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   LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - L 9 SO 157/13   

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https://dejure.org/2015,38623
LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - L 9 SO 157/13 (https://dejure.org/2015,38623)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.06.2015 - L 9 SO 157/13 (https://dejure.org/2015,38623)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Juni 2015 - L 9 SO 157/13 (https://dejure.org/2015,38623)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingliederungshilfe in Form eines Persönlichen Budgets; Streit über die Anzahl der im Rahmen der Gewährung eines Persönlichen Budgets zu berücksichtigenden Fachleistungsstunden; Bemessung des bewilligten monatlichen Budgets; Nachbewilligung von Leistungen für einen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingliederungshilfe in Form eines Persönlichen Budgets

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - L 9 SO 157/13
    Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung (so ausdrücklich mit Blick auf § 57 SGB XII: BSG, Urt. v. 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R -, juris Rn. 21), und zwar eine auf Bedarfsdeckung ausgerichtete, pauschalierte Geldleistung, die sich aufgrund ihres pauschalierenden Charakters von den Geldleistungen nach § 9 Abs. 2 SGB XII unterscheidet (Neumann, ZFSH/SGB 2003, 392 [398]).
  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 1/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Persönliches Budget - Betreuungsassistenz -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - L 9 SO 157/13
    Das Wesen bzw. der Charakter des Persönlichen Budgets liegt in dessen Substitutionswirkung im Hinblick der sonst an seiner Stelle zu gewährenden Sachleistung; denn ein Recht auf ein Persönliches Budget kann nur statt des von ihm insgesamt ersetzten Naturalleistungsanspruchs ent- und bestehen, weil ein bestimmter individueller Bedarf in derselben Hinsicht nur auf die eine oder aber die andere Weise gedeckt werden soll und kann (BSG, Urt. v. 31.01.2012 - B 2 U 1/11 R -, juris Rn. 19).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - L 9 SO 474/12

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX

    Der Senat verweist zunächst auf seine bisherige Rechtsprechung zum PB und hält an ihr ausdrücklich fest (Beschluss vom 03.06.2015 - L 9 SO 157/13 -, juris Rn. 35):.
  • SG Detmold, 28.02.2019 - S 11 SO 243/17
    Es ist der Sache nach ein Geldbetrag, der den behinderten Menschen zur Deckung ihres gesetzlich gewährleisteten Hilfebedarfs in Ersetzung eines Anspruchs auf eine Dienst- oder Sachleistung zur Verfügung gestellt wird und ist damit eine besondere Form der Leistungserbringung und keine neue Leistungsart (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 03.06.2015 - L 9 SO 157/13; Urteil vom 22.06.2017 - L 9 SO 474/12; LSG Hamburg, Urteil vom 28.09.2018 - L 4 SO 34/17).

    Der Leistungsberechtigte erhält im Rahmen des Persönlichen Budgets einen Geldbetrag, mit dem er die erforderlichen Leistungen selbstbestimmt "einkaufen" kann; diese eigenverantwortliche Verwaltung des Budgets ähnelt der Situation der Gewährung von pauschalierten Leistungen, wie sie sonst im SGB XII vorgesehen sind (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 03.06.2015 - L 9 SO 157/13; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.02.2018 - L 7 SO 3516/14 -, Rn. 47).

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