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   LSG Hessen, 08.11.2016 - L 1 KR 386/16 B ER   

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LSG Hessen, 08.11.2016 - L 1 KR 386/16 B ER (https://dejure.org/2016,65907)
LSG Hessen, Entscheidung vom 08.11.2016 - L 1 KR 386/16 B ER (https://dejure.org/2016,65907)
LSG Hessen, Entscheidung vom 08. November 2016 - L 1 KR 386/16 B ER (https://dejure.org/2016,65907)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Aussetzung der Vollziehung eines Beitragsbescheides; Abgrenzung von Beschäftigung und Selbstständigkeit; Wertende Zuordnung eines Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit

  • rechtsportal.de

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Hessen, 08.11.2016 - L 1 KR 386/16
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (ständige Rechtsprechung; vgl. zum Ganzen zuletzt: Bundessozialgericht, Urteile vom 24. März 2016, B 12 KR 20/14 R und vom 18. November 2015, B 12 KR 16/13 R - juris -).

    Erst auf Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (Bundessozialgericht, Urteil vom 18. November 2015, B 12 KR 16/13 Rund vom 24. März 2016, B 12 KR 20/14 R - juris -).

    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbstständigkeit im Rechtssinne (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, vgl. Urteil vom 18. November 2015, B 12 KR 16/13 R - juris -).

    Solches wird typischerweise eher anzunehmen sein, wenn es sich um höherwertige Tätigkeiten handeltund die Honorierung des Auftragnehmers vom Arbeitsergebnis und -erfolg abhängig ist (Bundessozialgericht,Urteil vom 18. November 2015, B 12 KR 16/13 R - juris -).

  • LSG Bayern, 07.12.2015 - L 7 R 832/15

    Beitragsnachforderung nach Betriebsprüfung im Eilverfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 08.11.2016 - L 1 KR 386/16
    Zu den Entscheidungen, die unter § 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG fallen, gehören auch Bescheide des Rentenversicherungsträgers, die - wie hier - auf der Grundlage von § 28p SGB IV nach einer Prüfung beim Arbeitgeber ergehen (Beschlüsse des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. Juli 2012, L 11 R 1789/12 ER-B und vom 4. September 2013, L 11 R 2315/13 ER-B; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 7. Dezember 2015, L 7 R 832/15 B ER - juris -).

    Eine Abweichung von diesem Regel-Ausnahmeverhältnis kommt nur in Betracht, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide bestehen oder wenn ausnahmsweise besondere private Interessen überwiegen (vgl. Meyer-Ladewig, SGG, Kommentar, 11. Auflage 2014, § 86b Rdnr. 12c; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 7. Dezember 2015, L 7 R 832/15 B ER; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. Juli 2004, L 5 B 2/04 KR ER - juris -).

    Eine beachtliche Härte in diesem Sinne ist also regelmäßig nur dann denkbar, wenn es dem Beitragsschuldner gelänge darzustellen, dass das Beitreiben der Forderung aktuell die Zerstörung seiner Lebensgrundlage zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zur Zeit (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 7. Dezember 2015, L 7 R 832/15 B ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 16. August 2013, L 11 R 3031/13 ER, vom 31. Juli 2015, L 11 R 2693/15 ER-B und vom 4. September 2013, L 11 R 2315/13 ER-B - juris -).

  • LSG Baden-Württemberg, 04.09.2013 - L 11 R 2315/13

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Fahrertätigkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 08.11.2016 - L 1 KR 386/16
    Zu den Entscheidungen, die unter § 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG fallen, gehören auch Bescheide des Rentenversicherungsträgers, die - wie hier - auf der Grundlage von § 28p SGB IV nach einer Prüfung beim Arbeitgeber ergehen (Beschlüsse des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. Juli 2012, L 11 R 1789/12 ER-B und vom 4. September 2013, L 11 R 2315/13 ER-B; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 7. Dezember 2015, L 7 R 832/15 B ER - juris -).

    Eine beachtliche Härte in diesem Sinne ist also regelmäßig nur dann denkbar, wenn es dem Beitragsschuldner gelänge darzustellen, dass das Beitreiben der Forderung aktuell die Zerstörung seiner Lebensgrundlage zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zur Zeit (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 7. Dezember 2015, L 7 R 832/15 B ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 16. August 2013, L 11 R 3031/13 ER, vom 31. Juli 2015, L 11 R 2693/15 ER-B und vom 4. September 2013, L 11 R 2315/13 ER-B - juris -).

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

    Auszug aus LSG Hessen, 08.11.2016 - L 1 KR 386/16
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (ständige Rechtsprechung; vgl. zum Ganzen zuletzt: Bundessozialgericht, Urteile vom 24. März 2016, B 12 KR 20/14 R und vom 18. November 2015, B 12 KR 16/13 R - juris -).

    Erst auf Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (Bundessozialgericht, Urteil vom 18. November 2015, B 12 KR 16/13 Rund vom 24. März 2016, B 12 KR 20/14 R - juris -).

  • BSG, 09.11.2011 - B 12 R 18/09 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Berechnung - hypothetisches

    Auszug aus LSG Hessen, 08.11.2016 - L 1 KR 386/16
    Die Nichtzahlung von Lohnsteuer und Beiträgen unter Verstoß gegen die gesetzlichen Verpflichtung hierzu und die vorausgehende Melde-, Aufzeichnungs- und Nachweispflicht ist eine Pflichtverletzung im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV (vgl. BSG, Urteil vom 09.11.2011, B 12 R 18/09 R, juris, Rdnr. 24).

    Sie entsprechen, wie im Bescheid vom 17.03.2016 dargelegt, den Anforderungen, die das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 09.11.2011, B 12 R 18/09 R, juris, Rdnr. 31, aufgestellt hat.

  • LSG Baden-Württemberg, 31.07.2015 - L 11 R 2693/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines

    Auszug aus LSG Hessen, 08.11.2016 - L 1 KR 386/16
    Eine beachtliche Härte in diesem Sinne ist also regelmäßig nur dann denkbar, wenn es dem Beitragsschuldner gelänge darzustellen, dass das Beitreiben der Forderung aktuell die Zerstörung seiner Lebensgrundlage zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zur Zeit (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 7. Dezember 2015, L 7 R 832/15 B ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 16. August 2013, L 11 R 3031/13 ER, vom 31. Juli 2015, L 11 R 2693/15 ER-B und vom 4. September 2013, L 11 R 2315/13 ER-B - juris -).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 R 5195/13

    Betriebsprüfung - Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit polnischer

    Auszug aus LSG Hessen, 08.11.2016 - L 1 KR 386/16
    Zutreffenderweise hat die Antragsgegnerin insoweit im Rahmen des Widerspruchsbescheides darauf hingewiesen, dass den sog. "Nachunternehmerverträgen" die wesentlichen Merkmale eines Werkvertrages in Form u.a. eines qualitativ individualisierbaren und dem Werkunternehmer zurechenbaren Werkergebnisses und die ausreichend genaue Beschreibung des zu erstellenden Werkes nebst erfolgsorientierter Abrechnung der Werkleistung fehlen (vgl. hierzu auch: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015, L 11 R 5195/13 - juris -).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.08.2013 - L 11 R 3031/13

    Beitragsnachforderung - Sozialversicherungspflicht - Mitarbeiter eines

    Auszug aus LSG Hessen, 08.11.2016 - L 1 KR 386/16
    Eine beachtliche Härte in diesem Sinne ist also regelmäßig nur dann denkbar, wenn es dem Beitragsschuldner gelänge darzustellen, dass das Beitreiben der Forderung aktuell die Zerstörung seiner Lebensgrundlage zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zur Zeit (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 7. Dezember 2015, L 7 R 832/15 B ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 16. August 2013, L 11 R 3031/13 ER, vom 31. Juli 2015, L 11 R 2693/15 ER-B und vom 4. September 2013, L 11 R 2315/13 ER-B - juris -).
  • LSG Hamburg, 09.06.2009 - L 3 U 42/07

    Einordnung einer Tätigkeit als Trockenbauer als selbstständige Tätigkeit oder als

    Auszug aus LSG Hessen, 08.11.2016 - L 1 KR 386/16
    Handelt es sich jedoch lediglich um alltägliche Haushaltsgegenstände (z.B. Leitern) bzw. um Utensilien von eher geringem Sachwert (z.B. Bohrmaschine, Sägen) kann aus deren Nutzen kein schwerwiegendes Indiz für eine selbstständige Tätigkeit abgeleitet werden (vgl. insoweit: Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 9. Juni 2009, L 3 U 42/07 - juris -).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2008 - L 4 KR 4098/06

    Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer - keine Nutzung eines eigenen

    Auszug aus LSG Hessen, 08.11.2016 - L 1 KR 386/16
    Nimmt der Betroffene das angetragene Angebot jedoch an, übt er die Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit in einem fremden Betrieb und damit im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung aus und wird nicht allein wegen der grundsätzlich bestehenden Ablehnungsmöglichkeit zum selbstständig Tätigen." (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 28.11.2008, L 4 KR 4098/06, juris, Rdnr. 30; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 24.02.2009, L 1 Kr 249/08).
  • LSG Hessen, 24.02.2009 - L 1 KR 249/08

    Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer - kein Einsatz von Sachmitteln neben

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2016 - L 8 R 300/15

    Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen; Zweck von Betriebsprüfungen;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - L 16 R 5/08

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2004 - L 5 B 2/04

    Krankenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2012 - L 11 R 1789/12

    Betriebsprüfung - Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen - bulgarische

  • LSG Sachsen, 12.02.2018 - L 9 KR 496/17

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen einen

    So fehlen die wesentlichen Merkmale eines Werkvertrages in Form eines qualitativ individualisierbaren und dem Werkunternehmer zurechenbaren Werkergebnisses und die ausreichend genaue Beschreibung des zu erstellenden Werkes nebst erfolgsorientierter Abrechnung der Werkleistung (vgl. hierzu auch: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 R 5195/13 -, Rn. 29, juris) ebenso wie eine konkrete Preisgestaltung, weshalb bei Vertragsgestaltungen der vorliegenden Art für die Frage der Versicherungspflicht jeweils auf die Verhältnisse abzustellen ist, die nach Annahme des einzelnen Angebots während dessen Durchführung bestehen (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 08. November 2016 - L 1 KR 386/16 B ER -, Rn. 207, juris).

    Hinsichtlich einer abhängigen Beschäftigung war die Freizügigkeit eingeschränkt: Die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung war bei Erteilung einer Arbeitsgenehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit möglich gemäß § 284 SGB III (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 08. November 2016 - L 1 KR 386/16 B ER -, Rn. 122, juris).

    Für die konkrete Tätigkeit, um die es ging, konnte sich ein einzelner Arbeiter somit gar nicht verpflichten, das Werk abzuliefern, geschweige denn, dass er die Tätigkeit inhaltlich frei ausführen konnte (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 08. November 2016 - L 1 KR 386/16 B ER -, Rn. 116, 118, 205, juris).

    Typisch für eine abhängige Beschäftigung ist auch, dass die Arbeiter jeweils für einen bestimmten Zeitraum die genannten Arbeitsleistungen zur Verfügung gestellt haben (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 08. November 2016 - L 1 KR 386/16 B ER -, Rn. 117, 205, juris).

  • LSG Schleswig-Holstein, 24.05.2022 - L 10 BA 2/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Pferdepfleger - Auftragsverhältnis -

    Insbesondere begründet die Anschaffung und Vorhaltung von kleineren und nicht übermäßig teuren Arbeitsmitteln wie Gummistiefeln und Schutzkleidung kein unternehmerisches Risiko auf Seiten des Beigeladenen zu 1., das im Falle seines Vorliegens ein gewichtiges Indiz für eine selbständige Tätigkeit darstellt ( Urteil des Senats vom 27. Juli 2021, L 10 KR 205/17, zitiert nach juris, s. dort Rn 73; vgl zum fehlenden Unternehmerrisiko bei Anschaffung und Nutzung von Kleinwerkzeug durch Auftragnehmer auch: Sächsisches LSG, Urteil vom 24. September 2019, L 9 KR 193/14; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. März 2018, L 11 R 609/17; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 1. November 2017, L 2 R 227/17; Hessisches LSG, Beschluss vom 8. November 2016, L 1 KR 386/16 B ER, alle zitiert nach juris ).
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.07.2021 - L 10 KR 205/17

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit der Ferkelselektion und Kontrolltätigkeit

    Die auch von Arbeitnehmern praktizierte Nutzung eigenen (Klein-) Werkzeugs stellt keinen (für die Bejahung eines Unternehmerrisikos erforderlichen) Einsatz von Wagniskapital in nennenswertem Umfang dar ( Sächsisches LSG, Urteil vom 24. September 2019, L 9 KR 193/14; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. März 2018, L 11 R 609/17; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 1. November 2017, L 2 R 227/17; Hessisches LSG, Beschluss vom 8. November 2016, L 1 KR 386/16 B ER, alle zitiert nach juris ).
  • SG Gelsenkirchen, 25.05.2020 - S 24 BA 24/20
    Eine beachtliche Härte in diesem Sinne ist also regelmäßig nur dann denkbar, wenn es dem Beitragsschuldner gelänge darzustellen, dass das Beitreiben der Forderung aktuell die Zerstörung seiner Lebensgrundlage zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zur Zeit (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 08.11.2016 - L 1 KR 386/16 B ER -, m. w. N.).
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