Rechtsprechung
LSG Hamburg, 24.02.2016 - L 2 R 94/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 17.07.2014 - S 20 R 4/11
- LSG Hamburg, 24.02.2016 - L 2 R 94/14
- BSG, 19.07.2016 - B 5 R 82/16 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 69/90
Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufs- bzw. …
Auszug aus LSG Hamburg, 24.02.2016 - L 2 R 94/14
Tatsächlich sei die Klägerin aber nicht einmal einer einjährig angelernten Kraft gleichgestellt gewesen (Hinweis auf BSG, Urteile vom 28. Mai 1991 - 13/5 RJ 69/90, und vom 14. Oktober 1992 - 5 RJ 10/92).Hierbei kommt der tariflichen Einstufung zum einen die Bedeutung einer abstrakten Klassifizierung einer Tätigkeitsart innerhalb eines nach Qualitätsstufen geordneten Tarifvertrags zu, zum anderen auch die einer Zuordnung der konkreten, zuletzt ausgeübten Tätigkeit eines Versicherten zu einer Berufssparte und hierüber zu einer bestimmten Tarifgruppe des jeweils geltenden Tarifvertrages (zum Ganzen etwa BSG, Urteil vom 28. Mai 1991 - 13/5 RJ 69/90, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 14 m.w.N.).
- BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 89/98 R
Berufsunfähigkeit eines als Beamtendiensttuer tätigen Briefzustellers
Auszug aus LSG Hamburg, 24.02.2016 - L 2 R 94/14
Dieser Gruppe seien neben den Versicherten mit mehr als zweijähriger Ausbildung auch diejenigen Versicherten zuzuordnen, die in einem anerkannten Ausbildungsberuf gearbeitet hätten ohne die hierfür erforderliche Ausbildung durchlaufen zu haben, wenn ihre Kenntnisse und Fertigkeiten denjenigen eines vergleichbaren Facharbeiters bzw. Angestellten mit abgelegter Prüfung entsprächen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 1. September 1999 - B 13 RJ 89/98 R). - BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 5/04 R
Berufsunfähigkeit - Einordnung in das Mehrstufenschema - Fachschulausbildung - …
Auszug aus LSG Hamburg, 24.02.2016 - L 2 R 94/14
Das Bundessozialgericht hat hierzu in ständiger Rechtsprechung zur Vermeidung einer rechtlich nicht zu rechtfertigenden unterschiedlichen Rechtsanwendung bei Berufen mit gleicher Qualität ein Mehrstufenschema entwickelt, dessen Stufen nach ihrer an Dauer und Umfang der im Regelfall erforderlichen Ausbildung und beruflichen Erfahrung gemessenen Leistungsqualität geordnet sind (vgl. nur BSG, Urteil vom 29. Juli 2004 - B 4 RA 5/04 R, juris, Rn. 33).
- LSG Bayern, 18.12.2003 - L 14 RA 251/00
Rente wegen Berufsunfähigkeit; Beginnende Gonarthrose links und eine …
Auszug aus LSG Hamburg, 24.02.2016 - L 2 R 94/14
Allgemein seien Pflegehelfer der unteren Angelerntenebene zuzuordnen (Hinweis auf Bayerisches LSG, Urteil vom 18. Dezember 2003 - L 14 RA 251/00). - LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2012 - L 16 R 698/09
Rente wegen Erwerbsminderung - Berufsunfähigkeit - Krankenpflegehelferin - …
Auszug aus LSG Hamburg, 24.02.2016 - L 2 R 94/14
Weiter ist die Tätigkeit einer Krankenpflegehelferin auch nicht etwa den Angelerntentätigkeiten des oberen Bereiches (Stufe 2, aber Ausbildung von mehr als einem Jahr) zuzuordnen, weswegen die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit nicht erforderlich (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. August 2012 - L 16 R 698/09, juris) und die Klägerin somit sozial zumutbar auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu verweisen ist. - BSG, 29.10.1985 - 5b/1 RJ 14/84
Auszug aus LSG Hamburg, 24.02.2016 - L 2 R 94/14
Für eine Gleichstellung mit einem ausgebildeten Facharbeiter sei jedoch - neben einer entsprechenden tariflichen Einstufung und Entlohnung - zu fordern, dass der Versicherte nicht nur eine seinem individuellen Arbeitsumfeld entsprechende Leistung erbringe, sondern auch über die theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten verfüge, die in seiner Berufsgruppe allgemein erwartet würden (Hinweis auf BSG, Urteil vom 29. Oktober 1985 - 5b/1 RJ 14/84, SozR 2200 § 1246 Nr. 131). - BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 34/03 R
Berufsunfähigkeit - Geschäftsführer eines Karussells im Schaustellergewerbe - …
Auszug aus LSG Hamburg, 24.02.2016 - L 2 R 94/14
Dabei sei besonders zu berücksichtigen, dass die von der Klägerin ausgeübte Tätigkeit sich durch ein hohes Maß an Verantwortung gegenüber Menschen auszeichne, was nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sogar dann zur Einstufung auf der Ebene des Facharbeiters führen könne, wenn es sich um eine Berufstätigkeit handele, die keinem Ausbildungsberuf entspreche (Hinweis auf BSG, Urteil vom 12. Februar 2004, B 13 RJ 34/03 R, SozR 4-2600 § 43 Nr. 1 - Geschäftsführer eines Karussells). - BSG, 14.10.1992 - 5 RJ 10/92
Bisherige Tätigkeit - Lohngruppe - Zuordnung - Leitberuf - Zulagen
Auszug aus LSG Hamburg, 24.02.2016 - L 2 R 94/14
Tatsächlich sei die Klägerin aber nicht einmal einer einjährig angelernten Kraft gleichgestellt gewesen (Hinweis auf BSG, Urteile vom 28. Mai 1991 - 13/5 RJ 69/90, und vom 14. Oktober 1992 - 5 RJ 10/92).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2019 - L 12 R 128/17 Bei der ausgeübten Tätigkeit als Krankenpflegehelferin handelt es sich - wie das SG und die Beklagte zutreffend ausgeführt haben - um eine der unteren Ebene der angelernten Tätigkeiten des vom BSG entwickelten Mehrstufenschemas zuzuordnende Tätigkeit, die einen Berufsschutz nicht vermittelt und einer Verweisung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt mithin nicht entgegensteht (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 24.2.2016 - L 2 R 94/14 mit weiteren Nachweisen).