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   LSG Niedersachsen, 21.02.2001 - L 4 KR 9/99   

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https://dejure.org/2001,14169
LSG Niedersachsen, 21.02.2001 - L 4 KR 9/99 (https://dejure.org/2001,14169)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.02.2001 - L 4 KR 9/99 (https://dejure.org/2001,14169)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - L 4 KR 9/99 (https://dejure.org/2001,14169)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Hilfsmitteleigenschaft - Videotextlesegerät - Blindenlesegerät - Grundbedürfnis auf Information

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Hilfsmitteleigenschaft - Videotextlesegerät - Blindenlesegerät - Grundbedürfnis auf Information

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2001, 652 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95

    Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung,

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 21.02.2001 - L 4 KR 9/99
    Der allgemeine Hilfsmittelbegriff als Mittel zum Ausgleich einer Behinderung umfasst auch den ersetzenden Ausgleich (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16; Nr. 17; Nr. 19 = BSGE 77, 209).

    Diesem Informationsbedürfnis ist in einem umfassenden Sinne Rechnung zu tragen, so dass die bloße Verweisung eines Blinden auf Rundfunk und Audiotheken nicht zulässig ist (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16; Nr. 26 -- anders noch BSG SozR 2200 § 182 b Nr. 34 S 96, 97).

    Dass der Ausgleich hier auf beruflichem, gesellschaftlichem oder auf dem Gebiet der Freizeitbetätigung erfolgt, steht dem Anspruch des Klägers entgegen der Auffassung des SG nicht entgegen, denn soweit ein dieses Gebiet übergreifendes sog Grundbedürfnis betroffen ist, fällt auch der Ausgleich der Folgen der Behinderung auf diesen Gebieten in die Leistungspflicht der Krankenkassen (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 26 S 152; SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 S 73).

    Insoweit hat die Rechtsprechung auf eine begründbare Relation zwischen Kosten und Gebrauchsvorteil des Hilfsmittels abgestellt (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 4; SozR 3-2500 § 33 Nr. 16; § 33 Nr. 18; § 33 Nr. 26).

    Bei einem durchschnittlichen Informationsbedarf muss der zeitliche Umfang der Nutzung nach der Rechtsprechung des BSG wöchentlich durchschnittlich mindestens fünf Stunden betragen, um die auf die Krankenkasse entfallenden Kosten zu rechtfertigen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 S 79).

    Die Beklagte hat bei der Versorgung des Klägers das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten und zu berücksichtigen, dass der Kläger keinen Anspruch auf die Ausstattung mit Teilen hat, die zu den Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens zählen -- wie etwa PC's mit handelsüblicher Ausstattung (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16, BSG -- Urteil vom 6. Februar 1997 -- 3 RK 9/96).

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 6/97 R

    Krankenversicherung - Blinder - Hilfsmitteleigenschaft - zusätzliche Braillezeile

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 21.02.2001 - L 4 KR 9/99
    Soweit ein diese Gebiete übergreifendes sog Grundbedürfnis betroffen ist, fällt auch der Ausgleich der Folgen der Behinderung auf den genannten Gebieten in die Leistungspflicht der Krankenkassen (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 26 mwN; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 22).

    Nach dem vom BSG im Urteil vom 16. April 1998 -- B 3 KR 6/97 R = SozR 3-2500 § 33 Nr. 26 zitierten Rundschreiben des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 9. August 1994, BArbl 10/1094, 155, das die weitreichenden Erfahrungen der mit der Kriegsopferversorgung befassten Behörden wiedergibt, ist mit einem Lese-Sprech-Gerät, wie es dem Kläger von der Beklagten bereits zur Verfügung gestellt ist, schon das Zeitunglesen sehr umständlich und nur mit einer Hilfsperson möglich, da von dieser die einzelnen Artikel vorher für das Lesegerät passgerecht gefaltet oder ausgeschnitten werden müssen; so ist selbst das Lesen von Arzneibeipackzetteln, Kontoauszügen oder Telefonbüchern nicht oder nur beschränkt möglich; das Lesen spezieller Druckarten -- wie Vielfarbdruck, Inversdruck oder Großdruck -- ist nur schlecht oder gar nicht möglich.

    Das Lesen der Tageszeitung ist jedoch elementarer Bestandteil des oben geschilderten Grundbedürfnisses auf Information (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 26 S 152).

    Auch der Verweis auf den Rundfunk ist nicht zulässig (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 26).

    Dass der Ausgleich hier auf beruflichem, gesellschaftlichem oder auf dem Gebiet der Freizeitbetätigung erfolgt, steht dem Anspruch des Klägers entgegen der Auffassung des SG nicht entgegen, denn soweit ein dieses Gebiet übergreifendes sog Grundbedürfnis betroffen ist, fällt auch der Ausgleich der Folgen der Behinderung auf diesen Gebieten in die Leistungspflicht der Krankenkassen (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 26 S 152; SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 S 73).

  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 43/89

    Anspruch eines Sehbehinderten auf Versorgung mit einem Bildschirmlesegerät

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 21.02.2001 - L 4 KR 9/99
    Der Hilfsmitteleigenschaft steht nicht entgegen, dass es den Funktionsausfall nicht vollständig auszugleichen vermag, sondern nur zu einem Teil (BSGE 50, 77, 78 = SozR 2200 § 182 b Nr. 17; SozR 3-2500 § 33 Nr. 4).

    Es ist auch unerheblich, dass der Anwendungsbereich des Gerätes funktionell und räumlich begrenzt ist (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 4 mwN).

    Ein solches Gerät wird nicht allgemein im täglichen Leben verwendet und auch nicht üblicherweise von einer großen Zahl von Personen regelmäßig benutzt (vgl BSG SozR 5420 § 16 Nr. 1 -- Optacon; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 4 Bildschirmlesegerät).

    Insoweit hat die Rechtsprechung auf eine begründbare Relation zwischen Kosten und Gebrauchsvorteil des Hilfsmittels abgestellt (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 4; SozR 3-2500 § 33 Nr. 16; § 33 Nr. 18; § 33 Nr. 26).

    Zunächst muss durch das Gerät ein Ausgleich in nicht nur unwesentlichem Umfang erreicht werden (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 4 SozR 5420 § 16 Nr. 1 S 3).

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 39/94

    Telefaxgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 21.02.2001 - L 4 KR 9/99
    Der allgemeine Hilfsmittelbegriff als Mittel zum Ausgleich einer Behinderung umfasst auch den ersetzenden Ausgleich (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16; Nr. 17; Nr. 19 = BSGE 77, 209).

    Umgekehrt ist ein Mittel auch trotz geringer Verbreitung in der Bevölkerung und trotz hohen Verkaufspreises als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens anzusehen, wenn er schon von der Konzeption her nicht überwiegend für Kranke oder Behinderte gedacht ist (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 19).

  • BSG, 16.12.1987 - 11a RK 1/86

    Anspruch auf Gewährung eines OPTACON-Lesegerätes

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 21.02.2001 - L 4 KR 9/99
    Ein solches Gerät wird nicht allgemein im täglichen Leben verwendet und auch nicht üblicherweise von einer großen Zahl von Personen regelmäßig benutzt (vgl BSG SozR 5420 § 16 Nr. 1 -- Optacon; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 4 Bildschirmlesegerät).

    Zunächst muss durch das Gerät ein Ausgleich in nicht nur unwesentlichem Umfang erreicht werden (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 4 SozR 5420 § 16 Nr. 1 S 3).

  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 9/96

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - Ausstattung eines Schülers mit

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 21.02.2001 - L 4 KR 9/99
    Die Beklagte hat bei der Versorgung des Klägers das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten und zu berücksichtigen, dass der Kläger keinen Anspruch auf die Ausstattung mit Teilen hat, die zu den Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens zählen -- wie etwa PC's mit handelsüblicher Ausstattung (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16, BSG -- Urteil vom 6. Februar 1997 -- 3 RK 9/96).
  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 1/96

    Anspruch eines behinderten Schülers auf Versorgung mit zwei behinderungsgerecht

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 21.02.2001 - L 4 KR 9/99
    Soweit ein diese Gebiete übergreifendes sog Grundbedürfnis betroffen ist, fällt auch der Ausgleich der Folgen der Behinderung auf den genannten Gebieten in die Leistungspflicht der Krankenkassen (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 26 mwN; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 22).
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 38/94

    Farberkennungsgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 21.02.2001 - L 4 KR 9/99
    Auf die Hilfe anderer Personen, die ihm vorlesen würden, kann der Kläger nach der Rechtsprechung des BSG nicht verwiesen werden (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 18, Nr. 26 S 152).
  • BSG, 26.03.1980 - 3 RK 61/79

    Blattwendegerät als Hilfsmittel iS der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 21.02.2001 - L 4 KR 9/99
    Der Hilfsmitteleigenschaft steht nicht entgegen, dass es den Funktionsausfall nicht vollständig auszugleichen vermag, sondern nur zu einem Teil (BSGE 50, 77, 78 = SozR 2200 § 182 b Nr. 17; SozR 3-2500 § 33 Nr. 4).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.07.2008 - L 11 KR 2825/04

    Anspruch eines blinden Versicherten auf Gewährung eines Videotext-Vorlesemoduls

    Das LSG Niedersachsen habe in einem ähnlich gelagerten Fall (L 4 KR 9/99) die beklagte Krankenkasse dazu verurteilt, den Betroffenen mit einem Videotext-Vorlesegerät zu versorgen.
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