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LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2008 - L 6 SB 105/07 |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.04.2008 - L 6 SB 105/07 (https://dejure.org/2008,22794)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. April 2008 - L 6 SB 105/07 (https://dejure.org/2008,22794)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuerkennung des Nachteilsausgleichs wegen außergewöhnlicher Gehbehinderung; Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Merkzeichens "aG"; Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen für schwerbehinderte Menschen; Einschränkung der Gehfähigkeit in ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Münster, 24.08.2007 - S 10 SB 296/06
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2008 - L 6 SB 105/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 5/05 R
Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - gesundheitliche …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2008 - L 6 SB 105/07
Unter Beachtung der vom BSG zuletzt mit Urteilen vom 29.03.2007, B 9a SB 5/05 R, B 9a SB 1/06 R und B 9/9a SB 5/06 R, aufgestellten Kriterien kommt es allein darauf an, unter welchen Bedingungen sich der schwerbehinderte Mensch, nämlich nur mit fremder Hilfe und mit großer Anstrengung und dies praktisch von den ersten Schritten an, außerhalb seines Kraftfahrzeuges zumutbar noch bewegen kann. - BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 1/06 R
Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - gesundheitliche …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2008 - L 6 SB 105/07
Unter Beachtung der vom BSG zuletzt mit Urteilen vom 29.03.2007, B 9a SB 5/05 R, B 9a SB 1/06 R und B 9/9a SB 5/06 R, aufgestellten Kriterien kommt es allein darauf an, unter welchen Bedingungen sich der schwerbehinderte Mensch, nämlich nur mit fremder Hilfe und mit großer Anstrengung und dies praktisch von den ersten Schritten an, außerhalb seines Kraftfahrzeuges zumutbar noch bewegen kann. - BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 5/06 R
Anerkennung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung im Schwerbehindertenrecht
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2008 - L 6 SB 105/07
Unter Beachtung der vom BSG zuletzt mit Urteilen vom 29.03.2007, B 9a SB 5/05 R, B 9a SB 1/06 R und B 9/9a SB 5/06 R, aufgestellten Kriterien kommt es allein darauf an, unter welchen Bedingungen sich der schwerbehinderte Mensch, nämlich nur mit fremder Hilfe und mit großer Anstrengung und dies praktisch von den ersten Schritten an, außerhalb seines Kraftfahrzeuges zumutbar noch bewegen kann.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2008 - L 6 SB 35/05
Höhe des GdB bei Diabetes mellitus - Feststellung der …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2008 - L 6 SB 105/07
Richtiger Klagegegner im Berufungsverfahren ist der für den Kläger örtlich zuständige Kreis T. Das Land Nordrhein-Westfalen ist im Bereich des Schwerbehindertenrechts (SGB IX) wirksam durch Art. 1, Abschnitt I, §§ 1 und 2 des Straffungsgesetztes zum 01.01.2008 durch einen Beteiligtenwechsel kraft Gesetzes aus dem Verfahren ausgeschieden und durch den Kreis T ersetzt worden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 12.02.2008, L 6 B 101/06 - Revisionsaktenzeichen B 9 SB 1/08 R - und Urteil vom 26.02.2008, L 6 SB 35/05). - BSG, 23.04.2009 - B 9 SB 1/08 R
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2008 - L 6 SB 105/07
Richtiger Klagegegner im Berufungsverfahren ist der für den Kläger örtlich zuständige Kreis T. Das Land Nordrhein-Westfalen ist im Bereich des Schwerbehindertenrechts (SGB IX) wirksam durch Art. 1, Abschnitt I, §§ 1 und 2 des Straffungsgesetztes zum 01.01.2008 durch einen Beteiligtenwechsel kraft Gesetzes aus dem Verfahren ausgeschieden und durch den Kreis T ersetzt worden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 12.02.2008, L 6 B 101/06 - Revisionsaktenzeichen B 9 SB 1/08 R - und Urteil vom 26.02.2008, L 6 SB 35/05). - BVerwG, 10.01.2007 - 6 B 101.06
Anfechtung von Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2008 - L 6 SB 105/07
Richtiger Klagegegner im Berufungsverfahren ist der für den Kläger örtlich zuständige Kreis T. Das Land Nordrhein-Westfalen ist im Bereich des Schwerbehindertenrechts (SGB IX) wirksam durch Art. 1, Abschnitt I, §§ 1 und 2 des Straffungsgesetztes zum 01.01.2008 durch einen Beteiligtenwechsel kraft Gesetzes aus dem Verfahren ausgeschieden und durch den Kreis T ersetzt worden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 12.02.2008, L 6 B 101/06 - Revisionsaktenzeichen B 9 SB 1/08 R - und Urteil vom 26.02.2008, L 6 SB 35/05).