Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen, 26.09.2001 - L 3/5 KA 72/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,26244
LSG Niedersachsen, 26.09.2001 - L 3/5 KA 72/00 (https://dejure.org/2001,26244)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.09.2001 - L 3/5 KA 72/00 (https://dejure.org/2001,26244)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. September 2001 - L 3/5 KA 72/00 (https://dejure.org/2001,26244)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,26244) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 23/98 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Qualitätssicherung - Erbringung und Abrechnung

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 26.09.2001 - L 3/5 KA 72/00
    Es handelt sich damit um Abrechnungsbestimmungen, die von den Partnern der Bundesmantelverträge als bundesmantelvertragliche Vereinbarung typischerweise in den Vertragsgebührenordnungen getroffen werden können (vgl. dazu und zum Folgenden: BSG, Urteil vom 20. Januar 1999 - B 6 KA 23/98 R - SozR 3-2500 § 72 SGB V Nr. 8).

    Dies hat im Einzelnen bereits das BSG in seinem Urteil vom 20. Januar 1999 (a.a.O.) ausgeführt.

  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 11/99 R

    Vertragsarzt

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 26.09.2001 - L 3/5 KA 72/00
    Mit dem Merkmal "Schwerpunkt der Praxistätigkeit" wird an die individuelle Situation des einzelnen Arztes angeknüpft (vgl. BSG, Urteil vom 31. Januar 2001 - B 6 KA 11/99 R -).

    Vor diesem Hintergrund stellt Abschnitt 4 a Nr. 7 Abs. 5 der ergänzenden Vereinbarung eine Übergangs- und Härteregelung dar, die dazu dient, die beschriebenen negativen Auswirkungen auf die Berufsausübungsfreiheit von Vertragsärzten in Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit abzumildern (vgl. dazu und zum Folgenden ebenfalls BSG, Urteil vom 31. Januar 2001, a.a.O.).

  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 40/99 R

    Orthopäde - Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Versorgung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 26.09.2001 - L 3/5 KA 72/00
    Bezeichnenderweise hat das BSG in seinem Urteil vom 06. September 2000 (- B 6 KA 40/99 R -) einen Versorgungsschwerpunkt (im Fall eines ambulant operierenden Orthopäden) verneint, weil sich der von der vollen Vergütung ausgeschlossene Anteil der Leistungen nur auf Werte zwischen 4, 09 % und 4, 74 % der Gesamtpunktmenge belief.
  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 36/99 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Arthroskopische Leistungen - Vertragsärztliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 26.09.2001 - L 3/5 KA 72/00
    Ob für die Annahme eines "Schwerpunktes der Praxistätigkeit" im Sinne der ergänzenden Vereinbarung zu fordern ist, dass ein Anteil von mindestens 20 % der von der Praxis des betroffenen Arztes insgesamt abgerechneten Gesamtpunktzahl auf die betroffenen Gebührenziffern entfällt, wie es das BSG in seinen Urteilen von 06. September 2000 (- B 6 KA 36/99 R -, zur Veröffentlichung in SozR 3-2500 § 135 Nr. 15 vorgesehen) grundsätzlich für Ausnahmen von der Teilbudgetierung verlangt hat, kann der Senat ebenso wie das BSG in seinem bereits zitierten Urteil vom 31. Januar 2001 offen lassen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht