Rechtsprechung
LSG Hessen, 27.06.1997 - L 10 Ar 920/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 86 SGB 10, § 823 Abs 2 BGB
Zusammenarbeit der Leistungsträger - Schadensersatz des Sozialhilfeträgers gegenüber dem Arbeitsamt wegen unterlassener Mitteilung der Erhöhung der Arbeitslosenhilfe - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Zusammenarbeit der Leistungsträger - Schadensersatz des Sozialhilfeträgers gegenüber dem Arbeitsamt wegen unterlassener Mitteilung der Erhöhung der Arbeitslosenhilfe)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 26.08.1994 - S 1 Ar 2862/91
- LSG Hessen, 27.06.1997 - L 10 Ar 920/94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.10.1972 - VIII ZR 117/71
Haftung für Lieferung verunreinigten Wassers
Auszug aus LSG Hessen, 27.06.1997 - L 10 Ar 920/94
Das BSG (…SozR 3-4100 § 98 Nr. 1) hat deshalb unter Hinweis auf die zivilgerichtliche Rechtsprechung (BGHZ 21, 214, 218; 59, 303, 305) die sinngemäße Anwendung des vertraglichen Schuldrechts als Ausdruck allgemeiner Rechtsgedanken auch auf öffentlich-rechtliche Verhältnisse nur für solche Fälle befürwortet, in denen "ein besonders enges Verhältnis" des Einzelnen zur Verwaltung besteht und mangels gesetzlicher Regelung ein Bedürfnis zu einer angemessenen Verteilung der Verantwortung innerhalb des öffentlichen Rechts vorliegt. - BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 87/88
Schadensersatzanspruch - Krankenversicherungsbeiträge - Überzahlung - Rechtsweg - …
Auszug aus LSG Hessen, 27.06.1997 - L 10 Ar 920/94
Der von der Klägerin geltend gemachte Schadensersatzanspruch wurzelt in der behaupteten Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten in Angelegenheiten der Sozialversicherung (§ 51 Abs. 1 SGG); ein anderweitiger Rechtsweg scheidet deshalb aus (vgl. zur Rechtswegfrage bei Schadensersatzansprüchen sozialrechtlicher Prägung BSG SozR 3-4100 § 155 Nr. 1). - BGH, 09.07.1956 - III ZR 320/54
Landesrechtliche Zuständigkeitsregelung
Auszug aus LSG Hessen, 27.06.1997 - L 10 Ar 920/94
Das BSG (…SozR 3-4100 § 98 Nr. 1) hat deshalb unter Hinweis auf die zivilgerichtliche Rechtsprechung (BGHZ 21, 214, 218; 59, 303, 305) die sinngemäße Anwendung des vertraglichen Schuldrechts als Ausdruck allgemeiner Rechtsgedanken auch auf öffentlich-rechtliche Verhältnisse nur für solche Fälle befürwortet, in denen "ein besonders enges Verhältnis" des Einzelnen zur Verwaltung besteht und mangels gesetzlicher Regelung ein Bedürfnis zu einer angemessenen Verteilung der Verantwortung innerhalb des öffentlichen Rechts vorliegt.