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   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - L 19 AS 45/12 B ER, L 19 AS 46/12 B   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - L 19 AS 45/12 B ER, L 19 AS 46/12 B (https://dejure.org/2012,1009)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.03.2012 - L 19 AS 45/12 B ER, L 19 AS 46/12 B (https://dejure.org/2012,1009)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. März 2012 - L 19 AS 45/12 B ER, L 19 AS 46/12 B (https://dejure.org/2012,1009)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - L 19 AS 45/12
    Eine Übernahme von Mietschulden scheidet bereits unter dem Gesichtspunkt aus, dass die Kosten der Unterkunft und Heizung der Wohnung V-straße 00, F, ganz offensichtlich, was vom Antragsteller auch nicht in Frage gestellt wird, gemessen an seinem Bedarf als Einzelperson unangemessen hoch sind (vgl. hierzu z.B. Beschlüsse des Senats vom 03.02.2012 - L 19 AS 115/12 B ER/L 19 AS 116/12 B, L 19 AS 2233/11 B ER parallel; Urteil des BSG vom 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R; Berlit in LPK-SGB 11, 4. Aufl., Rn 188 m.w.N.).
  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 73/08 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Wohnflächengrenze -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - L 19 AS 45/12
    Ein Anspruch besteht nicht nach § 22 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB II. Der Antragsgegner hat die seit Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB II am 10.08.2011 dem Antragsteller nach § 22 Abs. 1 Satz 2 zustehenden Kosten der Unterkunft und Heizung für August 2011 wegen der Mitbenutzung der Wohnung durch die Tochter des Antragstellers hälftig (vgl. zur Anwendung des sog. "Kopfteilprinzips" Urteile des BSG u.a. vom 24.02.2011 - B 14 AS 61/10 R, vom 18.02.2010 - B 14 AS 73/08 R) und für die Folgezeit vollständig übernommen und die Zahlung durch Vorlage von Zahlungsbelegen im Antragsverfahren nachgewiesen.
  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Heizkostenabrechnung nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - L 19 AS 45/12
    Denn die Zahlungsrückstände sind - ganz wesentlich - daraus entstanden, dass der Antragsteller seinen fälligen Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis in Zeiträumen nicht nachgekommen ist, in denen er keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bezogen hat (vgl. zuletzt Urteil des BSG vom 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R zur Abgrenzung von Mietschulden und Leistungen für Unterkunft und Heizung im Übrigen).
  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 61/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten für das

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - L 19 AS 45/12
    Ein Anspruch besteht nicht nach § 22 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB II. Der Antragsgegner hat die seit Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB II am 10.08.2011 dem Antragsteller nach § 22 Abs. 1 Satz 2 zustehenden Kosten der Unterkunft und Heizung für August 2011 wegen der Mitbenutzung der Wohnung durch die Tochter des Antragstellers hälftig (vgl. zur Anwendung des sog. "Kopfteilprinzips" Urteile des BSG u.a. vom 24.02.2011 - B 14 AS 61/10 R, vom 18.02.2010 - B 14 AS 73/08 R) und für die Folgezeit vollständig übernommen und die Zahlung durch Vorlage von Zahlungsbelegen im Antragsverfahren nachgewiesen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2010 - L 19 AS 1106/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - L 19 AS 45/12
    Die Übernahme von Mietschulden im Falle des Antragstellers erscheint zudem nicht gerechtfertigt unter dem Gesichtspunkt, dass der Antragsteller die Wohnung langfristig aus nach dem SGB II bereitgestellten Mitteln nicht erhalten kann (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 11.08.2010 - L 19 AS 1106/10 B ER, FEVS 62, 285 f. = Info also 2011, 285).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2012 - L 19 AS 2233/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - L 19 AS 45/12
    Eine Übernahme von Mietschulden scheidet bereits unter dem Gesichtspunkt aus, dass die Kosten der Unterkunft und Heizung der Wohnung V-straße 00, F, ganz offensichtlich, was vom Antragsteller auch nicht in Frage gestellt wird, gemessen an seinem Bedarf als Einzelperson unangemessen hoch sind (vgl. hierzu z.B. Beschlüsse des Senats vom 03.02.2012 - L 19 AS 115/12 B ER/L 19 AS 116/12 B, L 19 AS 2233/11 B ER parallel; Urteil des BSG vom 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R; Berlit in LPK-SGB 11, 4. Aufl., Rn 188 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2012 - L 19 AS 115/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - L 19 AS 45/12
    Eine Übernahme von Mietschulden scheidet bereits unter dem Gesichtspunkt aus, dass die Kosten der Unterkunft und Heizung der Wohnung V-straße 00, F, ganz offensichtlich, was vom Antragsteller auch nicht in Frage gestellt wird, gemessen an seinem Bedarf als Einzelperson unangemessen hoch sind (vgl. hierzu z.B. Beschlüsse des Senats vom 03.02.2012 - L 19 AS 115/12 B ER/L 19 AS 116/12 B, L 19 AS 2233/11 B ER parallel; Urteil des BSG vom 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R; Berlit in LPK-SGB 11, 4. Aufl., Rn 188 m.w.N.).
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