 2007 zugestellten Gerichtsbescheid vom 22. Februar 2007 abgewiesen und zur Begründung unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2001 (1 BvL 4/96, SozR 3-2500 § 240 Nr. 39) ausgeführt, der Beitragsberechnung für den Kläger sei aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmung zutreffend 30/40 der monatlichen Bezugsgröße, die für 2004 2.415,25 EUR betragen habe, das seien 1.811,25 EUR, zugrunde gelegt und hiervon ausgehend der Beitrag zutreffend berechnet worden.Dies entspricht der durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. v. 22. Mai 2001, SozR 3-2500 § 240 Nr. 39) gebilligten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (…v. 26.09.1996, SozR 3-2500 § 240 Nr. 27), welcher der erkennende Senat folgt.
- BSG, 26.09.1996 - 12 RK 46/95
Beitragsbemessung hauptberuflich selbständiger Erwerbstätiger in der freiwilligen …
Auszug aus LSG Hamburg, 21.11.2007 - L 1 KR 15/07
Dies entspricht der durch das Bundesverfassungsgericht (…vgl. v. 22. Mai 2001, SozR 3-2500 § 240 Nr. 39) gebilligten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (v. 26.09.1996, SozR 3-2500 § 240 Nr. 27), welcher der erkennende Senat folgt.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2010 - L 1 KR 231/10 Wenn eine zweite Erwerbstätigkeit gar nicht vorhanden ist, kommt es auf die Abgrenzung zwischen Haupt- und Nebenberuf nicht an, vielmehr bildet die eine Tätigkeit den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 13. Mai 2008 - L 1 KR 80/05; LSG Hamburg, Urteil vom 21. November 2007 -L 1 KR 15/07 - zitiert nach juris).