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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2014 - L 8 SO 41/11   

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https://dejure.org/2014,57476
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2014 - L 8 SO 41/11 (https://dejure.org/2014,57476)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.05.2014 - L 8 SO 41/11 (https://dejure.org/2014,57476)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. Mai 2014 - L 8 SO 41/11 (https://dejure.org/2014,57476)
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  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2014 - L 8 SO 41/11
    Im Hinblick auf die Verpflichtung des Klägers zur Entrichtung des Mitzinses hat das SG unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteile vom 7. Mai 2009 B 14 AS 31/07 R und vom 3. März 2009 B 4 AS 37/08 R ) darauf abgestellt, dass der Kläger bei einer Nichtzahlung der laufenden Mietzinsforderung nicht von Wohnungslosigkeit bedroht gewesen sei, weil er weiterhin auf Grund seines Wohnungsrechtes nach dem Übertragungsvertrag aus dem Jahre 1972 das Recht gehabt habe, die dort bezeichneten Räume zu bewohnen.

    Denn bei Nichtzahlung der Miete droht regelmäßig Kündigung und Räumung der Unterkunft (vgl. BSG, Urteil vom 3. März 2009 B 4 AS 37/08 R Juris Rn. 24 m.w.N.).

  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - mündlicher Untermietvertrag unter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2014 - L 8 SO 41/11
    Im Hinblick auf die Verpflichtung des Klägers zur Entrichtung des Mitzinses hat das SG unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteile vom 7. Mai 2009 B 14 AS 31/07 R und vom 3. März 2009 B 4 AS 37/08 R ) darauf abgestellt, dass der Kläger bei einer Nichtzahlung der laufenden Mietzinsforderung nicht von Wohnungslosigkeit bedroht gewesen sei, weil er weiterhin auf Grund seines Wohnungsrechtes nach dem Übertragungsvertrag aus dem Jahre 1972 das Recht gehabt habe, die dort bezeichneten Räume zu bewohnen.
  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 24/08 R

    Sozialhilfe - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2014 - L 8 SO 41/11
    Bei engen familiären Beziehungen ist zudem die Annahme gerechtfertigt, dass der Vermieter bei einer nicht vollständigen Übernahme der Mietforderung durch den Träger der Sozialhilfe tatsächlich nicht die gesamte geschuldete Miete verlangt und endgültig auf den vom Sozialhilfeträger nicht übernommenen Teil verzichtet (vgl. BSG, Urteil vom 23. März 2010 B 8 SO 24/08 R Juris Rn. 13).
  • BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 2/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - gemischte Bedarfsgemeinschaft mit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2014 - L 8 SO 41/11
    Nachfolgende Bewilligungsentscheidungen des Beklagten (für die Zeit ab 1. April 2007) sind nicht Gegenstand des Verfahrens geworden, weil § 96 SGG auf Bewilligungsbescheide für Folgezeiträume nicht anwendbar ist (BSG, Urteil vom 16. Oktober 2007 - B 8/9b SO 2/06 R - juris Rn. 10).
  • BSG, 14.02.1978 - 12 RAr 73/76

    Angefochtenes Urteil - Berichtigung offensichtlicher Unrichtigkeiten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2014 - L 8 SO 41/11
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 14. Februar 1978 7/12 RAr 73/76 Juris Rn. 31) kann die Beseitigung offenbarer Unrichtigkeiten eines angefochtenen Urteils auch durch das Rechtsmittelgericht erfolgen.
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