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LSG Hessen, 09.03.2001 - L 10/13 AL 885/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 128 Abs 1 S 2 Nr 4 AFG
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - sozial gerechtfertigte Kündigung - einvernehmliche Vereinbarung - Aufhebungsvertrag - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht zur Erstattung zuviel gezahlten Arbeitslosengeldes sowie Rückforderung entrichteter Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 23.06.1999 - S 1/23 AL 2924/96
- LSG Hessen, 09.03.2001 - L 10/13 AL 885/99
- BSG, 20.09.2001 - B 11 AL 30/01 R
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 32/95
Besondere Härte bei der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Auszug aus LSG Hessen, 09.03.2001 - L 10/13 AL 885/99
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 15. November 1995, Az. 7 RAr 32/95), der sich der Senat anschließt, reduziert sich eine regelmäßig mit 12 Wochen eintretende Sperrzeit auf sechs Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis ohne das Verhalten des Versicherten innerhalb von 12 Wochen nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, auch ohne eine Sperrzeit geendet hätte.