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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2006 - L 13 (8) RJ 146/03   

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https://dejure.org/2006,22392
LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2006 - L 13 (8) RJ 146/03 (https://dejure.org/2006,22392)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.05.2006 - L 13 (8) RJ 146/03 (https://dejure.org/2006,22392)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Mai 2006 - L 13 (8) RJ 146/03 (https://dejure.org/2006,22392)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf rentensteigernde Berücksichtigung einer Witwenrente bei einer nach Deutschland übergesiedelten Person; Tod des Ehepartners noch im Ausland; Rechtfertigung der Rückwirkung einer Gesetzesänderung; Inanspruchnahme einer gefestigten und schutzwürdigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 05.10.2005 - B 5 RJ 57/03 R

    Fremdrentenrecht - Begrenzung auf 25 Entgeltpunkte bei Zusammentreffen von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2006 - L 13 (8) RJ 146/03
    Nach Auffassung des Senats ist auch die vom Gesetzgeber mit Rückwirkung zum 07.05.1996 bestimmte Neufassung des § 22 b Abs. 1 Satz 1 FRG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, so dass es auf die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG vom 11.03.2004 a.a.O.) schon während des Gesetzgebungsverfahrens gerügte Erklärung, es handele sich lediglich um eine Klarstellung bzw. um eine authentische Interpretation, im Ergebnis jedenfalls nicht ankommt.

    Der Senat schließt sich den überzeugenden Begründungen in den Urteilen des 5. und des 8. Senats des BSG (Urteile vom 21.06.2005 - B 8 KN 1/05 R in SozR 4-5050 § 22b Nr. 4, B 8 KN 9/04 R in SozR 4-1300 § 44 Nr. 5 und Urteil vom 05.10.2005 - B 5 RJ 57/03 R -) , die zuvor schon vom Landessozialgericht Sachsen-Anhalt teilweise dargelegt wurden (Urteil vom 11.05.2005 - L 3 RJ 82/04 -) an.

    mit " erhebliche(m) Interpretationsaufwand unter rechtssystematische(n) und übergeordneten Gesichtspunkten" (vgl Urteile vom 21.06.2005 und 05.10.2005 a.a.O) durch das Urteil des 4. Senats (BSG, Urt. v. 04.08.2001 - 4 RA 118/00 R) hatte erstmalig dazu geführt, die Norm auf Hinterbliebenenrenten nicht anzuwenden.

    Die Rechtslage ist so auch trotz der Entscheidung vom 04.08.2001 weiter, jedenfalls bis zur Bestätigung durch den 13. Senat (Urteil vom 11.03.2004, vgl hierzu auch BSG vom 05.10.2005- B 5 RJ 57/03 R, Umdruck Nr. 26) unklar geblieben, weil die Rentenversicherungsträger vereinbart hatten, dieser Rechtsprechung nicht zu folgen, eine Vielzahl von Entscheidungen der ersten und zweiten Instanz die Rentenversicherungsträger in ihrer Auffassung bestätigten und weil das Urteil des 4. Senats vom 04.08.2001 auch keine Lösung zu der Frage gegeben hatte, welche Begrenzung der Entgeltpunkte für FRG-Zeiten bei der Hinterbliebenenrente gelten sollte, wenn sich § 22b Abs. 1 Satz l FRG aF.

  • BSG, 21.06.2005 - B 8 KN 1/05 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2006 - L 13 (8) RJ 146/03
    Auch § 300 SGB VI schließt die Anwendung des neuen Rechts nicht aus (BSG, Urteil vom 21.07.2005 - B 8 KN 1/05 R - in SozR 4-5050 § 22b Nr. 4 mit zahlreichen Nachweisen zur ständigen Rechtsprechung).

    Daher wird die Klägerin gegenüber deutschen hinterbliebenen Ehefrauen, deren versicherte Ehemänner ihr Berufsleben in Deutschland verbracht haben, nicht ungerechtfertigt benachteiligt (BSG Urteil vom 21.06.2005 a.a.O. mit weiteren Nachweisen).

    Der Senat schließt sich den überzeugenden Begründungen in den Urteilen des 5. und des 8. Senats des BSG (Urteile vom 21.06.2005 - B 8 KN 1/05 R in SozR 4-5050 § 22b Nr. 4, B 8 KN 9/04 R in SozR 4-1300 § 44 Nr. 5 und Urteil vom 05.10.2005 - B 5 RJ 57/03 R -) , die zuvor schon vom Landessozialgericht Sachsen-Anhalt teilweise dargelegt wurden (Urteil vom 11.05.2005 - L 3 RJ 82/04 -) an.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2005 - L 3 RJ 82/04
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2006 - L 13 (8) RJ 146/03
    Der Senat schließt sich den überzeugenden Begründungen in den Urteilen des 5. und des 8. Senats des BSG (Urteile vom 21.06.2005 - B 8 KN 1/05 R in SozR 4-5050 § 22b Nr. 4, B 8 KN 9/04 R in SozR 4-1300 § 44 Nr. 5 und Urteil vom 05.10.2005 - B 5 RJ 57/03 R -) , die zuvor schon vom Landessozialgericht Sachsen-Anhalt teilweise dargelegt wurden (Urteil vom 11.05.2005 - L 3 RJ 82/04 -) an.
  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 118/00 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Hinterbliebene mit eigener Rente - Begrenzung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2006 - L 13 (8) RJ 146/03
    Am 08.08.2002 beantragte die Klägerin unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30.08.2001 - B 4 RA 118/00 R - in BSGE 88, 288 ff, den Bescheid vom 27.07.1998 gemäß § 44 SGB X zu überprüfen.
  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 44/03 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von Hinterbliebenenrente mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2006 - L 13 (8) RJ 146/03
    Sie setzt, was das SG verkennt, lediglich den bereits in der alten Fassung des § 22 Abs. 1 Satz 1 FRG, auf den sich die Klägerin beruft, zum Ausdruck gekommenen Systemwechsel vom Eingliederungsprinzip zu einer Eingliederungshilfe für Spätaussiedler fort, die erst 40 Jahre nach Kriegsende und nach der Wiedervereinigung sowie der Auflösung der Sowjetunion nach Deutschland gekommen sind (vgl. hierzu auch Urteil des BSG vom 11.03.2004. B 13 RJ 44/03 R in BSGE 92, 248 ff).
  • BSG, 21.06.2005 - B 8 KN 9/04 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Rücknahme eines rechtswidrigen nicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2006 - L 13 (8) RJ 146/03
    Der Senat schließt sich den überzeugenden Begründungen in den Urteilen des 5. und des 8. Senats des BSG (Urteile vom 21.06.2005 - B 8 KN 1/05 R in SozR 4-5050 § 22b Nr. 4, B 8 KN 9/04 R in SozR 4-1300 § 44 Nr. 5 und Urteil vom 05.10.2005 - B 5 RJ 57/03 R -) , die zuvor schon vom Landessozialgericht Sachsen-Anhalt teilweise dargelegt wurden (Urteil vom 11.05.2005 - L 3 RJ 82/04 -) an.
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2006 - L 13 (8) RJ 146/03
    Die dort aufgezeigten Grundsätze stimmen mit denen überein, welche das Bundesverfassungsgericht - nicht abschließend - als Ausnahmen von dem grundsätzlichen Rückwirkungsverbot genannt hat (vgl u.a. Beschluss vom 14.05.1986 - 2 BvL 2/83 - in BVerfGE 72, 200 ff.) Auch dann, wenn es sich um eine echte Rückwirkung handelt, ist diese nicht in jedem Falle verboten.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2013 - L 14 R 1061/12
    Das Landessozialgericht NRW hat dieses Urteil vom 13.11.2003 jedoch in Anwendung der Neufassung des § 22 b Absatz 1 Satz 1 FRG durch das RVNG vom 21.07.2004 abgeändert und die Klage abgewiesen (Urteil vom 12.05.2006, L 13 (8) RJ 146/03 in juris).
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