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   LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2003 - L 6 U 471/02   

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https://dejure.org/2003,22897
LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2003 - L 6 U 471/02 (https://dejure.org/2003,22897)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04.08.2003 - L 6 U 471/02 (https://dejure.org/2003,22897)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04. August 2003 - L 6 U 471/02 (https://dejure.org/2003,22897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 44 Abs. 1 S. 1 SGB X; § 212 SGB VII; § 214 Abs. 3 SGB VII; § 548 Abs. 1 S. 1 RVO ; § 539 Abs. 1 Nr. 5 RVO; § 776 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RVO
    Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen ablehnenden Bescheid; Weitergeltung bereits aufgehobener Vorschriften des Sozialrechts ; Anspruch auf Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall und Verletztenrente; Beweis der versicherten Tätigkeit, bei der der Wegeunfall ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen ablehnenden Bescheid; Weitergeltung bereits aufgehobener Vorschriften des Sozialrechts ; Anspruch auf Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall und Verletztenrente; Beweis der versicherten Tätigkeit, bei der der Wegeunfall ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2003 - L 6 U 471/02
    Bewiesen ist eine Tatsache bei einem so hohen Wahrscheinlichkeitsgrad, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überschauender Mensch mehr zweifelt (vgl. BSGE 32, 203, 207, BGHZ 53, 245, 256).
  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2003 - L 6 U 471/02
    Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Frage, ob eine gemischte Tätigkeit - dies wäre im vorliegenden Fall der Weg zur Einholung der Unterschrift - wesentlich betrieblichen Interessen zu dienen bestimmt war, ist, ob sie hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn der private Zweck entfallen wäre (BSGE 20, 215, 219; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2003 - L 6 U 471/02
    Die Wahrscheinlichkeit oder gar die bloße Möglichkeit genügen nicht (BSGE 58, 80, 82 f.; s. auch Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Band 2, Unfallversicherungsrecht, § 32 Rdnr. 12 ff. m.w.N.).
  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 18/99 R

    Kein Unfallversicherungsschutz bei einer dienstlichen Tätigkeit während der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2003 - L 6 U 471/02
    Für Verrichtungen, die sowohl privaten unversicherten als auch betrieblichen Interessen zu dienen bestimmt sind - sog. gemischte Tätigkeiten - besteht Versicherungsschutz nämlich nur dann, wenn die Verrichtung im Einzelfall dazu bestimmt war, auch betrieblichen Interessen wesentlich zu dienen (BSG, Urteil vom 22. August 2000 - B 2 U 18/99 R m.w. Nachweisen).
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2003 - L 6 U 471/02
    Bewiesen ist eine Tatsache bei einem so hohen Wahrscheinlichkeitsgrad, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überschauender Mensch mehr zweifelt (vgl. BSGE 32, 203, 207, BGHZ 53, 245, 256).
  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 30/61

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall - Arbeitsunfall eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2003 - L 6 U 471/02
    Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Frage, ob eine gemischte Tätigkeit - dies wäre im vorliegenden Fall der Weg zur Einholung der Unterschrift - wesentlich betrieblichen Interessen zu dienen bestimmt war, ist, ob sie hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn der private Zweck entfallen wäre (BSGE 20, 215, 219; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19).
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