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   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2003 - L 8 RA 2/03   

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https://dejure.org/2003,12221
LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2003 - L 8 RA 2/03 (https://dejure.org/2003,12221)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.05.2003 - L 8 RA 2/03 (https://dejure.org/2003,12221)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Mai 2003 - L 8 RA 2/03 (https://dejure.org/2003,12221)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zusicherung einer Hinterbliebenenrente; Vorversterben des Lebenspartners; Für Ehegatten vorgeseher Umfang ; Zusicherung als Verwaltungsakt; Witwerrente für den überlebenden Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ; Verschiedengeschlechtlichkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2003 - L 8 RA 2/03
    Hiergegen hat der Kläger am 07.08.2002 Klage erhoben und ergänzend vorgetragen, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe im Urteil vom 17.07.2002 - 1 BvF 1/01 und 2/01 ausgeführt, es sei "verfassungsrechtlich auch nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass ... anderen Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen" seien.

    Dies entspricht nicht nur dem hergebrachten Sprachverständnis, sondern gilt auch nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 6 Abs. 1 GG (BVerfG vom 17.07.2002 - 1 BvF 1/01 und 2/01 zur Verfassungsmäßigkeit des LPartDisBG, zu II.1.a.aa.), der die Ehe unter besonderen Schutz stellt.

  • BVerwG, 29.02.2000 - 1 B 82.99

    Beitragsminderung; Ehe; Familie; gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2003 - L 8 RA 2/03
    Er - der Kläger - sehe sich insoweit in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 29.02.2000 - 1 B 82/99, die eine Hinterbliebenenversorgung bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften davon habe abhängig machen wollen, dass "insbesondere eine gegenseitige gesetzliche Unterhaltspflicht und wohl auch als Voraussetzung dafür eine der Eheschließung ähnliche förmliche Begründung der Gemeinschaft" bestehe.
  • BVerfG, 04.10.1993 - 1 BvR 640/93

    Verfassungsrechtlicher Ehebegriff und gleichgeschlechtliche Ehe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2003 - L 8 RA 2/03
    Denn auch wenn eine Ehe nicht vom Fortpflanzungswillen und der Fortpflanzungsfähigkeit der Ehepartner abhängt und die Zahl kinderloser Ehen ebenso zunimmt wie die Zahl außerhalb einer Ehe geborener und erzogener Kinder, bleibt die Grundannahme des besonderen verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe die Ermöglichung einer rechtlichen Absicherung der Ehepartner bei der Gründung einer Familie mit gemeinsamen Kindern (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats vom 04.10.1993 - 1 BvR 640/93).
  • BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 19/92

    Ablehnungsbescheid - Ayslanerkennung - Kindergeld

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2003 - L 8 RA 2/03
    Die Zusicherung erfüllt jedoch sämtliche Merkmale eines Verwaltungsakts nach § 31 Satz 1 SGB X; dementsprechend sieht der Senat sie in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts als Verwaltungsakt an (BSG SozR 3 - 1300 § 34 Nr. 2).
  • SG Aachen, 27.08.2004 - S 11 (4) RA 73/04

    Rentenversicherung

    Die Tatbestandsmerkmale "Witwer" und "Ehegatte" in § 46 Abs. 1 Satz 1 SGB VI setzen das Bestehen einer nach Familien- und Personenstandsrecht wirksam geschlossene Ehe voraus (BSGE 33, 219, 220 f; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2003 - L 8 RA 2/03; Löns, in: Kreikebohm, SGB VI, § 46, Rn 3; Zweng/Scheerer/Buschmann/Dörr, Handbuch der Rentenversicherung - SGB VI, § 46, Rn 13; Emmerich, in: GK-SGB VI, § 46, Rn 14; Gürtner, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 46 SGB VI, Rn 4).

    Dies ist jedoch bei der Nichtberücksichtigung eingetragener Lebenspartnerschaften im Rahmen des § 46 SGB VI nicht der Fall; vielmehr hat sich der Gesetzgeber bei Schaffung des LPartG bewußt gegen eine Einbeziehung der eingetragenen Lebenspartnerschaft in das Recht der Renten wegen Todes entschieden (näher Wenner, a.a.O., 270, 272; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2003 - L 8 RA 2/03; SG Köln, Urteil vom 12.12.2002 - S 2 RA 49/02).

  • LG Karlsruhe, 26.03.2004 - 6 O 968/03

    Eingetragene Lebenspartnerschaft: Gleichstellung mit Ehegatten hinsichtlich der

    Weder § 38 Abs. 1 VBLS n.F. noch § 46 SGB VI verstoßen insofern, als sie den hinterbliebenen Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht als Rentenberechtigten vorsehen, gegen das Grundgesetz (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2003, L 8 RA 2/03, Juris-Dokument-Nr. KSRE034910308).
  • LSG Hessen, 29.07.2004 - L 12 RJ 12/04

    Hinterbliebenenrentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung für Partner

    Bereits in seiner vorausgegangenen Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 7. Mai 2003 (Az.: L 8 RA 2/03), die das Sozialgericht Düsseldorf nicht erwähnt hat, ist solchen Tendenzen zur Gleichbehandlung von Eheleuten und Lebenspartnern nach dem Tode in Bezug auf das Hinterbliebenenrecht widersprochen worden.
  • SG Oldenburg, 16.11.2004 - S 5 RA 88/03

    Gleichstellung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe i.R.e.

    Es besteht jedoch für die unterschiedliche Behandlung von Ehegatten und Lebenspartnern ein sachlich gerechtfertigten Differenzierungskriterium (vgl. dazu Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 07.05.2003, Az.: L 8 RA 2/03).
  • VG Bremen, 13.10.2005 - 2 K 2499/04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft, Hinterbliebenenversorgung

    Diese Entscheidung widersprach auch der obergerichtlichen sozialgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. LSG Essen, Urteil vom 07.05.2003 - L 8 RA 2/03; LSG Darmstadt, Urteil vom 29.07.2004 - L 12 RJ 12/04).
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