Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2010 - L 11 B 14/09 KA ER |
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Vertragsarztangelegenheiten
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Vertragsarztangelegenheiten
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Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 11.05.2009 - S 14 KA 59/09
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 11 B 14/09
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2010 - L 11 B 14/09 KA ER
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2009 - L 11 B 7/09
Vertragsarztangelegenheiten
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2010 - L 11 B 14/09
Insoweit wäre in Anlehnung an den Beschluss des BSG vom 27.06.2007 - B 6 KA 84/06 B - und unter Berücksichtigung der von der Antragstellerin für die Zweigpraxis mitgeteilten Sprechstundenzeiten sowie der dort angebotenen Leistungen der Streitwert - im Hauptsacheverfahren - auf 60.000,00 EUR (5.000,00 EUR je Quartal x 12 Quartale) festzusetzen (hierzu Senat, Beschluss vom 17.12.2009 - L 11 B 7/09 KA -).Soweit der Senat im Beschluss vom 17.12.2009 - L 11 B 7/09 KA - einen Streitwert von 60.000,00 EUR bei einem avisierten Sprechstundenvolumen von 10 Stunden/wöchentlich angesetzt hat und die Antragstellerin lediglich acht Stunden anbietet, rechtfertigt dies noch keinen Abschlag, da die insoweit maßgebende Schätzung naturgemäß schon dem Grunde nach mit Unsicherheiten verbunden ist und sich insoweit einer mathematischen Berechnung entzieht.
- BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R
Bestimmung des Streitwertes und des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2010 - L 11 B 14/09
Bezogen auf einen Zeitraum von drei Jahren (für Zulassungssachen: BSG, Beschluss vom 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B - Urteil vom 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R -) läge dem die Prämisse zu Grunde, dass die Antragstellerin die Zweigpraxis vornehmlich nicht zwecks Gewinnerzielung sondern ganz überwiegend aus altruistischen Gründen betreiben will.Soweit es ein Hauptsacheverfahren auf Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung anlangt, ist von einem Drei-Jahres-Zeitraum auszugehen (BSG, Beschluss vom 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B - Urteil vom 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R -).
- BSG, 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B
Festsetzung des Streitwerts in vertragsärztlichen Zulassungsangelegenheiten
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2010 - L 11 B 14/09
Bezogen auf einen Zeitraum von drei Jahren (für Zulassungssachen: BSG, Beschluss vom 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B - Urteil vom 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R -) läge dem die Prämisse zu Grunde, dass die Antragstellerin die Zweigpraxis vornehmlich nicht zwecks Gewinnerzielung sondern ganz überwiegend aus altruistischen Gründen betreiben will.Soweit es ein Hauptsacheverfahren auf Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung anlangt, ist von einem Drei-Jahres-Zeitraum auszugehen (BSG, Beschluss vom 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B - Urteil vom 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - L 11 KA 2/09
Vertragsarztangelegenheiten
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2010 - L 11 B 14/09
Angesichts des sonach vorhandenen, indessen nicht bestimmbaren wirtschaftlichen Interesses der Antragstellerin am Betreiben der Zweigpraxis ist der Auffangstreitwert von 5.000,00 EUR im Wege der Schätzung angemessen zu erhöhen (vgl. auch Senat, Beschluss vom 27.05.2009 - L 11 KA 2/09 ER -).Anderes mag dann gelten, wenn eine befristete Teilnahmeform im Streit steht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19.05.2009 - L11 B10/09 KA ER - und 27.05.2009 - L 11 KA 2/09 ER -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2006 - L 10 B 34/06
Vertragsarztangelegenheiten
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2010 - L 11 B 14/09
Der Katalog Ist ohnehin unvollständig und damit wenig brauchbar, wenn lediglich punktuelle Entscheidungen zu einzelnen Komplexen aufgegriffen werden (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.11.2006 - L 10 B 34/06 KA -). - BVerwG, 25.08.2000 - 11 B 28.00
Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2010 - L 11 B 14/09
Geht es um einstweiligen Rechtsschutz in Zulassungssachen, wird teilweise die Auffassung vertreten, dass von dem fiktiven Wert des solchermaßen in zeitlicher Hinsicht fixierten Hauptsacheverfahrens ein Abschlag vorzunehmen ist (vgl. SG Dresden, Beschluss vom 15.07.2004 - S 11 KA 279/04 ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19.11.2003 - L 11 B 28/00 KA - LSG Thüringen, Beschluss vom 12.03.2004 - L 4 B 15/01 KA -). - BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 84/06 B
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2010 - L 11 B 14/09
Insoweit wäre in Anlehnung an den Beschluss des BSG vom 27.06.2007 - B 6 KA 84/06 B - und unter Berücksichtigung der von der Antragstellerin für die Zweigpraxis mitgeteilten Sprechstundenzeiten sowie der dort angebotenen Leistungen der Streitwert - im Hauptsacheverfahren - auf 60.000,00 EUR (5.000,00 EUR je Quartal x 12 Quartale) festzusetzen (hierzu Senat, Beschluss vom 17.12.2009 - L 11 B 7/09 KA -). - LSG Bayern, 25.04.2005 - L 12 B 203/04
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2010 - L 11 B 14/09
Insoweit ist die Länge des Zeitraums zu schätzen, die bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens typischerweise zu erwarten ist (LSG Bayern, Beschlüsse vom 09.12.2004 - L 12 B 202/04 KA - und vom 25.04.2005 - L 12 B 203/04 KA -: zwei Jahre). - LSG Thüringen, 12.03.2004 - L 4 B 15/01
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2010 - L 11 B 14/09
Geht es um einstweiligen Rechtsschutz in Zulassungssachen, wird teilweise die Auffassung vertreten, dass von dem fiktiven Wert des solchermaßen in zeitlicher Hinsicht fixierten Hauptsacheverfahrens ein Abschlag vorzunehmen ist (vgl. SG Dresden, Beschluss vom 15.07.2004 - S 11 KA 279/04 ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19.11.2003 - L 11 B 28/00 KA - LSG Thüringen, Beschluss vom 12.03.2004 - L 4 B 15/01 KA -). - LSG Bayern, 09.12.2004 - L 12 B 202/04
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2010 - L 11 B 14/09
Insoweit ist die Länge des Zeitraums zu schätzen, die bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens typischerweise zu erwarten ist (LSG Bayern, Beschlüsse vom 09.12.2004 - L 12 B 202/04 KA - und vom 25.04.2005 - L 12 B 203/04 KA -: zwei Jahre).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2010 - L 11 B 16/09
Vertragsarztangelegenheiten
a) Soweit es den Streitwert für die Erteilung einer Zweigpraxisgenehmigung anlangt, hat der Senat im Beschluss vom 14.06.2010 - L 11 B 14/09 KA ER - (vgl. auch Senat, Beschluss vom 17.12.2009 - L 11 B 7/09 KA -) ausgeführt:.Im Übrigen trägt die Bezugnahme im Streitwertkatalog auf Wenner/Bernard schon deswegen nicht, weil diese Autoren für den um eine Zweigpraxisgenehmigung geführten Rechtsstreit einen Streitwert von 15.000,00 EUR vorschlagen, hierzu indessen keinerlei Begründung geben (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14.06.2010 - L 11 B 14/09 KA ER - und vom 17.12.2009 - L 11 B 7/09 KA -).