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   LSG Niedersachsen, 22.08.2001 - L 3/5 KA 72/98   

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https://dejure.org/2001,24537
LSG Niedersachsen, 22.08.2001 - L 3/5 KA 72/98 (https://dejure.org/2001,24537)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.08.2001 - L 3/5 KA 72/98 (https://dejure.org/2001,24537)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. August 2001 - L 3/5 KA 72/98 (https://dejure.org/2001,24537)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 71/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Budgetierung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 22.08.2001 - L 3/5 KA 72/98
    Der HVM der Beklagten für das Jahr 1994 war bereits Gegenstand mehrerer Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht - BSG - (vgl. etwa Urteil vom 21. Oktober 1998 - B 6 KA 65/97 R - SozR 3-2500 § 85 SGB V Nr. 27 und Urteil vom gleichen Tag - B 6 KA 71/97 R - SozR 3-2500, a.a.O. Nr. 28).
  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R

    Vertragszahnarzt - Honorarverteilungsmaßstab - Kontingentgrenze - Härteregelung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 22.08.2001 - L 3/5 KA 72/98
    Der HVM der Beklagten für das Jahr 1994 war bereits Gegenstand mehrerer Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht - BSG - (vgl. etwa Urteil vom 21. Oktober 1998 - B 6 KA 65/97 R - SozR 3-2500 § 85 SGB V Nr. 27 und Urteil vom gleichen Tag - B 6 KA 71/97 R - SozR 3-2500, a.a.O. Nr. 28).
  • BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 29/91

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarbescheid - Berichtigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 22.08.2001 - L 3/5 KA 72/98
    Eine solche könnte überdies nur nach Maßgabe der strengen Voraussetzungen des § 45 SGB X erfolgen, da auch unter den Annahme der Rechtswidrigkeit der nachträglichen Anhebung des VdAK-Punktwertes es sich nicht um einen Fall der rechnerischen und/oder gebührenordnungsmäßigen Berichtigung der Honoraranforderung (vgl. zu solchen Fallgestaltungen: BSG, Urteil vom 26. Januar 1994 - 6 RKa 29/91 - SozR 3-1300 § 45 SGB X Nr. 21) handelt.
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83

    Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30.

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 22.08.2001 - L 3/5 KA 72/98
    Im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens hat die Norm auf einen seinerzeit noch nicht abgeschlossenen Sachverhalt für die Zukunft eingewirkt, so dass es sich um eine unechte Rückwirkung im Sinne der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entwickelten Terminologie gehandelt hat (vgl. dessen Beschluss vom 13. Mai 1986 - 1 BvL 55/83 - E 72, 141, 154).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 22.08.2001 - L 3/5 KA 72/98
    Die demnach der Sache nach von der Vertreterversammlung am 17. Juni 1995 beschlossene rückwirkende Reduzierung der Restvergütungsansprüche stellte sich rechtlich als eine so genannte echte Rückwirkung dar, da der Beschluss nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingriff (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 16. Oktober 1968 - 1 BvL 7/62 - E 24, 220, 229).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2006 - L 3 B 12/05
    Zur Begründung hat der Kläger geltend gemacht, die Regelungen zur endgültigen Restverteilung des Honorarverteilungsmaßstabes 1994 seien aus den Gründen des Urteils des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 22. August 2001 (L 3/5 KA 72/98) rechtswidrig.

    Wie sich aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 22. August 2001 (L 3/5 KA 72/98) ergibt, hat die Beklagte bei der Festsetzung der hier maßgeblichen Restvergütungsquote für 1994 in Höhe von etwa 33, 3 % rechtsfehlerhaft ein zu niedriges für die Restvergütung zur Verfügung stehenden Honorarvolumen zugrunde gelegt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2006 - L 3 B 11/05
    Zur Begründung hat der Kläger geltend gemacht, die Regelungen zur endgültigen Restverteilung des Honorarverteilungsmaßstabes 1994 seien aus den Gründen des Urteils des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 22. August 2001 (L 3/5 KA 72/98) rechtswidrig.

    Wie sich aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 22. August 2001 (L 3/5 KA 72/98) ergibt, hat die Beklagte bei der Festsetzung der hier maßgeblichen Restvergütungsquote für 1994 in Höhe von etwa 33, 3 % rechtsfehlerhaft ein zu niedriges für die Restvergütung zur Verfügung stehenden Honorarvolumen zugrunde gelegt.

  • SG Hannover, 10.01.2007 - S 35 KA 916/01
    Mit Urteil vom 22. August 2001 (Az.: L 3-5 KA 72/98) wurde das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 09. September 1998 sowie der Bescheid der Beklagten vom 26. Juni 2001 geändert.
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