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   LSG Hessen, 14.12.2004 - L 2 RA 119/04   

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https://dejure.org/2004,33764
LSG Hessen, 14.12.2004 - L 2 RA 119/04 (https://dejure.org/2004,33764)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14.12.2004 - L 2 RA 119/04 (https://dejure.org/2004,33764)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - L 2 RA 119/04 (https://dejure.org/2004,33764)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 22.10.1998 - B 5/4 RA 80/97 R

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2004 - L 2 RA 119/04
    Die Beklagte wies demgegenüber in einem Schreiben vom 12. März 2003 zur Stützung ihrer Rechtsauffassung auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (vom 22. Oktober 1998 in SozR 3 - 2600 § 56 Nr. 12) hin, dem grundsätzlich gefolgt werde.

    In diesem Zusammenhang hat das Sozialgericht zutreffend unter Hinweis auf die Rechtssprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 22. Oktober 1998, B 5/4 RA 80/97 R in Juris Nr. KSRE 027511508, und vom 27. Juni 1991, B 4 RA 5/91 zu § 28a Abs. 4 Buchstabe a AVG in Juris Nr. KSRE 008393414) die systemabgrenzende Funktion des Ausschlussgrundes der Befreiung von der Versicherungspflicht in § 56 Abs. 4 SGB VI herausgestellt und ausgeführt, dass über eventuelle Nachteile, die die Klägerin durch ihre Mitgliedschaft im Versorgungswerk erleidet, im vorliegenden Rechtstreit nicht zu entscheiden ist (vgl. Urteil des BVerwG vom 23. Januar 2002, 6 C 9/01 in Juris Nr. WBRE 410008878).

  • BSG, 27.06.1991 - 4 RA 5/91

    Befreiung von der Versicherungspflicht und Anrechnung von Kindererziehungszeiten

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2004 - L 2 RA 119/04
    Soweit ihr nach ihrer Ansicht Nachteile im Versorgungswerk entstünden, könne darüber im vorliegenden Rechtstreit nicht entschieden werden (Hinweis auf BSG, Urteil vom 27. September 1991, 4 RA 5/91).

    In diesem Zusammenhang hat das Sozialgericht zutreffend unter Hinweis auf die Rechtssprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 22. Oktober 1998, B 5/4 RA 80/97 R in Juris Nr. KSRE 027511508, und vom 27. Juni 1991, B 4 RA 5/91 zu § 28a Abs. 4 Buchstabe a AVG in Juris Nr. KSRE 008393414) die systemabgrenzende Funktion des Ausschlussgrundes der Befreiung von der Versicherungspflicht in § 56 Abs. 4 SGB VI herausgestellt und ausgeführt, dass über eventuelle Nachteile, die die Klägerin durch ihre Mitgliedschaft im Versorgungswerk erleidet, im vorliegenden Rechtstreit nicht zu entscheiden ist (vgl. Urteil des BVerwG vom 23. Januar 2002, 6 C 9/01 in Juris Nr. WBRE 410008878).

  • VGH Hessen, 30.09.2003 - 11 UE 1716/00

    Versorgungswerk - keine Anerkennung von Kindererziehungszeit bei Vätern

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2004 - L 2 RA 119/04
    Weiter hat sie noch auf eine Entscheidung des VGH Kassel vom 30. September 2003 (NJW 2004, 3649 ff.) hingewiesen und diese zu den Akten gereicht.
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2004 - L 2 RA 119/04
    Dessen Gestaltung im Einzelnen unterliegt aber gesetzgeberischer Freiheit, wobei insbesondere auch die allgemeine Haushaltslage zu berücksichtigen ist (BVerfG, Urteil vom 3. April 2001, 1 BvR 1629/94 in NJW 2001, Seite 1712 ff.).
  • BVerwG, 23.01.2002 - 6 C 9.01

    Beitrag; Berufsfreiheit; Familienlastenausgleich; "generativer Beitrag";

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2004 - L 2 RA 119/04
    In diesem Zusammenhang hat das Sozialgericht zutreffend unter Hinweis auf die Rechtssprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 22. Oktober 1998, B 5/4 RA 80/97 R in Juris Nr. KSRE 027511508, und vom 27. Juni 1991, B 4 RA 5/91 zu § 28a Abs. 4 Buchstabe a AVG in Juris Nr. KSRE 008393414) die systemabgrenzende Funktion des Ausschlussgrundes der Befreiung von der Versicherungspflicht in § 56 Abs. 4 SGB VI herausgestellt und ausgeführt, dass über eventuelle Nachteile, die die Klägerin durch ihre Mitgliedschaft im Versorgungswerk erleidet, im vorliegenden Rechtstreit nicht zu entscheiden ist (vgl. Urteil des BVerwG vom 23. Januar 2002, 6 C 9/01 in Juris Nr. WBRE 410008878).
  • LSG Hessen, 19.06.2007 - L 2 R 366/05

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzliche Rentenversicherung bei

    Der dagegen erhobene Widerspruch der Klägerin blieb ebenso erfolglos (Bescheid vom 15. August 2003) wie das anschließende gerichtliche Verfahren (Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juni 2004, Senatsurteil vom 14. Dezember 2004 -L 2 RA 119/04).
  • SG Düsseldorf, 26.01.2006 - S 27 RA 189/03

    Rentenversicherung

    Der Ausschluss von der Versicherungspflicht wegen Zugehörigkeit zu einem anderen sozialen Sicherungssystem, welches prinzipiell gleichwertigen Schutz wie die gesetzliche Rentenversicherung gewährt, ist nach der ständigen Rechtssprechung des BSG - der sich die Kammer ausdrücklich anschließt - sachgerecht, die entsprechende Regelung hat systemabgrenzende Funktion und ist nicht zu beanstanden (BSG - 4 RA 27/91 - vom 21.07.1992 und - B 5/4 RA 80/97 R - vom 22.10.1998; ebenso LSG (Landessozialgericht) Baden-Württemberg - L 13 RA 4653/02 - vom 08.04.2003 und LSG Hessen - L 2 RA 119/04 - vom 14.12.2004).
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