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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2007 - L 8 SO 87/06   

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https://dejure.org/2007,116997
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2007 - L 8 SO 87/06 (https://dejure.org/2007,116997)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.08.2007 - L 8 SO 87/06 (https://dejure.org/2007,116997)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. August 2007 - L 8 SO 87/06 (https://dejure.org/2007,116997)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2000 - 4 M 3681/00

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Lagerung von Möbeln und sonstiger Habe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2007 - L 8 SO 87/06
    Häufig wurde eine Dauer von sechs Monaten angenommen (vgl OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. Dezember 2000 - 4 M 3681/00 - FEVS 52, 274), teilweise wurde ein Zeitraum bis zu 18 Monaten als kurzfristiger Freiheitsentzug angesehen (vgl Birk, aaO).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2007 - L 8 B 56/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2007 - L 8 SO 87/06
    Der Senat hat sich in seinem PKH-Beschwerdebeschluss vom 20. Juli 2007 - L 8 B 56/06 SO - ausführlich mit dem Anliegen des Klägers beschäftigt und hierzu Folgendes ausgeführt:.
  • SG Hannover, 09.09.2008 - S 51 SO 104/08
    Denn der Unterkunftsbedarf des Klägers wird während der Haftdauer durch die Justizvollzugsanstalt gedeckt (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.08.2007, Az. L 8 SO 87/06).

    Nach dieser Vorschrift kommt eine Kostenübernahme nur bei kurzfristigen Haftstrafen in Betracht (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.08.2007, Az. L 8 SO 87/06; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.05.2005, Az. L 9 B 9/05 SO ER).

    Allerdings gehen die materiellen Leistungen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung regelmäßig nicht über die in § 34 SGB XII geregelten Leistungen hinaus (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.08.2007, Az. L 8 SO 87/06).

  • SG Duisburg, 18.02.2013 - S 16 SO 204/11

    Übernahme der Miete während der Unterbringungszeit in der Sicherungsverwahrung

    Auf dieser Grundlage ist ein Zeitraum von etwa sechs Monaten angemessen, für den die Miete übernommen werden kann (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 20.06.2011, Az: L 20 SO 76/08 sowie Beschluss vom 30.06.2005, Az. L 20 B 2/05 SO ER sowie LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.08.2007, Az: L 8 SO 87/06 und SG Lüneburg, Urteil vom 01.07.2008, Az: S 28 AS 883/07).
  • SG Lüneburg, 03.06.2008 - S 28 AS 883/07

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf beihilfemäßige oder darlehensweise

    Denn bei längeren Aufenthalten ist es dem Betroffenen zuzumuten, eine neue Wohnung anzumieten, was im Übrigen auch kostengünstiger ist (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 23. August 2007 - L 8 SO 87/06 -).
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