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LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2003 - L 6 U 471/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Unfallversicherung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 44 Abs. 1 S. 1 SGB X; § 212 SGB VII; § 214 Abs. 3 SGB VII; § 548 Abs. 1 S. 1 RVO ; § 539 Abs. 1 Nr. 5 RVO; § 776 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RVO
Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen ablehnenden Bescheid; Weitergeltung bereits aufgehobener Vorschriften des Sozialrechts ; Anspruch auf Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall und Verletztenrente; Beweis der versicherten Tätigkeit, bei der der Wegeunfall ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen ablehnenden Bescheid; Weitergeltung bereits aufgehobener Vorschriften des Sozialrechts ; Anspruch auf Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall und Verletztenrente; Beweis der versicherten Tätigkeit, bei der der Wegeunfall ...
Verfahrensgang
- SG Osnabrück, 26.09.2002 - S 5 U 371/98
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2003 - L 6 U 471/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2003 - L 6 U 471/02
Bewiesen ist eine Tatsache bei einem so hohen Wahrscheinlichkeitsgrad, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überschauender Mensch mehr zweifelt (vgl. BSGE 32, 203, 207, BGHZ 53, 245, 256). - BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93
Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2003 - L 6 U 471/02
Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Frage, ob eine gemischte Tätigkeit - dies wäre im vorliegenden Fall der Weg zur Einholung der Unterschrift - wesentlich betrieblichen Interessen zu dienen bestimmt war, ist, ob sie hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn der private Zweck entfallen wäre (BSGE 20, 215, 219; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19). - BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84
Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2003 - L 6 U 471/02
Die Wahrscheinlichkeit oder gar die bloße Möglichkeit genügen nicht (BSGE 58, 80, 82 f.;… s. auch Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Band 2, Unfallversicherungsrecht, § 32 Rdnr. 12 ff. m.w.N.).
- BSG, 22.08.2000 - B 2 U 18/99 R
Kein Unfallversicherungsschutz bei einer dienstlichen Tätigkeit während der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2003 - L 6 U 471/02
Für Verrichtungen, die sowohl privaten unversicherten als auch betrieblichen Interessen zu dienen bestimmt sind - sog. gemischte Tätigkeiten - besteht Versicherungsschutz nämlich nur dann, wenn die Verrichtung im Einzelfall dazu bestimmt war, auch betrieblichen Interessen wesentlich zu dienen (BSG, Urteil vom 22. August 2000 - B 2 U 18/99 R m.w. Nachweisen). - BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70
Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2003 - L 6 U 471/02
Bewiesen ist eine Tatsache bei einem so hohen Wahrscheinlichkeitsgrad, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überschauender Mensch mehr zweifelt (vgl. BSGE 32, 203, 207, BGHZ 53, 245, 256). - BSG, 28.02.1964 - 2 RU 30/61
Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall - Arbeitsunfall eines …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2003 - L 6 U 471/02
Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Frage, ob eine gemischte Tätigkeit - dies wäre im vorliegenden Fall der Weg zur Einholung der Unterschrift - wesentlich betrieblichen Interessen zu dienen bestimmt war, ist, ob sie hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn der private Zweck entfallen wäre (BSGE 20, 215, 219;… BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19).