Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - L 9 SO 157/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eingliederungshilfe in Form eines Persönlichen Budgets; Streit über die Anzahl der im Rahmen der Gewährung eines Persönlichen Budgets zu berücksichtigenden Fachleistungsstunden; Bemessung des bewilligten monatlichen Budgets; Nachbewilligung von Leistungen für einen ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingliederungshilfe in Form eines Persönlichen Budgets
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Köln, 01.02.2013 - S 27 SO 272/11
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - L 9 SO 157/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R
Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - L 9 SO 157/13
Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung (so ausdrücklich mit Blick auf § 57 SGB XII: BSG, Urt. v. 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R -, juris Rn. 21), und zwar eine auf Bedarfsdeckung ausgerichtete, pauschalierte Geldleistung, die sich aufgrund ihres pauschalierenden Charakters von den Geldleistungen nach § 9 Abs. 2 SGB XII unterscheidet (Neumann, ZFSH/SGB 2003, 392 [398]). - BSG, 31.01.2012 - B 2 U 1/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Persönliches Budget - Betreuungsassistenz - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - L 9 SO 157/13
Das Wesen bzw. der Charakter des Persönlichen Budgets liegt in dessen Substitutionswirkung im Hinblick der sonst an seiner Stelle zu gewährenden Sachleistung; denn ein Recht auf ein Persönliches Budget kann nur statt des von ihm insgesamt ersetzten Naturalleistungsanspruchs ent- und bestehen, weil ein bestimmter individueller Bedarf in derselben Hinsicht nur auf die eine oder aber die andere Weise gedeckt werden soll und kann (BSG, Urt. v. 31.01.2012 - B 2 U 1/11 R -, juris Rn. 19).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - L 9 SO 474/12
Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX
Der Senat verweist zunächst auf seine bisherige Rechtsprechung zum PB und hält an ihr ausdrücklich fest (Beschluss vom 03.06.2015 - L 9 SO 157/13 -, juris Rn. 35):. - SG Detmold, 28.02.2019 - S 11 SO 243/17 Es ist der Sache nach ein Geldbetrag, der den behinderten Menschen zur Deckung ihres gesetzlich gewährleisteten Hilfebedarfs in Ersetzung eines Anspruchs auf eine Dienst- oder Sachleistung zur Verfügung gestellt wird und ist damit eine besondere Form der Leistungserbringung und keine neue Leistungsart (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 03.06.2015 - L 9 SO 157/13; Urteil vom 22.06.2017 - L 9 SO 474/12; LSG Hamburg, Urteil vom 28.09.2018 - L 4 SO 34/17).
Der Leistungsberechtigte erhält im Rahmen des Persönlichen Budgets einen Geldbetrag, mit dem er die erforderlichen Leistungen selbstbestimmt "einkaufen" kann; diese eigenverantwortliche Verwaltung des Budgets ähnelt der Situation der Gewährung von pauschalierten Leistungen, wie sie sonst im SGB XII vorgesehen sind (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 03.06.2015 - L 9 SO 157/13; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 22.02.2018 - L 7 SO 3516/14 -, Rn. 47).