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LSG Hessen, 30.08.2012 - L 8 KR 159/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Wiesbaden, 13.04.2011 - S 1 KR 131/10
- LSG Hessen, 30.08.2012 - L 8 KR 159/11
- BSG, 28.11.2012 - B 1 KR 63/12 R
- BSG - B 1 KR 63/12 R (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84
Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Ausübung pflichtgemäßen Ermessens - …
Auszug aus LSG Hessen, 30.08.2012 - L 8 KR 159/11
Zum anderen sei zu berücksichtigen ein grobes Verschulden der Behörde, das das Vertrauen des Begünstigten nachhaltig gestärkt habe (vgl. BSGE 59, 157, 164). - BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 6/00 R
Rücknahme eines rechtswidrigen Bewilligungsbescheids mit Wirkung für die Zukunft …
Auszug aus LSG Hessen, 30.08.2012 - L 8 KR 159/11
Ergänzend zu den überzeugenden erstinstanzlichen Ausführungen dazu spricht für ein überwiegendes öffentliches Interesse, dass der rechtswidrig gewährte Krankengeld-Wahltarif zum Zeitpunkt der Rücknahmeentscheidung noch nicht einmal ein halbes Jahr zurück lag und somit nicht ausreichend lang war, um in die Vertrauensschutzprüfung des Klägers einzufließen (vgl. BSG, Urteil vom 21.06.2001 , B 7 AL 6/00 R).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 4 KR 369/17 Der abweichenden Auffassung des Hessischen Landessozialgerichts (Urteil vom 30. August 2012 - L 8 KR 159/11) wonach die Versicherung hinsichtlich eines Wahltarifs durch Verwaltungsakte geregelt werde mit der Folge, dass dieser nur nach den verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften wie z.B. § 45 SGB X aufgehoben werden könne bzw. müsse, sei nicht zu folgen.
Soweit der Kläger im Berufungsverfahren auf das Urteil des Hessischen LSG vom 30. August 2012 (L 8 KR 159/11) verwiesen hat, vermag auch dies keinen Anspruch des Klägers auf Krankengeld zu begründen.
Der dortige Kläger konnte gerade keinen Krankengeld-Wahltarif bei der dortigen Beklagten abschließen, weil die Satzung dies nicht vorsah (vgl. Hessisches LSG vom 30. August 2012 - L 8 KR 159/11, juris Rn. 23).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.09.2020 - L 4 KR 500/19 Auch mute der Gesetzgeber den Selbstständigen zu, sich gegebenenfalls zusätzlich privat abzusichern (Zitat des Urteils des Hessischen Landessozialgerichts vom 30. August 2012, Az. L 8 KR 159/11).