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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2018 - L 6 KR 34/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,13257
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2018 - L 6 KR 34/13 (https://dejure.org/2018,13257)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26.04.2018 - L 6 KR 34/13 (https://dejure.org/2018,13257)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26. April 2018 - L 6 KR 34/13 (https://dejure.org/2018,13257)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 60 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Krankenhäusern | Vergütungsanspruch/Fälligkeit | Keine Notwendigkeit einer stationären Behandlung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2018 - L 6 KR 34/13
    Auch wenn nach dem Wortlaut des Gesetzes grundsätzlich das Krankenhaus prüft, ob eine stationäre Behandlung zu erfolgen hat, hat das Krankenhaus nach dem Willen des Gesetzgebers, keine materielle Entscheidungskompetenz über den Anspruch des Versicherten oder einen Beurteilungsspielraum im Sinne eines Entscheidungsfreiraums mit verminderter Kontrolldichte (s.a. BSG Großer Senat Beschluss vom 25. September 2007 Az. GS 1/06).
  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 20/07 R

    Krankenversicherung - Annahme einer Krankenhausbehandlung auf psychiatrischem

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2018 - L 6 KR 34/13
    Der Risikoabwägung kommt für die Beantwortung der Frage, ob eine ambulante Behandlung ausreichend war, oder eine stationäre Behandlung durchzuführen ist, eine besondere Rolle zu (s.a. BSG Urteil vom 10.04.2008 Az. B 3 KR 20/07 R).
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