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LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2003 - L 10 RI 52/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Rentenversicherung
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§ 247 Abs. 2a SGB VI; § 1619 BGB
Berücksichtigung von Zeiträumen als Pflichtbeitragszeiten wegen Berufsausbildung ohne Beitragsentrichtung; Abgrenzung von familienhafter Mithilfe und rentenrechtlich relevantem Ausbildungsverhältnis ; Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung von Zeiträumen als Pflichtbeitragszeiten wegen Berufsausbildung ohne Beitragsentrichtung; Abgrenzung von familienhafter Mithilfe und rentenrechtlich relevantem Ausbildungsverhältnis ; Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten
Verfahrensgang
- SG Hannover, 13.12.2000 - S 6 RI 134/00
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2003 - L 10 RI 52/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 56/98 R
Anrechenbarkeit der landwirtschaftliche Berufsausbildung im elterlichen Betrieb …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2003 - L 10 RI 52/01
Auf die von den Beteiligten gewählte Bezeichnung des Verhältnisses, auf das Bestehen eines förmlichen Lehrvertrages und die Zahlung von Lehrentgelt kommt es hierbei nicht entscheidend an, vgl. Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 1. Dezember 1999, Az.: B 5 RJ 56/98 R, Mitteilungen der LVA Oberfranken und Mittelfranken 2000, 370.Jedenfalls soweit die Ausbildung, wie im vorliegenden Fall behauptet, in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgt, setzt die Annahme einer Ausbildung zugleich den von Anfang an bestehenden Willen voraus, den Erfolg der Ausbildung zu überprüfen und zu dokumentieren, vgl. auch Urteil des BSG vom 1. Dezember 1999, a.a.O ... Typischerweise kann ein Auszubildender erst durch den Nachweis einer erfolgreich durchlaufenen Abschlussprüfung sowohl gegenüber seinem Ausbilder als auch gegenüber einem etwaigen dritten Arbeitgeber den Erwerb der für die vollwertige Ausübung einer qualifizierten Tätigkeit erforderlichen Kenntnissen und Fertigkeiten nachweisen.
- BSG, 23.09.1999 - B 12 RJ 1/99 R
Rentenversicherungspflicht - Anlernling - familienhafte Mithilfe - fiktive …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2003 - L 10 RI 52/01
Ob etwa für eine Anlernung in einem anderen als einem anerkannten Ausbildungsberuf geringere Anforderungen zu stellen sein können, vgl. Urteil des BSG vom 23. September 1999, Az.: B 12 RJ 1/99 R, SozR 3-2600 § 247 Nr. 2, kann für den vorliegenden Fall dahingestellt bleiben.