Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2009 - L 19 B 6/09 AS |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Bewilligung eines Mehraufwandes infolge einer festgestellten Diabetes Mellitus
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gelsenkirchen, 28.11.2008 - S 22 AS 171/08
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2009 - L 19 B 6/09 AS
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 15.04.2008 - B 14/11b AS 3/07 R
Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Diabetes …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2009 - L 19 B 6/09
Demgegenüber hatte das Bundessozialgericht (BSG) bereits entschieden, dass den früheren Empfehlungen des Deutschen Vereins, Stand 1997, hinsichtlich der Krankenkostzulage keine normative Wirkung zukomme und es sich nicht um ein "antizipiertes Sachverständigengutachten" handele, vielmehr jeweils im konkreten Einzelfall der krankheitsbedingte Mehrbedarf durch die Gerichte abzuklären sei (vgl. Urteile vom 27.02.2008 - B 14/7 b 32 und 64/06 R; Urteil vom 15.04.2008 - B 14/11 b AS 3/07 R). - LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2005 - L 19 B 67/05
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2009 - L 19 B 6/09
Das Begehren der Klägerin ist daher - zumindest im Zeitpunkt des Eingangs des vollständigen Antrags auf Prozesskostenhilfe im Juni 2008 - einer Beweisaufnahme zugänglich gewesen, was grundsätzlich die Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechtfertigt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Beschl. v. 20.02.2006 - L 19 B 67/05 AL).
- VG Köln, 24.02.2010 - 10 K 5512/08
Vorliegen eines Förderbedarfs wegen einer Lernbehinderung bei schwerwiegenden und …
Den Antrag der Kläger auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage hat die Kammer mit Beschluss vom 25.11.2008 - 10 L 1260/08 - abgelehnt; die hiergegen eingelegte Beschwerde der Kläger hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) mit Beschluss vom 03.12.2009 - 19 B 6/09 - zurückgewiesen.Hieraus ergeben sich jedoch wegen der erforderlichen Beurteilung seiner Gesamtpersönlichkeit unter maßgeblicher Einbeziehung seiner bisherigen schulischen Entwicklung, vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 03.12.2009 - 19 B 6/09 - m.w.N., keine schwerwiegenden und umfänglichen Lern- und Leistungsausfälle im Sinne von § 5 Abs. 1 AO-SF.
- VG Köln, 25.01.2010 - 10 K 6307/09
Kriterien für die Annahme des Bestehens eines sonderpädagogischen Förderbedarfs …
Die Ergebnisse von Intelligenztests haben im vorliegenden Zusammenhang lediglich indizielle Aussagekraft, weil die Feststellung, ob eine Lernbehinderung im Sinne von § 5 Abs. 1 AO-SF vorliegt, die Beurteilung der Gesamtpersönlichkeit des Schülers unter maßgeblicher Einbeziehung seiner bisherigen schulischen Entwicklung erfordert, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 03.12.2009 - 19 B 6/09 - mit weiterem Nachweis.