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   LSG Hamburg, 23.05.2018 - L 2 U 26/17   

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LSG Hamburg, 23.05.2018 - L 2 U 26/17 (https://dejure.org/2018,20897)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 23.05.2018 - L 2 U 26/17 (https://dejure.org/2018,20897)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 23. Mai 2018 - L 2 U 26/17 (https://dejure.org/2018,20897)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.05.2018 - L 2 U 26/17
    Das Handeln müsse subjektiv - zumindest auch - auf die Erfüllung des Tatbestands der jeweiligen versicherten Tätigkeit ausgerichtet sein (Hinweis auf BSG, Urteile vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 44 Rn. 31, und vom 26. Juni 2014 - B 2 U 4/13 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 52 Rn. 14).

    Nur dies begründet die Versichertenstellung in und seinen Versicherungsschutz aus der jeweiligen Versicherung (BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R BSG, SozR 4-2700 § 8 Nr. 44).

    Es kann nach alledem jedenfalls nicht festgestellt werden, dass die konkrete Verrichtung, also das objektiv beobachtbare Handeln subjektiv - zumindest auch - auf die Erfüllung des Tatbestands der versicherten Tätigkeit ausgerichtet gewesen ist - hier der Weg in der Bahnhofshalle zum Unfallzeitpunkt als Teil des unmittelbaren Wegs zur Arbeitsstelle -, was jedoch nach allgemeinen Grundsätzen entscheidend für die Annahme von Versicherungsschutz wäre (vgl. BSG, Urteile vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 44 und vom 26. Juni 2014 - B 2 U 4/13 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 52).

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - sozialgerichtliches

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.05.2018 - L 2 U 26/17
    Dagegen genügt hinsichtlich des ursächlichen Zusammenhangs eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (BSG, Urteil vom 18. Januar 2011 - B 2 U 5/10 R BSG, SozR 4-2700 § 200 Nr. 3).

    Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit ist dann anzunehmen, wenn bei vernünftiger Abwägung aller wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalls mehr für als gegen einen Ursachenzusammenhang spricht, wobei dieser nicht schon dann wahrscheinlich ist, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (BSG vom 18. Januar 2011, a.a.O.).

  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 3/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.05.2018 - L 2 U 26/17
    Das BSG stelle nach der neuen Rechtsprechung zur Begründung des sachlichen Zusammenhanges konsequent auf die objektivierbare Handlungstendenz eines Versicherten vor bzw. zum Zeitpunkt des Unfallereignisses ab (Hinweis auf BSG, Urteil vom 4. Juli 2013 - B 2 U 12/12 R (Tankstelle); Urteil vom 4. Juli 2013 - B 2 U 3/13 R (Erdbeerkauf); Urteil vom 17. Dezember 2015 - B 2 U 8/14 R (Bahnsteig) und insbesondere W. Spellbrink, a.a.O.).

    Insbesondere anhand der Urteile des BSG vom 4. Juli 2013 (B 2 U 12/12 R und B 2 U 3/13 R) werde deutlich, dass das BSG an den Grundsätzen dieses Rechtsinstituts weiterhin festhalte.

  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 12/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Dauer der

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.05.2018 - L 2 U 26/17
    Das BSG stelle nach der neuen Rechtsprechung zur Begründung des sachlichen Zusammenhanges konsequent auf die objektivierbare Handlungstendenz eines Versicherten vor bzw. zum Zeitpunkt des Unfallereignisses ab (Hinweis auf BSG, Urteil vom 4. Juli 2013 - B 2 U 12/12 R (Tankstelle); Urteil vom 4. Juli 2013 - B 2 U 3/13 R (Erdbeerkauf); Urteil vom 17. Dezember 2015 - B 2 U 8/14 R (Bahnsteig) und insbesondere W. Spellbrink, a.a.O.).

    Insbesondere anhand der Urteile des BSG vom 4. Juli 2013 (B 2 U 12/12 R und B 2 U 3/13 R) werde deutlich, dass das BSG an den Grundsätzen dieses Rechtsinstituts weiterhin festhalte.

  • BSG, 26.06.2014 - B 2 U 4/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Versicherungstatbestand:

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.05.2018 - L 2 U 26/17
    Das Handeln müsse subjektiv - zumindest auch - auf die Erfüllung des Tatbestands der jeweiligen versicherten Tätigkeit ausgerichtet sein (Hinweis auf BSG, Urteile vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 44 Rn. 31, und vom 26. Juni 2014 - B 2 U 4/13 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 52 Rn. 14).

    Es kann nach alledem jedenfalls nicht festgestellt werden, dass die konkrete Verrichtung, also das objektiv beobachtbare Handeln subjektiv - zumindest auch - auf die Erfüllung des Tatbestands der versicherten Tätigkeit ausgerichtet gewesen ist - hier der Weg in der Bahnhofshalle zum Unfallzeitpunkt als Teil des unmittelbaren Wegs zur Arbeitsstelle -, was jedoch nach allgemeinen Grundsätzen entscheidend für die Annahme von Versicherungsschutz wäre (vgl. BSG, Urteile vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 44 und vom 26. Juni 2014 - B 2 U 4/13 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 52).

  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.05.2018 - L 2 U 26/17
    Das BSG stelle nach der neuen Rechtsprechung zur Begründung des sachlichen Zusammenhanges konsequent auf die objektivierbare Handlungstendenz eines Versicherten vor bzw. zum Zeitpunkt des Unfallereignisses ab (Hinweis auf BSG, Urteil vom 4. Juli 2013 - B 2 U 12/12 R (Tankstelle); Urteil vom 4. Juli 2013 - B 2 U 3/13 R (Erdbeerkauf); Urteil vom 17. Dezember 2015 - B 2 U 8/14 R (Bahnsteig) und insbesondere W. Spellbrink, a.a.O.).
  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 31/90

    Ursächliche Bedeutung der versicherten Tätigkeit im Rahmen der

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.05.2018 - L 2 U 26/17
    Kann ein behaupteter Sachverhalt nicht nachgewiesen oder der ursächliche Zusammenhang nicht wahrscheinlich gemacht werden, so geht dies nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Beteiligten, der aus diesem Sachverhalt Rechte ableitet (BSG, Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 RU 31/90, SozR 3-2200 § 548 Nr. 11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2005 - L 17 U 51/04

    Anspruch eines unzuständigen Leistungsträgers auf Erstattung von zu Unrecht

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.05.2018 - L 2 U 26/17
    Wenn sich das Vorliegen eines Arbeitsunfalls nicht feststellen lässt, geht dies angesichts der Regelung des § 11 Abs. 5 (früher: 4) SGB V im Erstattungsstreit zwischen Unfall- und Krankenversicherungsträger zulasten des Krankenversicherungsträgers, zumal diese Risikoverteilung derjenigen im Verhältnis zum Versicherten entspricht (vgl. nur Sozialgericht Hamburg, Urteil vom 1. Juli 2002 - S 36 U 512/97, HVBG-INFO 2003, 955, und LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. Oktober 2005 - L 17 U 51/04, HVBG-INFO 2006, Nr. 1, 6, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • SG Hamburg, 01.07.2002 - S 36 U 512/97

    Erstattungsanspruch einer BG an den KV-Träger - Beweislast für einen

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.05.2018 - L 2 U 26/17
    Wenn sich das Vorliegen eines Arbeitsunfalls nicht feststellen lässt, geht dies angesichts der Regelung des § 11 Abs. 5 (früher: 4) SGB V im Erstattungsstreit zwischen Unfall- und Krankenversicherungsträger zulasten des Krankenversicherungsträgers, zumal diese Risikoverteilung derjenigen im Verhältnis zum Versicherten entspricht (vgl. nur Sozialgericht Hamburg, Urteil vom 1. Juli 2002 - S 36 U 512/97, HVBG-INFO 2003, 955, und LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. Oktober 2005 - L 17 U 51/04, HVBG-INFO 2006, Nr. 1, 6, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 20.03.2018 - B 2 U 16/16 R

    Keine Erstattung von Behandlungskosten einer gesetzlichen Krankenkasse durch den

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.05.2018 - L 2 U 26/17
    Im Übrigen kann dahingestellt bleiben, ob mit der ständigen Rechtsprechung des 2. Senats des BSG auch zukünftig davon auszugehen sein wird, dass dem selbstständigen, originären Erstattungsanspruch nach § 105 SGB X die Bindungswirkung einer gegenüber dem Versicherten ergangenen, den Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung ablehnenden Entscheidung des Trägers der Unfallversicherung nicht entgegensteht (so mit überzeugenden Argumenten Krasney: Einwendungen des Trägers der Unfallversicherung aus dem Versicherungsverhältnis gegen einen Erstattungsanspruch der Krankenkasse nach § 105 SGB X?, KV 2014, 1; s.a. BSG, Urteil vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R, Terminbericht des BSG Nr. 10/18).
  • BSG, 13.12.2016 - B 1 KR 25/16 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit gem § 105 SGB 10 -

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 26/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - versicherte

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

  • LSG Hessen, 29.10.2009 - L 8 KR 252/07

    Gesetzliche Krankenversicherung - Erstattungsanspruch der Krankenversicherung

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