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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2009 - L 16 KR 99/08   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2009 - L 16 KR 99/08 (https://dejure.org/2009,11122)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.03.2009 - L 16 KR 99/08 (https://dejure.org/2009,11122)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. März 2009 - L 16 KR 99/08 (https://dejure.org/2009,11122)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung einer aufgelösten Ansparrücklage i.R.d. Bestimmung der Beitragshöhe zur freiwilligen Krankenversicherung (KV)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 38/05 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen aus selbstständiger Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2009 - L 16 KR 99/08
    Die Grundsätze, die das BSG in dem Urteil vom 05.09.2006 (SozR 4-4300 § 141 Nr. 2) zur Frage der Anrechnung von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit im Rahmen des § 141 Abs. 1 SGB III aufgestellt habe, könnten für die Beitragsbemessung in der KV nicht herangezogen werden.

    In § 15 Abs. 1 SGB IV ist grundsätzlich eine Parallelität zwischen Einkommensteuerrecht und Sozialrecht bei der Definition von Arbeitseinkommen angeordnet (BSG SozR 4-4300 § 141 Nr. 2 m. w. N.).

    Zu den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts gehört nämlich auch die in § 7g EStG normierte Rücklage (vgl. dazu BSG SozR 4-5868 § 3 Nr. 2, BSG SozR 4-4300 § 141 Nr. 2 m. w. N.), die den Regelungen zu Absetzungen und Sonderabschreibungen zugeordnet ist (vgl. Fischer in jurisPK-SGB IV, § 15 RdNr. 43).

    Ist die Investition spätestens am Ende des zweiten auf die Bildung der Rücklage folgenden Wirtschaftsjahres noch nicht abgeschlossen, so muss sie ebenfalls gewinnerhöhend aufgelöst werden (§ 7g Abs. 4 S. 2 EStG; s. hierzu BSG SozR 4-4300 § 141 Nr. 2 m. w. N.; Pinkos a. a. O.), wobei wegen des nicht erfüllten Investitionsversprechens ein Gewinnzuschlag nach § 7 Abs. 5 EStG die in Anspruch genommenen Steuervorteile wieder ausgleichen soll (BSG a. a. O. m. w. N.).

    Insbesondere ist die vom BSG (SozR 4-4300 § 141 Nr. 2) für § 141 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) vorgenommene einschränkende Auslegung des § 15 Abs. 1 SGB IV - dort durch Hinzufügen des im Steuerrecht unbekannten Merkmals des persönlichen Einsatzes - nicht auf die für das Beitragsrecht maßgebliche Einkommensermittlung übertragbar.

  • BSG, 22.03.2006 - B 12 KR 14/05 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter Selbstständiger - Festsetzung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2009 - L 16 KR 99/08
    Die von dem Kläger gewünschte Beitragsgerechtigkeit sei daher zwangsläufig erst nach einer längeren Zeit der Selbständigkeit aufgrund der jeweils zeitversetzten Beitragsbemessung zu realisieren (vgl. BSG SozR 4-2500 § 240 Nr. 5).

    Die damit lediglich zeitversetzt erfolgende Berücksichtigung der tatsächlichen Einnahmen von hauptberuflich Selbstständigen ist nicht zu beanstanden (BSG SozR 4-2500 § 240 Nr. 5).

  • BSG, 22.03.2006 - B 12 KR 8/05 R

    Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Beitragspflicht von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2009 - L 16 KR 99/08
    Zum Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit im Sinne des Sozialversicherungsrechts rechnen auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 EStG, vgl. auch BSG SozR 4-2500 § 240 Nr. 6).

    Der Senat nimmt insoweit auf die übertragbare Begründung des BSG zu einem Gewinn aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils (SozR 4-2500 § 240 Nr. 6) Bezug.

  • BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 R

    Krankenversicherung - hauptberuflich selbständig Erwerbstätiger - Höhe des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2009 - L 16 KR 99/08
    Abgesehen davon, dass der Kläger nicht einmal behauptet hat, ihm hätten die nicht benötigten Investitionsmittel in Höhe der Ansparrücklage nicht zur Bestreitung seines Lebensunterhalts zur Verfügung gestanden - er stellt dies nur als eine fiktive Möglichkeit in den Raum -, hat das BSG erst jüngst (Urt. vom 06.11.2008, Az.: B 1 KR 28/07 R, www.juris.de) die strenge Kongruenz von Steuer- und Beitragsrecht (im Gegensatz zu der Berechnung des Krankengeldes) betont.
  • BSG, 10.05.2007 - B 10 LW 7/05 R

    Alterssicherung der Landwirte - Befreiung von der Versicherungspflicht eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2009 - L 16 KR 99/08
    Zu den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts gehört nämlich auch die in § 7g EStG normierte Rücklage (vgl. dazu BSG SozR 4-5868 § 3 Nr. 2, BSG SozR 4-4300 § 141 Nr. 2 m. w. N.), die den Regelungen zu Absetzungen und Sonderabschreibungen zugeordnet ist (vgl. Fischer in jurisPK-SGB IV, § 15 RdNr. 43).
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