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   LSG Hessen, 27.10.2017 - L 7 AS 498/16   

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https://dejure.org/2017,68120
LSG Hessen, 27.10.2017 - L 7 AS 498/16 (https://dejure.org/2017,68120)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27.10.2017 - L 7 AS 498/16 (https://dejure.org/2017,68120)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27. Oktober 2017 - L 7 AS 498/16 (https://dejure.org/2017,68120)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Hessen, 27.10.2017 - L 7 AS 498/16
    Das BSG (Urteil vom 15. April 2008, B 14/7 b AS 52/06 R, Rn. 32 f., zitiert nach juris) habe zum Begriff der besonderen Härte Folgendes ausgeführt:.

    Damit hat sich ein Risiko verwirklicht, dass grundsätzlich im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung durch Berücksichtigung rentenrechtlicher Zeiten abgedeckt ist (vgl. hierzu schon BSG, Urteil vom 15. April 2008, B 14/7b AS 52/06 R, juris Rn. 33).

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Hessen, 27.10.2017 - L 7 AS 498/16
    Nach der Rechtsprechung des 11b. Senats des BSG (Urteil vom 16. Mai 2007 - B 11b AS 37/06 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 4) der sich der erkennende Senat anschließt - richtet es sich nach den Umständen des Einzelfalls, ob von einer besonderen Härte iS des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 2. Alt SGB II auszugehen ist.

    Erforderlich für eine besondere Härte sind außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls, die nicht bereits in § 12 Abs. 2 und 3 SGB II als Privilegierungstatbestände erfasst sind und die dem Betroffenen ein deutlich größeres Opfer abverlangen als eine einfache Härte und erst recht als die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BSGE 98, 243 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 4 ; BSGE 100, 196 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 8 ).

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 68/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Hessen, 27.10.2017 - L 7 AS 498/16
    Erforderlich für eine besondere Härte sind außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls, die nicht bereits in § 12 Abs. 2 und 3 SGB II als Privilegierungstatbestände erfasst sind und die dem Betroffenen ein deutlich größeres Opfer abverlangen als eine einfache Härte und erst recht als die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BSGE 98, 243 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 4 ; BSGE 100, 196 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 8 ).

    Hierbei ist zu beachten, dass eine Privilegierung der (im Juli 2013 ausgezahlten) Lebensversicherungssumme im Rahmen des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Alt. 2 SGB II grundsätzlich nur in Betracht kommt, wenn die Versicherung tatsächlich und mit ausschließlichem Willen zur Altersvorsorge bestimmt war und der Hilfebedürftige insoweit entsprechende Vermögensdispositionen getroffen hat (vgl. BSGE 100, 196 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 8 ).

  • BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.

    Auszug aus LSG Hessen, 27.10.2017 - L 7 AS 498/16
    Hieran ändert sich auch nichts durch die Tatsache, dass das Vermögen teilweise auch während der Phase des Leistungsbezuges unter Konsumverzicht angespart wurde (so zutreffend Radüge, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 12 Rn. 173 mit Verweis auf BVerwG, vom 19. Dezember 1997 - 5 C 7/96 - BVerwGE 106, 105; aktuell auch BSG, Urteil vom 12. Oktober 2017, B 4 AS 19/16 R, Terminbericht Nr. 48/17 zu Ziffer 6, wonach die Verwertung der Lebensversicherung, deren Substanzwert aus "nicht benötigten Hilfeleistungen" herrührt, für den Kläger keine besondere Härte bedeutet).
  • BSG, 12.10.2017 - B 4 AS 19/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Hessen, 27.10.2017 - L 7 AS 498/16
    Hieran ändert sich auch nichts durch die Tatsache, dass das Vermögen teilweise auch während der Phase des Leistungsbezuges unter Konsumverzicht angespart wurde (so zutreffend Radüge, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 12 Rn. 173 mit Verweis auf BVerwG, vom 19. Dezember 1997 - 5 C 7/96 - BVerwGE 106, 105; aktuell auch BSG, Urteil vom 12. Oktober 2017, B 4 AS 19/16 R, Terminbericht Nr. 48/17 zu Ziffer 6, wonach die Verwertung der Lebensversicherung, deren Substanzwert aus "nicht benötigten Hilfeleistungen" herrührt, für den Kläger keine besondere Härte bedeutet).
  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 63/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Hessen, 27.10.2017 - L 7 AS 498/16
    Die Kläger können auch nicht so gestellt werden, als ob der Kläger zu 1. in der streitbefangenen Zeit einen Verwertungsausschluss vereinbart gehabt hätte, denn eine nachträgliche Herstellung des Verwertungsausschlusses für abgelaufene Zeiträume ist nicht möglich (vgl. BSG SozR 4-1200 § 14 Nr. 10 ; BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 a.a.O. ).
  • BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 34/06 R

    Teilhabe am Arbeitsleben - Kraftfahrzeughilfe - Mietkosten für Pkw-Stellplatz -

    Auszug aus LSG Hessen, 27.10.2017 - L 7 AS 498/16
    "Bei dem Begriff der besonderen Härte handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl BSG Urteil vom 8. Februar 2007 - B 7a AL 34/06 R RdNr 13 mwN).
  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 57/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungssumme - Rechtsänderung - Grundsicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 27.10.2017 - L 7 AS 498/16
    Gemessen daran handele es sich bei der Versicherung um Vermögen - und zwar auch dann, wenn ein Überschuss ausgezahlt werde (BSG, Urteil vom 30. März 2008 - B 4 AS 57/07 R).
  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

    Auszug aus LSG Hessen, 27.10.2017 - L 7 AS 498/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sei Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 SGB II grundsätzlich alles, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält, und Vermögen das, was er vor Antragstellung bereits hatte (Verweis auf BSG, Urteil vom 30. September 2008 B 4 AS 29/07 R).
  • LSG Thüringen, 13.11.2014 - L 9 AS 678/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Hessen, 27.10.2017 - L 7 AS 498/16
    Dementsprechend sei kein Grund ersichtlich, sie rechtlich anders zu beurteilen, als den übrigen Rückkaufswert der Lebensversicherung, der als Vermögen zu qualifizieren sei (Verweis auf Thüringer LSG, Urteil vom 13. November 2014 - L 9 AS 678/12).
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