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   LSG Hessen, 29.01.2014 - L 4 KA 29/12   

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https://dejure.org/2014,5520
LSG Hessen, 29.01.2014 - L 4 KA 29/12 (https://dejure.org/2014,5520)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29.01.2014 - L 4 KA 29/12 (https://dejure.org/2014,5520)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29. Januar 2014 - L 4 KA 29/12 (https://dejure.org/2014,5520)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 9/07 R

    Bewertungsausschuss - angemessene Höhe der Vergütung psychotherapeutischer

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2014 - L 4 KA 29/12
    Mit Schreiben vom 11. April 2010 konkretisierte er seine Widerspruchsbegründung dahingehend, dass das BSG in seiner Entscheidung vom 28. Mai 2008, Az.: B 6 KA 9/07 R für den Geltungszeitraum der Regelleistungsvolumina in Hessen einen Mindestpunktwert vorgegeben habe, der jedoch seitens der Beklagten regelmäßig unterschritten worden sei.

    Der obere Bruttopunktwert (d. h. ohne Abzug EHV und Notdienstumlagefaktor) für probatorische Sitzungen der psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten und psychotherapeutisch tätigen Ärzten (Honorargruppe B 2.25) übersteige den vom BSG in seinen Urteilen vom 28. Mai 2010 (Az.: B 6 KA 8/07 R, B 6 KA 9/07 R und B 6 KA 10/07 R) geforderten Punktwert von 2, 56 Cent.

    Das BSG hat für die Honorierung der probatorischen Sitzungen, die zwar grundsätzlich einer Mengenausweitung zugänglich sind, andererseits aber in engem Zusammenhang mit den genehmigungsbedürftigen Leistungen der Psychotherapie stehen (vgl. BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 38 RdNr. 17-18), entschieden, dass - erforderlichenfalls nach Anwendung von Mengenbegrenzungsregelungen o. ä. - jedenfalls die Hälfte des ursprünglich zur Kalkulation herangezogenen Punktwertes von 10 Pfennig, mithin 2, 56 Cent, nicht unterschritten werden dürfe (BSGE 100, 254 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 42, RdNr. 65).

    44 Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 28. Mai 2008 - B 6 KA 9/07 R -, BSGE 100, 254-282; SozR 4-2500 § 85 Nr. 38 RdNr. 17) ist bei den probatorischen Sitzungen zu beachten, dass sie zum Kern des Leistungsspektrums der Psychotherapeuten gehören.

    Aus dieser zentralen Funktion der probatorischen Sitzungen folgt, dass die Beklagte im Rahmen der ihr - ab 1. Juli 2004 gemeinsam mit den Verbänden der Krankenkassen - obliegenden Ausgestaltung der Honorarverteilungsregelungen für eine substanzielle Honorierung dieser Leistungen sorgen muss (BSG a.a.O), die das BSG in seinem Urteil vom 28. Mai 2008 (B 6 KA 9/07 R -, BSGE 100, 254-282, RdNr. 65) auf mindestens 2, 56 Cent festgelegt hat.

    Nach der Rechtsprechung des BSG kommt es maßgeblich auf die substanzielle Honorierung dieser Leistung an (BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 6 KA 9/07 R -, BSGE 100, 254, 282, RdNr. 64), so dass - worauf der Kläger zu Recht hinweist - auf den Auszahlungspunktwert vor - zwischen den Beteiligten unstreitig zulässigem - Abzug der Notdienstumlage (vgl. hierzu auch SG Marburg, Urteil vom 31. März 2010, S 11 KA 689/08 ZVW) sowie - soweit Vertragsärzte betroffen sind - der EHV-Umlage abzustellen ist.

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist - auch unter Berücksichtigung der zentralen Funktion probatorischer Sitzungen für die genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Behandlungen - nicht jede erbrachte probatorische Sitzung mit einem Punktwert von mindestens 2, 56 Cent zu vergüten, sondern lediglich "die für eine sachgerechte psychotherapeutische Versorgung in der einzelnen Praxis notwendige Mindestzahl an probatorischen Sitzungen" (BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 6 KA 9/07 R -, BSGE 100, 254 - 282).

  • BSG, 08.02.2012 - B 6 KA 14/11 R

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - kein Verstoß einheitlicher Fallpunktzahlen

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2014 - L 4 KA 29/12
    Probatorische Sitzungen sind substanziell zu honorieren, innerhalb des Regelleistungsvolumens mit einem Punktwert von mindestens 2, 56 Cent (Anschluss an BSG Urteil vom 8. Februar 2012 - B 6 KA 14/11 R).

    Das BSG habe mit Urteil vom 8. Februar 2012 (B 6 KA 14/11 R) festgestellt, dass die Einbeziehung der probatorischen Sitzungen in die RLV nicht zu beanstanden sei, auch diese seien nicht losgelöst von Mengenbegrenzungsmaßnahmen zu honorieren; gerade durch die Einbeziehung der probatorischen Sitzungen in das RLV sei ein fester Punktwert von grundsätzlich 4 Cent (Ziff. 6.4 HVV) vorgesehen.

    Die Einbeziehung der probatorischen Sitzungen in die RLV ist nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 8. Februar 2012 - B 6 KA 14/11 R -, juris) nicht zu beanstanden.

    Zudem gewährleistet gerade die Einbeziehung in das RLV die Vergütung mit einem festen Punktwert (BSG, Urteil vom 8. Februar 2012 - B 6 KA 14/11 R -, juris).

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 8. Februar 2012 (B 6 KA 14/11 R) ausdrücklich offen gelassen, wie im Einzelnen die Vergütung probatorischer Sitzungen unter den Bedingungen der RLV auszugestalten ist.

    Diese notwendige Folge begrenzter Gesamtvergütungen stellt die grundsätzliche Privilegierung der dem RLV unterfallenden Leistungen nicht in Frage (BSG, Urteil vom 8. Februar 2012 - B 6 KA 14/11 R -, juris).

  • SG Marburg, 31.03.2010 - S 11 KA 689/08

    Vertragsärztliche Versorgung - angemessene Höhe der Vergütung

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2014 - L 4 KA 29/12
    Diesbezüglich werde auf das Urteil des SG Marburg vom 31. März 2010 (Az.: S 11 KA 689/08 ZVW) verwiesen, in dem das Gericht festgestellt habe, dass im Rahmen der Berechnung des Mindestpunktwertes Psychotherapie keine unzulässige Verminderung durch den Abzug eines Notdienstfaktors vorgenommen würde.

    Sie - die Beklagte - sei nach der Rechtsprechung des SG Marburg (Hinweis auf Urteil vom 31. März 2010, S 11 KA 689/08 ZVW) zum Abzug der Notdienst-Umlage berechtigt.

    Nach der Rechtsprechung des BSG kommt es maßgeblich auf die substanzielle Honorierung dieser Leistung an (BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 6 KA 9/07 R -, BSGE 100, 254, 282, RdNr. 64), so dass - worauf der Kläger zu Recht hinweist - auf den Auszahlungspunktwert vor - zwischen den Beteiligten unstreitig zulässigem - Abzug der Notdienstumlage (vgl. hierzu auch SG Marburg, Urteil vom 31. März 2010, S 11 KA 689/08 ZVW) sowie - soweit Vertragsärzte betroffen sind - der EHV-Umlage abzustellen ist.

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 31/08 R

    Eigenständige Klärung von Vorfragen mit Auswirkungen auf die vertragsärztliche

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2014 - L 4 KA 29/12
    Diese Regelungen seien für sie - die Beklagte - nach der Rechtsprechung des BSG (Hinweis auf Urteil vom 3. Februar 2010, B 6 KA 31/08 R) verpflichtend.

    An den grundsätzlichen Regelungen zur Bildung des RLV hat sich auch durch die mit den Verbänden der Krankenkassen am 15. September 2011 geschlossene Ergänzungsvereinbarung zu den für die Zeit vom 1. April 2005 bis 31. Dezember 2008 maßgeblichen Honorarverteilungsverträgen gemäß § 85 Abs. 4 S. 1 SGB V, mit der laut Mitteilung der Beklagten die Rechtsprechung des BSG in den Urteilen vom 3. Februar 2010 - B 6 KA 1/09 R und B 6 KA 31/08 R und vom 18. August 2010 - B 6 KA 26/09 R umgesetzt wurde, sowie die Nachtragsvereinbarung vom 27. Juni 2012, mit der im Nachgang die Fallpunktzahlen angepasst wurden, nichts geändert.

    Die Vorgaben des Bewertungsausschusses des BRLV waren - wie das BSG in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. nur Urteil vom 3. Februar 2010, B 6 KA 31/08 R, juris RdNr. 22 f, Urteil vom 18. August 2010, B 6 KA 27/09 R -) für die Partner des HVV verbindlich und ließen keine Spielräume für abweichende Regelungen über die Übergangsregelung in Teil III Nr. 2.2 BRLV vom 29. Oktober 2004 hinaus.

  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 43/08 R

    Bewertungsausschuss - Partner der Honorarverteilungsverträge - Absehen von der

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2014 - L 4 KA 29/12
    Die Vergütung von Leistungsanteilen, mit denen das RLV überschritten wurde, zu einem (unteren) Restpunktwert ist der RLV-Systematik immanent und auch für die Vergütung probatorischer Sitzungen hinzunehmen, denn von den Vorgaben des § 85 Abs. 4 Satz 7 SGB V - arztgruppenspezifische Grenzwerte und feste Punktwerte sowie für die darüber hinausgehenden Leistungsmengen abgestaffelte Punktwerte - kommt nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 17. März 2010 - B 6 KA 43/08 R -, BSGE 106, 56-62; Urteil vom 18. August 2010 - B 6 KA 27/09 R -, SozR 4-1500 § 85 Nr. 58; Urteil vom 9. Mai 2012 - B 6 KA 30/11 R -, juris) besonderes Gewicht den festen Punktwerten zu.

    Für das hiermit bezeichnete Ziel, stabile Punktwerte zu gewährleisten und den Ärzten dadurch zu ermöglichen, ihr zu erwartendes vertragsärztliches Honorar sicherer abzuschätzen (vgl. BSGE 96, 53 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 23, RdNr. 24; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 28 RdNr. 12), stellt das Erfordernis der Festlegung fester Punktwerte (anstelle sog floatender Punktwerte) eine zentrale und strikte Vorgabe dar (BSG, Urteil vom 17. März 2010 - B 6 KA 43/08 R -, BSGE 106, 56-62).

  • BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 27/09 R

    Honorarverteilungsvertrag - Regelung über Einbeziehung von Leistungen in das

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2014 - L 4 KA 29/12
    Die Vorgaben des Bewertungsausschusses des BRLV waren - wie das BSG in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. nur Urteil vom 3. Februar 2010, B 6 KA 31/08 R, juris RdNr. 22 f, Urteil vom 18. August 2010, B 6 KA 27/09 R -) für die Partner des HVV verbindlich und ließen keine Spielräume für abweichende Regelungen über die Übergangsregelung in Teil III Nr. 2.2 BRLV vom 29. Oktober 2004 hinaus.

    Die Vergütung von Leistungsanteilen, mit denen das RLV überschritten wurde, zu einem (unteren) Restpunktwert ist der RLV-Systematik immanent und auch für die Vergütung probatorischer Sitzungen hinzunehmen, denn von den Vorgaben des § 85 Abs. 4 Satz 7 SGB V - arztgruppenspezifische Grenzwerte und feste Punktwerte sowie für die darüber hinausgehenden Leistungsmengen abgestaffelte Punktwerte - kommt nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 17. März 2010 - B 6 KA 43/08 R -, BSGE 106, 56-62; Urteil vom 18. August 2010 - B 6 KA 27/09 R -, SozR 4-1500 § 85 Nr. 58; Urteil vom 9. Mai 2012 - B 6 KA 30/11 R -, juris) besonderes Gewicht den festen Punktwerten zu.

  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 35/06 R

    Vertragspsychotherapeut - keine Einbeziehung der Vergütung probatorischer

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2014 - L 4 KA 29/12
    Das BSG hat für die Honorierung der probatorischen Sitzungen, die zwar grundsätzlich einer Mengenausweitung zugänglich sind, andererseits aber in engem Zusammenhang mit den genehmigungsbedürftigen Leistungen der Psychotherapie stehen (vgl. BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 38 RdNr. 17-18), entschieden, dass - erforderlichenfalls nach Anwendung von Mengenbegrenzungsregelungen o. ä. - jedenfalls die Hälfte des ursprünglich zur Kalkulation herangezogenen Punktwertes von 10 Pfennig, mithin 2, 56 Cent, nicht unterschritten werden dürfe (BSGE 100, 254 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 42, RdNr. 65).

    44 Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 28. Mai 2008 - B 6 KA 9/07 R -, BSGE 100, 254-282; SozR 4-2500 § 85 Nr. 38 RdNr. 17) ist bei den probatorischen Sitzungen zu beachten, dass sie zum Kern des Leistungsspektrums der Psychotherapeuten gehören.

  • BSG, 08.02.2006 - B 6 KA 25/05 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Verwendung des

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2014 - L 4 KA 29/12
    Für das hiermit bezeichnete Ziel, stabile Punktwerte zu gewährleisten und den Ärzten dadurch zu ermöglichen, ihr zu erwartendes vertragsärztliches Honorar sicherer abzuschätzen (vgl. BSGE 96, 53 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 23, RdNr. 24; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 28 RdNr. 12), stellt das Erfordernis der Festlegung fester Punktwerte (anstelle sog floatender Punktwerte) eine zentrale und strikte Vorgabe dar (BSG, Urteil vom 17. März 2010 - B 6 KA 43/08 R -, BSGE 106, 56-62).
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 8/05 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - progressiver Anstieg von

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2014 - L 4 KA 29/12
    Für das hiermit bezeichnete Ziel, stabile Punktwerte zu gewährleisten und den Ärzten dadurch zu ermöglichen, ihr zu erwartendes vertragsärztliches Honorar sicherer abzuschätzen (vgl. BSGE 96, 53 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 23, RdNr. 24; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 28 RdNr. 12), stellt das Erfordernis der Festlegung fester Punktwerte (anstelle sog floatender Punktwerte) eine zentrale und strikte Vorgabe dar (BSG, Urteil vom 17. März 2010 - B 6 KA 43/08 R -, BSGE 106, 56-62).
  • BSG, 09.05.2012 - B 6 KA 30/11 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Vergütungsmodell -

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2014 - L 4 KA 29/12
    Die Vergütung von Leistungsanteilen, mit denen das RLV überschritten wurde, zu einem (unteren) Restpunktwert ist der RLV-Systematik immanent und auch für die Vergütung probatorischer Sitzungen hinzunehmen, denn von den Vorgaben des § 85 Abs. 4 Satz 7 SGB V - arztgruppenspezifische Grenzwerte und feste Punktwerte sowie für die darüber hinausgehenden Leistungsmengen abgestaffelte Punktwerte - kommt nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 17. März 2010 - B 6 KA 43/08 R -, BSGE 106, 56-62; Urteil vom 18. August 2010 - B 6 KA 27/09 R -, SozR 4-1500 § 85 Nr. 58; Urteil vom 9. Mai 2012 - B 6 KA 30/11 R -, juris) besonderes Gewicht den festen Punktwerten zu.
  • LSG Hessen, 04.11.2009 - L 4 KA 99/08

    Sonderregelung zum Regelleistungsvolumen

  • LSG Hessen, 13.07.2011 - L 4 KA 14/10

    Berichtigung eines Honorarbescheides und Rückforderung des Auffüllbetrags

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 1/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsregelung - Schutz der Praxen mit

  • BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 8/07 R

    Vorgaben des Bewertungsausschusses für eine angemessene Vergütung der

  • BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 26/09 R

    Honorierung vertragsärztlicher Leistungen; Zulässigkeit der Einbeziehung von

  • BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 10/07 R

    Vorgaben des Bewertungsausschusses für eine angemessene Vergütung der

  • SG Marburg, 27.08.2008 - S 12 KA 513/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag - Bindung der

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