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   LSG Niedersachsen, 16.10.2001 - L 8 AL 308/00   

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https://dejure.org/2001,39594
LSG Niedersachsen, 16.10.2001 - L 8 AL 308/00 (https://dejure.org/2001,39594)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.10.2001 - L 8 AL 308/00 (https://dejure.org/2001,39594)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Oktober 2001 - L 8 AL 308/00 (https://dejure.org/2001,39594)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Abfindung - tarifliche ordentliche Unkündbarkeit - Anwendung des Tarifvertrages - Betriebsübung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 117 Abs 2 S 1 AFG
    Abfindung; Anwendung; Arbeitslosengeld; Arbeitsverhältnis; Beendigung; Beschäftigungsverhältnis; betriebliche Übung; Betriebsübung; Einhaltung; Gewerkschaft; Gewerkschaftszugehörigkeit; Handhabung; Kündigungsfrist; LSG-Dokumentation; Lösung; Mitgliedschaft; ordentliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 41/95

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 117 Abs. 2 AFG

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 16.10.2001 - L 8 AL 308/00
    Wegen der Beendigung wird eine Abfindung gewährt, wenn zwischen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Abfindung ein ursächlicher Zusammenhang besteht (vgl Bundessozialgericht -- BSG --, Urteil vom 29. August 1991 -- 7 RAr 130/90 -- ">117%20AFG%20Nr.%206#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-4100 § 117 AFG Nr. 6 Seite 34; Urteil vom 21. September 1995 -- 11 RAr 41/95 -- aaO Nr. 12 Seite 81ff), was hier unstreitig der Fall war.
  • BSG, 29.08.1991 - 7 RAr 130/90

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, Erstattung des Arbeitslosengeldes wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 16.10.2001 - L 8 AL 308/00
    Wegen der Beendigung wird eine Abfindung gewährt, wenn zwischen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Abfindung ein ursächlicher Zusammenhang besteht (vgl Bundessozialgericht -- BSG --, Urteil vom 29. August 1991 -- 7 RAr 130/90 -- ">117%20AFG%20Nr.%206#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-4100 § 117 AFG Nr. 6 Seite 34; Urteil vom 21. September 1995 -- 11 RAr 41/95 -- aaO Nr. 12 Seite 81ff), was hier unstreitig der Fall war.
  • BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 130/88

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Zahlung einer Abfindung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 16.10.2001 - L 8 AL 308/00
    Dafür reicht allerdings nicht die Feststellung, dass über lange Jahre hinweg Arbeitnehmern mit den in § 4 Nr. 4.4 des Manteltarifvertrages genannten Merkmalen nicht gekündigt worden ist; von einer betrieblichen Übung mit rechtgestaltender Kraft kann vielmehr nur dann die Rede sein, wenn eine langdauernde tatsächliche Handhabung sich zu einem festen Brauch verdichtet hat (vgl BSG, Urteil vom 11. Januar 1990 -- 7 RAr 130/88 -- Soziale Sicherung 1990, Seite 325 = Dienstblatt Rechtsprechung 3644, AFG/§ 117 (OT 1)).
  • BAG, 10.12.1965 - 3 AZR 204/65

    Nachwirkende Fürsorgepflicht - Verpflichtung des privaten Arbeitgebers -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 16.10.2001 - L 8 AL 308/00
    Aus einer betrieblichen Übung kann sich auch ergeben, dass Arbeitnehmer mit bestimmten Merkmalen unkündbar sind (vgl BAG Betriebsberater 1966, Seite 165f = AP Nr. 105 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
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