Rechtsprechung
LSG Niedersachsen, 25.01.2001 - L 6 KN 3/99 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
Sozialgerichtliches Verfahren - Beweislastumkehr - unzureichende Sachaufklärung des Sozialversicherungsträgers - Kostentragung der außergerichtlichen Kosten - unterlassene Obduktion bei ungeklärter Todesursache des Versicherten
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Keine Beweislastumkehr bei unterlassener Obduktion
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hannover, 27.04.1999 - S 12 KN 216/97
- LSG Niedersachsen, 25.01.2001 - L 6 KN 3/99 U
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 27.05.1997 - 2 RU 38/96
Beweiswürdigung bei einem durch den Sozialleistungsträger verursachten …
Auszug aus LSG Niedersachsen, 25.01.2001 - L 6 KN 3/99
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), der sich der erkennende Senat anschließt, ist er aber nicht befugt, den Beweismaßstab zu verringern und die Möglichkeit eines wesentlich durch (mittelbare) Unfallfolgen (mit)verursachten Todes ausreichen zu lassen (BSGE 24, 25; SozR 3-1500 § 128 Nr. 11). - BSG, 29.09.1965 - 2 RU 61/60
Beweiswürdigung - Beweislast des Versicherungsträgers - Feststellungslast - Nicht …
Auszug aus LSG Niedersachsen, 25.01.2001 - L 6 KN 3/99
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), der sich der erkennende Senat anschließt, ist er aber nicht befugt, den Beweismaßstab zu verringern und die Möglichkeit eines wesentlich durch (mittelbare) Unfallfolgen (mit)verursachten Todes ausreichen zu lassen (BSGE 24, 25;… SozR 3-1500 § 128 Nr. 11). - BSG, 20.06.1962 - 1 RA 66/59
Auszug aus LSG Niedersachsen, 25.01.2001 - L 6 KN 3/99
Die Kostenentscheidung im sozialgerichtlichen Verfahren richtet sich nach dem sachgemäßen richterlichen Ermessen, wobei in der Regel der Ausgang des Verfahrens die Kostenverteilung bestimmt (BSGE 17, 124, 128).
- LSG Niedersachsen, 07.03.2002 - L 6 U 336/00 Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), der sich der erkennende Senat angeschlossen hat (vgl. z.B. Urteil vom 25. Januar 2001 - L 6 KN 3/99 U), führen zwar Beweisschwierigkeiten selbst dann nicht zu einer Umkehr der Beweislast, wenn sie auf einer fehlerhaften Beweiserhebung oder sogar auf einer Beweisvereitelung durch denjenigen beruhen, dem die Unerweislichkeit der Tatsachen zum prozessualen Vorteil gereicht.