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   LSG Hessen, 17.11.1999 - L 6 AL 1605/98   

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https://dejure.org/1999,13094
LSG Hessen, 17.11.1999 - L 6 AL 1605/98 (https://dejure.org/1999,13094)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17.11.1999 - L 6 AL 1605/98 (https://dejure.org/1999,13094)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17. November 1999 - L 6 AL 1605/98 (https://dejure.org/1999,13094)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 157 Abs 3a AFG, § 157 Abs 3 S 1 AFG, § 114 AFG, § 223 Abs 2 S 2 SGB 5
    Rückforderung der Arbeitslosenhilfe - Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge - Berechnung der Erstattungsforderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Rückforderung der Arbeitslosenhilfe - Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge - Berechnung der Erstattungsforderung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 19.03.1998 - B 7 AL 20/97 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Anhörung -

    Auszug aus LSG Hessen, 17.11.1999 - L 6 AL 1605/98
    Soweit die Beklagte unter Berufung auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des BT-Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (BT-Drucksache 8/4022 S. 91) und das Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung vom 1. Dezember 1994 (vgl. Theuerkauf in Hennig/Kühl/Heuer/Henke § 157 AFG Rd.Nr. 20) das wöchentliche Bemessungsentgelt durch 6 teilt, daraus den Beitrag für die Krankenversicherung je Leistungstag errechnet und diesen mit der Zahl der Leistungstage multipliziert, verstößt sie gegen den Gesetzeswortlaut des § 157 Abs. 3 AFG und umgeht damit die Begrenzung in der Krankenversicherung auf 30 Tagesbeiträge je Monat bzw. auf 360 Tagesbeiträge je Jahr (vgl. Urteil des BSG vom 19. März 1998 -- B 7 AL 20/97 R).
  • BSG, 16.09.1998 - B 11 AL 59/97 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Aufhebungsvertrag -

    Auszug aus LSG Hessen, 17.11.1999 - L 6 AL 1605/98
    Der Kläger ist nur zur Beitragserstattung in der Höhe verpflichtet, in der eine rechtmäßige Beitragszahlung der Beklagten vorlag (vgl. Urteil des BSG vom 16. September 1998 -- B 11 AL 59/97 R).
  • BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 110/97 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 128 AFG -

    Auszug aus LSG Hessen, 17.11.1999 - L 6 AL 1605/98
    Soweit das LSG Baden-Württemberg (s.o.) sich auf die Bestätigung seiner ständigen Rechtsprechung durch das BSG beruft (Urteil BSG vom 3. Dezember 1998 -- B 7 AL 110/97 R), führt das bei der Frage der richtigen Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge zu keinen weitergehenden Erkenntnissen, da das BSG hierzu in dem zitierten Urteil keine Ausführungen macht, aus welchem Grund auch immer.
  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.1999 - L 13 AL 4163/97

    Berechnung der nach § 128 Abs 4 AFG zu erstattenden Krankenversicherungsbeiträge

    Auszug aus LSG Hessen, 17.11.1999 - L 6 AL 1605/98
    Soweit das Landessozialgericht Baden-Württemberg im Urteil vom 30. März 1999 (L 13 AL 4163/97) die Berechnungsmethode der Beklagten bestätigt, hat dies den erkennenden Senat nicht überzeugt.
  • BSG, 30.05.1990 - 11 RAr 33/88
    Auszug aus LSG Hessen, 17.11.1999 - L 6 AL 1605/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (Urteil vom 6.10.1977 -- 7 RAr 1/77 -- und vom 30.5.1990 -- 11 RAr 33/88) richte sich das anzurechnende Einkommen und Vermögen des Arbeitslosen nicht allein nach den Ist-Verhältnissen, sondern auch nach den Soll-Verhältnissen.
  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 1/77

    Arbeitslosenhilfe - Werbungskosten - Steuerrechtlicher Begriff - Einkommen -

    Auszug aus LSG Hessen, 17.11.1999 - L 6 AL 1605/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (Urteil vom 6.10.1977 -- 7 RAr 1/77 -- und vom 30.5.1990 -- 11 RAr 33/88) richte sich das anzurechnende Einkommen und Vermögen des Arbeitslosen nicht allein nach den Ist-Verhältnissen, sondern auch nach den Soll-Verhältnissen.
  • BFH, 10.07.2007 - VII S 25/07

    Hauptzollämter; Zuständigkeit für Vollstreckung für Forderungen der Bundesagentur

    Ein Leistungsbescheid ist allerdings entbehrlich, wenn, wie im Streitfall, die zu vollstreckende Forderung durch ein rechtskräftiges Urteil (vgl. Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 6. Oktober 1998, Berufungsurteil des Landessozialgerichts Hessen vom 17. November 1999 L 6 AL 1605/98) festgestellt worden ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 142).
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