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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2016 - L 8 SO 228/16   

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https://dejure.org/2016,60985
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2016 - L 8 SO 228/16 (https://dejure.org/2016,60985)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.09.2016 - L 8 SO 228/16 (https://dejure.org/2016,60985)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. September 2016 - L 8 SO 228/16 (https://dejure.org/2016,60985)
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  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 186/10 R

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - Stromkostenerstattung nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2016 - L 8 SO 228/16
    Die Stadt Celle habe die monatlichen Stromkosten mit den Grundsicherungsleistungen verrechnet, was nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) unzulässig sei (Hinweis auf das Verfahren B 14 AS 186/10 R).

    Das Urteil betrifft die Frage, ob ein Guthaben aus einer Stromkostenabrechnung als Einkommen zu berücksichtigen ist, wobei das BSG ausdrücklich davon ausgeht, dass die Stromkosten grundsätzlich im Regelbedarf enthalten sind (Urteil vom 23. August 2011 - B 14 AS 186/10 R - juris Rn. 24).

  • BSG, 17.12.2015 - B 8 SO 24/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2016 - L 8 SO 228/16
    Sie kann nur als kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1, 4 SGG) oder - wenn sie auf eine Rücknahme der ergangenen Bewilligungsbescheide gemäß § 44 SGB X gerichtet sein sollte - als kombinierte Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - B 8 SO 24/14 R - juris Rn. 10) statthaft sein.
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 33/07 R

    Sozialhilfe - stationäre Eingliederungshilfe - Ablehnung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2016 - L 8 SO 228/16
    Bei Fehlen einer gerichtlich überprüfbaren Verwaltungsentscheidung ist die Anfechtungsklage unzulässig (BSG, Urteil vom 28. Oktober 2008 - B 8 SO 33/07 R - juris Rn. 13), was die Unzulässigkeit von Verpflichtungs- und Leistungsklage zur Folge hat (BSG, Urteil vom 21. September 2010 - B 2 U 25/09 R - juris Rn. 17).
  • BSG, 21.09.2010 - B 2 U 25/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit - kombinierte Anfechtungs- und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2016 - L 8 SO 228/16
    Bei Fehlen einer gerichtlich überprüfbaren Verwaltungsentscheidung ist die Anfechtungsklage unzulässig (BSG, Urteil vom 28. Oktober 2008 - B 8 SO 33/07 R - juris Rn. 13), was die Unzulässigkeit von Verpflichtungs- und Leistungsklage zur Folge hat (BSG, Urteil vom 21. September 2010 - B 2 U 25/09 R - juris Rn. 17).
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