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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2018 - L 7 R 203/11   

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https://dejure.org/2018,47410
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2018 - L 7 R 203/11 (https://dejure.org/2018,47410)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24.10.2018 - L 7 R 203/11 (https://dejure.org/2018,47410)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - L 7 R 203/11 (https://dejure.org/2018,47410)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 6 Abs 1 S 1 AAG, § 6 Abs 6 AAG, § 8 AAG, Anl 2 Nr 3 AAG, § 14 Abs 1 SGB 4
    Sonderversorgung der Angehörigen der Zollverwaltung - ehemalige DDR - Berücksichtigung des Verpflegungsgeldes sowie des Sachwertes freier Unterkunft als Arbeitsentgelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 30.10.2014 - B 5 RS 3/14 R

    Anwendung bundesrechtlicher Maßstabsnormen

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2018 - L 7 R 203/11
    Nach dem Urteil des BSG vom 30. Oktober 2014 (B 5 RS 3/14 R) hat die Beklagte ihre Argumentation angepasst und darauf abgestellt, dass die Leistungen ganz überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gestanden hätten.

    Rechtsgrundlage für die vom Kläger erstrebte teilweise Rücknahme des ursprünglichen Feststellungsbescheides vom 19. Februar 1996 ist § 44 SGB X, welcher auch im Rahmen des AAÜG anwendbar ist (BSG, Urteil vom 30. April 2014, B 5 RS 3/14 R, juris Rn. 12).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des BSG (insbesondere Urteile vom 23. August 2007, B 4 RS 4/06 R und vom 30. Oktober 2014, B 5 RS 3/14 R) bestimmt sich der Inhalt dieses Begriffes nach bundesrechtlichen Vorschriften, insbesondere nach §§ 14 und 17 SGB IV sowie der Arbeitsentgeltverordnung in Verbindung mit dem am 1. August 1991 geltenden Steuerrecht.

    Die Prüfungsreihenfolge zur Feststellung, ob es sich um Arbeitsentgelt im Sinne von § 6 Abs. 1 AAÜG handelt, hat das BSG in mehreren Urteilen vom 30. Oktober 2014 (für die Zollverwaltung: B 5 RS 3/14 R) klargestellt.

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 4/06 R

    Zusatzversorgung im Beitrittsgebiet - tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2018 - L 7 R 203/11
    Mit Schreiben vom 30. März 2008 beantragte der Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 23. August 2007 (B 4 RS 4/06 R) die Überprüfung des Überführungsbescheides und die Berücksichtigung von Zuschlägen und Abgeltungen als Arbeitsentgelt.

    Das BSG habe in dem von den Beteiligten in Bezug genommenen Urteil vom 23. August 2007 (B 4 RS 4/06 R) dazu ausgeführt, dass der Begriff des Arbeitsentgelts in § 6 Abs. 1 S. 1 AAÜG sich nach § 14 SGB IV bestimme.

    Nach gefestigter Rechtsprechung des BSG (insbesondere Urteile vom 23. August 2007, B 4 RS 4/06 R und vom 30. Oktober 2014, B 5 RS 3/14 R) bestimmt sich der Inhalt dieses Begriffes nach bundesrechtlichen Vorschriften, insbesondere nach §§ 14 und 17 SGB IV sowie der Arbeitsentgeltverordnung in Verbindung mit dem am 1. August 1991 geltenden Steuerrecht.

  • BFH, 21.01.2010 - VI R 51/08

    Vorteil aus unentgeltlicher Verpflegung an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2018 - L 7 R 203/11
    Dies ist dann nicht der Fall, wenn die gewährten Vorteile sich bei objektiver Würdigung lediglich als notwendige Begleiterscheinung einer betriebsfunktionalen Zielsetzung erweisen (BFH, Urteil vom 21. Januar 2010, VI R 51/08, juris Rn. 13 f.).
  • BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 19/03 R

    Sperrzonenzuschlag - DDR - Arbeitsentgelt iS des AAÜG?

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2018 - L 7 R 203/11
    Eine Sozialleistung könnte man allenfalls dann annehmen, wenn ein Anspruch hierauf oder zumindest auf inhaltlich gleiche Leistungen unabhängig vom konkreten Beschäftigungsverhältnis für eine nach abstrakten Kriterien bestimmbare Bevölkerungsgruppe bestand (wie dies in der von der Beklagten für ihre Argumentation herangezogenen Entscheidung des BSG zum Sperrzonenzuschlag - B 4 RA 19/03 R - der Fall war).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2018 - L 7 R 203/11
    Ausweislich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1999 (1 BvL 22/95 sowie 34/95) seien Sonderversorgte so zu behandeln, als hätten sie die Verdienste in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert.
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