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   LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2011 - L 6 AS 18/11 B   

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https://dejure.org/2011,19866
LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2011 - L 6 AS 18/11 B (https://dejure.org/2011,19866)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.07.2011 - L 6 AS 18/11 B (https://dejure.org/2011,19866)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Juli 2011 - L 6 AS 18/11 B (https://dejure.org/2011,19866)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis für ein Begehren auf nachträgliche Zustimmung zum Umzug im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen für Arbeitssuchende besteht nicht; Rechtsschutzbedürfnis für ein Begehren auf nachträgliche Zustimmung zum Umzug im Zusammenhang mit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzug - Nichterteilung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2011 - L 6 AS 18/11
    Dem Begehren der Klägerin auf "nachträgliche Zustimmung zum Umzug", das das SG im Sinne der Klägerin zu Recht als Antrag auf Zusicherung zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft ausgelegt hat, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis (BSG Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R Rn 14).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2011 - L 6 AS 18/11
    Ein etwaiges Begehren auf höhere endgültige Leistungen kann zulässig in Gestalt einer Leistungsklage verfolgt werden (vgl. BSG Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R Rn 21).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2011 - L 6 AS 18/11
    Ist ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte, darf der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe abgelehnt werden (BVerfG Beschluss vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 juris Rn 26 - BVerfGE 81, 347).
  • BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 10/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Begrenzung der Unterkunftskosten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2011 - L 6 AS 18/11
    Die Zusicherung gem. § 22 Abs. 2 S. 1 SGB II a.F. hat nach erfolgtem Umzug für den Leistungsberechtigten keine Relevanz mehr, weil diese für die Höhe seines Anspruchs auf Gewährung der Unterkunftskosten nicht konstitutiv ist (vgl. BSG Urteil vom 30.08.2010 - B 4 AS 10/10 R Rn 17).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2011 - L 5 AS 359/10

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - unzumutbare Wohnverhältnisse -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2011 - L 6 AS 18/11
    Nicht hingegen genügt es, wenn der Umzug lediglich sinnvoll oder wünschenswert erscheint (LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 31.03.2011 - L 5 AS 359/10 B ER Rn 42).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - L 6 B 141/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2011 - L 6 AS 18/11
    Eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht, wenn das Gericht nach vorläufiger Prüfung den Standpunkt des Antragstellers auf Grund der Sachverhaltsschilderung und der vorliegenden Unterlagen für zutreffend oder doch für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 73a Rn 7a; st. Rspr. des erkennenden Senats, z.B. Beschluss vom 23.03.2010 - L 6 B 141/09 AS).
  • SG Dresden, 02.06.2014 - S 7 AS 510/12

    Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung nach nicht

    Bei einem Dreipersonenhaushalt kann sich vor allem in einer Dreizimmerwohnung jedes Haushaltsmitglied in einem von den anderen getrennten Zimmer aufhalten (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.07.2011 - L 6 AS 18/11 B, Rn.14, juris).
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