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   LSG Hessen, 06.05.2020 - L 1 BA 15/18   

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https://dejure.org/2020,13355
LSG Hessen, 06.05.2020 - L 1 BA 15/18 (https://dejure.org/2020,13355)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06.05.2020 - L 1 BA 15/18 (https://dejure.org/2020,13355)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06. Mai 2020 - L 1 BA 15/18 (https://dejure.org/2020,13355)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Fahrschulerlaubnis - keine Selbständigkeit des Fahrlehrers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sozialversicherungspflicht eines Fahrlehrers ohne Fahrschulerlaubnis

  • datev.de (Kurzinformation)

    Fahrlehrer ohne Fahrschulerlaubnis ist abhängig beschäftigt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fahrlehrer ohne Fahrschulerlaubnis ist scheinselbstständig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fahrlehrer ohne Fahrschulerlaubnis ist scheinselbstständig

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Können Fahrlehrer ohne Fahrschulerlaubnis selbstständig sein?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrlehrer ohne Fahrschulerlaubnis ist abhängig beschäftigt - Ohne Fahrschulerlaubnis selbstständige Tätigkeit als Fahrlehrer unzulässig

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Arbeitnehmer
    Arbeitnehmerbegriffe in ABC-Form
    Fahrlehrer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Bayern, 11.11.2014 - L 5 R 910/12

    Ob ein Fahrlehrer sozialversicherungspflichtig tätig ist, bestimmt die

    Auszug aus LSG Hessen, 06.05.2020 - L 1 BA 15/18
    Das vom Kläger zitierte Urteil des Sozialgerichts Würzburg sei durch das Landessozialgericht Bayern mit Urteil vom 11.11.2014 (L 5 R 910/12) aufgehoben worden.

    Zu einer rechtmäßigen Ausübung einer selbstständigen Fahrlehrertätigkeit sei notwendigerweise neben der Fahrlehrererlaubnis auch die Fahrschulerlaubnis erforderlich (so auch: LSG Bayern, Urteil vom 11.11.2015, L 5 R 910/12).

    Insbesondere die durchgehende Verwendung des Begriffs „Beschäftigungsverhältnis“ in der Fahrlehrerverordnung von 1957 und im Fahrlehrergesetz bis heute macht deutlich, dass sich der Gesetzgeber an dem sozialrechtlichen Beschäftigungsbegriff nicht nur orientiert, sondern diesen wortgleich übernommen hat (so auch: Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.11.2014, L 5 R 910/12; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.02.1996 - 5 Ta 1/96, BeckRS 1996, 30865702; Weber, SVR 2013, 401; ders. SVR 2009, 202; offengelassen: Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 23.10.2018, L 9 KR 263/13).

    Es ist nicht zu beanstanden, dass im Interesse der Sicherheit des Straßenverkehrs und zum Schutz hochrangiger Rechtsgüter, wie Leben und körperliche Unversehrtheit, die selbstständige Ausübung der Fahrlehrertätigkeit neben der Fahrlehrererlaubnis auch eine Fahrschulerlaubnis erfordert(vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.11.2014 - L 5 R 910/12 -, Rn. 40, juris).

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Auszug aus LSG Hessen, 06.05.2020 - L 1 BA 15/18
    Regulatorische Vorgaben sind bei der Gewichtung der Indizien zur Statusbeurteilung zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 07.07.2019, B 12 R 6/18 R, juris Rn. 25; BSG, Urteil vom 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R, juris Rn. 26).

    Die Revision wird zugelassen, da die Frage, ob und in welchem Ausmaß sich ordnungs- bzw. berufsrechtliche oder sonstige regulatorische Vorgaben (vgl. BSG, Urteil vom 07.07.2019, B 12 R 6/18 R, juris Rn. 25; BSG Urteil vom 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R, juris Rn. 26) auf den sozialversicherungsrechtlichen Status auswirken, über den vorliegenden Einzelfall hinaus Bedeutung hat (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).

  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?

    Auszug aus LSG Hessen, 06.05.2020 - L 1 BA 15/18
    Regulatorische Vorgaben sind bei der Gewichtung der Indizien zur Statusbeurteilung zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 07.07.2019, B 12 R 6/18 R, juris Rn. 25; BSG, Urteil vom 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R, juris Rn. 26).

    Die Revision wird zugelassen, da die Frage, ob und in welchem Ausmaß sich ordnungs- bzw. berufsrechtliche oder sonstige regulatorische Vorgaben (vgl. BSG, Urteil vom 07.07.2019, B 12 R 6/18 R, juris Rn. 25; BSG Urteil vom 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R, juris Rn. 26) auf den sozialversicherungsrechtlichen Status auswirken, über den vorliegenden Einzelfall hinaus Bedeutung hat (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).

  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus LSG Hessen, 06.05.2020 - L 1 BA 15/18
    Die vom Gesetzgeber gewählten Mittel müssen geeignet und erforderlich und die Beschränkung muss dem Betroffenen zumutbar sein (BVerfGE 36, 47 [58 ff.]; 37, 1 [18 f.]; 47, 109 [116]).
  • BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvR 459/72

    Verfassungswidrigkeit des § 3 Nr. 9 TierSchG

    Auszug aus LSG Hessen, 06.05.2020 - L 1 BA 15/18
    Die vom Gesetzgeber gewählten Mittel müssen geeignet und erforderlich und die Beschränkung muss dem Betroffenen zumutbar sein (BVerfGE 36, 47 [58 ff.]; 37, 1 [18 f.]; 47, 109 [116]).
  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72

    Weinwirtschaftsabgabe

    Auszug aus LSG Hessen, 06.05.2020 - L 1 BA 15/18
    Die vom Gesetzgeber gewählten Mittel müssen geeignet und erforderlich und die Beschränkung muss dem Betroffenen zumutbar sein (BVerfGE 36, 47 [58 ff.]; 37, 1 [18 f.]; 47, 109 [116]).
  • BFH, 17.10.1996 - V R 63/94

    Zur Frage der Selbständigkeit eines Fahrlehrers, dem keine Fahrschulerlaubnis

    Auszug aus LSG Hessen, 06.05.2020 - L 1 BA 15/18
    Ob sich aus (umsatz-)steuerrechtlicher Sicht aus § 1 Abs. 4 Satz 1 FahrlG (bzw. den inhaltsgleichen Vorgängerregelungen in § 1 Abs. 2 FahrlG) ergibt, dass ein Inhaber einer Fahrschulerlaubnis ein Beschäftigungsverhältnis auch mit einem selbstständig tätigen Fahrlehrer eingehen kann, wie dies der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 17.10.1996 (V R 63/94, BFHE 181, 240, BStBl II 1997, 188, Rn. 10, juris) vertreten hat, ist vorliegend nicht von Belang.
  • VG Sigmaringen, 09.10.2012 - 4 K 4032/11

    Zur Rechtsnatur des Beschäftigungsverhältnisses eines Fahrlehrers mit dem Inhaber

    Auszug aus LSG Hessen, 06.05.2020 - L 1 BA 15/18
    Die insoweit in der Verwaltungsgerichtsbarkeit vertretene Ansicht, in § 1 Abs. 4 Satz 1 FahrlG seien Art und Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses offen, aber für eine Konkretisierung des Begriffes "Beschäftigungsverhältnis" durch den Verordnungsgeber in § 2 Abs. 3 Satz 2 FahrlGDV a.F. fehle es an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 09.10.2012, 4 K 4032/11), teilt der Senat nicht.
  • LSG Hessen, 04.04.2019 - L 1 KR 272/17
    Auszug aus LSG Hessen, 06.05.2020 - L 1 BA 15/18
    Der Senat setzt sich mit dieser Beurteilung auch nicht in Widerspruch zu seiner Entscheidung vom 04.04.2019 (L 1 KR 272/17): Streitig war dort der sozialrechtliche Status einer Hygienefachkraft.
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Hessen, 06.05.2020 - L 1 BA 15/18
    Denn ob eine Beschäftigung vorliegt, ergibt sich aus dem Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es im Rahmen des rechtlich Zulässigen tatsächlich vollzogen worden ist (BSG, Urteil vom 29.08.2012, B 12 KR 25/10 R, juris, Rn. 16 m.w.N).
  • LSG Sachsen, 23.10.2018 - L 9 KR 263/13

    Sozialversicherungspflicht eines für eine Fahrschule tätigen Fahrlehrers auf der

  • LAG Baden-Württemberg, 28.02.1996 - 5 Ta 1/96

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen; Vorliegen eines

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