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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2015 - L 7 R 235/13   

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https://dejure.org/2015,26515
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2015 - L 7 R 235/13 (https://dejure.org/2015,26515)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24.06.2015 - L 7 R 235/13 (https://dejure.org/2015,26515)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - L 7 R 235/13 (https://dejure.org/2015,26515)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 1 Abs 1 AAG, § 5 AAG, Anl 1 Nr 1 AAG, § 1 ZAVtIV, § 1 Abs 1 ZAVtIVDBest 2
    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - persönliche Voraussetzung - gelernter Industriekaufmann - Ingenieursdienstposten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 18/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2015 - L 7 R 235/13
    Diese Problematik werde insbesondere bei Würdigung der Literatur zum heftig kritisierten Urteil des BSG vom 10. April 2002 - B 4 RA 18/01 R - deutlich.

    Es musste nach der Rechtsprechung des BSG also das Recht zum Führen des Titels "Ingenieur" bestanden haben (Urteil des BSG vom 10. April 2002 - B 4 RA 18/01 R -, zitiert nach Juris, Randnummer 35).

    Allein durch Ausübung einer ingenieurtechnischen Tätigkeit wurde die persönliche Voraussetzung für die Einbeziehung in das streitige Zusatzversorgungssystem - wie die Klägerin aber wohl meint - nicht erfüllt (vgl. Urteil des BSG vom 10. April 2002 - B 4 RA 18/01 R).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2015 - L 7 R 235/13
    Bei Personen, die ab 1. Juli 1990 in kein Versorgungssystem einbezogen waren und die nachfolgend auch nicht auf Grund originären Bundesrechts einbezogen wurden, ist zu prüfen, ob sie nach dem am 1. August 1991 geltenden Bundesrecht an diesem Tag auf Grund der am 30. Juni 1990 gegebenen tatsächlichen Umstände einen fiktiven bundesrechtlichen "Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage" erlangt haben (vgl. BSG SozR 3 - 8570 § 1 Nr. 2 - 8).

    Der umschriebene fiktive bundesrechtliche Anspruch hängt im Bereich der AVItech gemäß § 1 der Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben (VO-AVItech) vom 17. August 1950 (GBl S. 844) und der 2. Durchführungsbestimmung (DB) zur Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben (2. DB) vom 24. Mai 1951 (GBl S. 487) von drei Voraussetzungen ab (vgl. BSG SozR 3 - 8570 § 1 Nr. 2, 6).

  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 27/97 R

    Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2015 - L 7 R 235/13
    Zugehörigkeitszeiten lägen auch dann vor, wenn konkret eine entgeltliche Beschäftigung ausgeübt worden sei, derentwegen eine zusätzliche Altersversorgung vorgesehen gewesen sei (Hinweis auf das Urteil des BSG vom 24. März 1998 - B 4 RA 27/97 R - und vom 4. August 1998 - B 4 RA 63/97 R -).
  • BSG, 04.08.1998 - B 4 RA 63/97 R

    Zugehörigkeit zu Zusatzversorgungssystem - Aushändigung einer Urkunde über Zusage

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2015 - L 7 R 235/13
    Zugehörigkeitszeiten lägen auch dann vor, wenn konkret eine entgeltliche Beschäftigung ausgeübt worden sei, derentwegen eine zusätzliche Altersversorgung vorgesehen gewesen sei (Hinweis auf das Urteil des BSG vom 24. März 1998 - B 4 RA 27/97 R - und vom 4. August 1998 - B 4 RA 63/97 R -).
  • BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 29/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2015 - L 7 R 235/13
    An dieser Rechtsprechung (Berechtigung zur Führung des Titels "Ingenieur", Verleihung durch staatlichen Akt im Sinne einer Zuerkennung) hat das BSG auch in späteren Urteilen festgehalten (vgl. Urteil des BSG vom 16. März 2006 - B 4 RA 29/05 R -, zitiert nach Juris, Randnummer 24 - 27).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 21/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung für verdienstvolle Vorsitzende

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2015 - L 7 R 235/13
    Derartige Einzelentscheidungen können heute aus bundesrechtlicher Sicht jedoch nicht - rückschauend - ersetzt werden (vgl. Urteil des BSG vom 31. Juli 2002 - B 4 RA 21/02 R).
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