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   LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 20 SO 75/12   

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https://dejure.org/2012,18684
LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 20 SO 75/12 (https://dejure.org/2012,18684)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.07.2012 - L 20 SO 75/12 (https://dejure.org/2012,18684)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Juli 2012 - L 20 SO 75/12 (https://dejure.org/2012,18684)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.09.2007 - VIII ZR 316/06

    Vornahme von Schönheitsreparaturen: Unwirksamkeit von isolierten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 20 SO 75/12
    Die Klausel in § 11 des Mietvertrages sei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 12.09.2007 - VIII ZR 316/06) unwirksam; wegen der Kürze der Mietdauer komme sie ohnehin nicht zur Anwendung.
  • BVerwG, 19.05.1994 - 5 C 33.91

    Rechtsweg - Mietübernahmeerklärung - Sozialhilfe - Zahlungsanspruch -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 20 SO 75/12
    Dabei kann dahinstehen, welche Rechtsnatur die gegenüber dem Vermieter abgegebene, von der Beklagten selbst als Garantieerklärung bezeichnete Erklärung hat (vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 29.07.2003 - 4 A 141/01, das eine solche Garantie- oder Verpflichtungserklärung dem Zivilrecht zuordnet, da sie nicht wie eine Mietzahlungs-Garantieerklärung in die Zukunft wirke und unter dem Vorbehalt vorheriger Bewilligung der Sozialhilfeleistungen stehe; vgl. zu Miet- und Kostenübernahmeerklärungen des Sozialhilfeträgers etwa BVerwG, Urteil vom 19.05.1994 - 5 C 33/91, sowie VG München, Urteil vom 11.10.2010 - M 18 K 99.1553).
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 33/07 R

    Sozialhilfe - stationäre Eingliederungshilfe - Ablehnung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 20 SO 75/12
    Bezüglich der Darlehenstilgung erhalten Sie dann einen gesonderten Bescheid", so lässt sich die gewählte Formulierung nach dem objektiven Empfängerhorizont (vgl. zu diesem Maßstab bei der Auslegung von Verwaltungsakten etwa BSG, Urteil vom 28.10.2008 - B 8 SO 33/07 R) nicht dahingehend verstehen, dass bereits mit dem Bescheid vom 19.11.2004 ein Darlehen (wenn auch unter einer Bedingung, vgl. § 32 Abs. 2 Nr. 2 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X)) gewährt werden sollte.
  • BSG, 18.03.1999 - B 14 KG 6/97 R

    Kindergeld - Erstattungsanspruch - Abzweigung - Sozialleistungsträger -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 20 SO 75/12
    Zwar ist der Anwendungsbereich der Norm insoweit eröffnet, als die Beklagte eine öffentlich-rechtliche Sozialleistung in der Annahme erbracht hat, im Verhältnis zur Klägerin und zum Vermieter hierzu berechtigt und verpflichtet gewesen zu sein (BSG, Urteil vom 18.03.1999 - B 14 KG 6/97 R).
  • OVG Niedersachsen, 28.07.1993 - 4 L 3368/92

    Träger der Sozialhilfe; Darlehen; Hilfeempfänger; Widerspruchsverfahren; Tod;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 20 SO 75/12
    Ein durch Verwaltungsakt gewährtes Darlehen kann daher auch durch Verwaltungsakt - und nicht (wie möglicherweise bei Abschluss eines Darlehensvertrages) im Wege einer Leistungsklage - zurückgefordert werden (so wohl auch VG Augsburg Urteil vom 23.3.2004 - Au 9 K 04.136; OVG Niedersachsen, Urteil vom 28.7.1993 - 4 L 3368/92; OVG NRW, Beschluss vom 6.9.200 - 16 B 941/00 m.w.N.; vgl. etwa auch die Kommentierung von Behrend in jurisPK-SGB XII, § 38 SGB XII Rn. 42).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2000 - 16 B 941/00

    Abgrenzung zwischen einem zivilrechtlichen Darlehensvertrages und eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 20 SO 75/12
    Ein durch Verwaltungsakt gewährtes Darlehen kann daher auch durch Verwaltungsakt - und nicht (wie möglicherweise bei Abschluss eines Darlehensvertrages) im Wege einer Leistungsklage - zurückgefordert werden (so wohl auch VG Augsburg Urteil vom 23.3.2004 - Au 9 K 04.136; OVG Niedersachsen, Urteil vom 28.7.1993 - 4 L 3368/92; OVG NRW, Beschluss vom 6.9.200 - 16 B 941/00 m.w.N.; vgl. etwa auch die Kommentierung von Behrend in jurisPK-SGB XII, § 38 SGB XII Rn. 42).
  • VG Frankfurt/Main, 27.01.2005 - 3 E 2596/03

    Rückforderung eines im Wege der Sozialhilfe gewährten Darlehens nach längerem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 20 SO 75/12
    Der Darlehensrückzahlungsanspruch der Beklagten unterliege nach dem Inkrafttreten des neuen Verjährungsrechts zum 01.01.2002 der Regelverjährungsfrist von drei Jahren (VG Frankfurt, Urteil vom 27.01.2005 - 3 E 2596/03).
  • SG Braunschweig, 17.04.2009 - S 17 AS 2140/08

    Rückforderung gewährter Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 20 SO 75/12
    Vom Sozialgericht auf Rechtsprechung des Sozialgerichts Braunschweig (Urteil vom 17.04.2009 - S 17 AS 2140/08) hingewiesen, aus der sich ergebe, dass die Rückforderung einer erbrachten Leistung gemäß § 50 Abs. 1 SGB X die vorherige Aufhebung eines hierzu ergangenen Verwaltungsakts voraussetze, hat die Beklagte die Auffassung vertreten, der dem genannten Urteil zu Grunde liegende Sachverhalt sei mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.
  • VG Lüneburg, 29.07.2003 - 4 A 141/01

    Hilfe zum Lebensunterhalt; Kostenersatz; Mietkaution; Sozialhilfe;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 20 SO 75/12
    Dabei kann dahinstehen, welche Rechtsnatur die gegenüber dem Vermieter abgegebene, von der Beklagten selbst als Garantieerklärung bezeichnete Erklärung hat (vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 29.07.2003 - 4 A 141/01, das eine solche Garantie- oder Verpflichtungserklärung dem Zivilrecht zuordnet, da sie nicht wie eine Mietzahlungs-Garantieerklärung in die Zukunft wirke und unter dem Vorbehalt vorheriger Bewilligung der Sozialhilfeleistungen stehe; vgl. zu Miet- und Kostenübernahmeerklärungen des Sozialhilfeträgers etwa BVerwG, Urteil vom 19.05.1994 - 5 C 33/91, sowie VG München, Urteil vom 11.10.2010 - M 18 K 99.1553).
  • VG Augsburg, 23.03.2004 - Au 9 K 04.136
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 20 SO 75/12
    Ein durch Verwaltungsakt gewährtes Darlehen kann daher auch durch Verwaltungsakt - und nicht (wie möglicherweise bei Abschluss eines Darlehensvertrages) im Wege einer Leistungsklage - zurückgefordert werden (so wohl auch VG Augsburg Urteil vom 23.3.2004 - Au 9 K 04.136; OVG Niedersachsen, Urteil vom 28.7.1993 - 4 L 3368/92; OVG NRW, Beschluss vom 6.9.200 - 16 B 941/00 m.w.N.; vgl. etwa auch die Kommentierung von Behrend in jurisPK-SGB XII, § 38 SGB XII Rn. 42).
  • VG München, 11.10.2000 - M 18 K 99.1553
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - L 9 SO 185/13

    Anspruch auf Sozialhilfe; Rückforderung eines Mietkautionsdarlehens durch den

    Diese einseitig angeordnete Rückzahlungsverpflichtung kann die Beklagte konsequenterweise auch durch einseitig hoheitliche Regelung durchsetzen (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 02.07.2012 - L 20 SO 75/12 -, juris Rn. 35 m.w.N.).
  • LSG Hessen, 30.09.2016 - L 6 AS 373/13

    Ehelicher Güterstand bei Bedarfsgemeinschaft ohne Bedeutung

    Insbesondere ist der Beklagte nicht auf die Erhebung einer Leistungsklage gegen die Klägerin zu verweisen (so zum BSHG bzw. SGB XII: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Juli 2012, L 20 SO 75/12, juris: Rn. 35; ebenso LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Dezember 2005, L 8 SO 1/06, juris Rn. 24; einschränkend zum SGB II SG Fulda, Urteil vom 22. Juni 2011, S 10 AS 302/08, juris Rn. 22, 23, wonach der Bescheid betreffend die Darlehensbewilligung nur dann eine geeignete und ausreichende Ermächtigungsgrundlage für den Erlass des Leistungsbescheides bieten kann, wenn bereits in der Ausgangsentscheidung betreffend die darlehensweise Gewährung von Leistungen zumindest Modalitäten betreffend die Voraussetzungen zur Kündigung des Darlehens und die Art und Weise der Rückzahlung festgelegt wurden; a.A. SG Potsdam, Urteil vom 9. März 2012, S 41 AS 3313/10, juris Rn. 16 ff.).
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