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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2002 - L 7 VG 30/00   

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https://dejure.org/2002,13334
LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2002 - L 7 VG 30/00 (https://dejure.org/2002,13334)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.01.2002 - L 7 VG 30/00 (https://dejure.org/2002,13334)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Januar 2002 - L 7 VG 30/00 (https://dejure.org/2002,13334)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 7/93

    Tätlicher Angriff im Sinne des OEG

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2002 - L 7 VG 30/00
    Vielmehr ist eine unmittelbar auf den Körper eines anderen abzielende Einwirkung erforderlich (so auch BSGE 77, 11.13 = SozR 3, 3800 § 1 Nrn. 7 und 12 sowie LSG NRW L7 VG 25/99, Urteil vom 31.05.2000).

    Der Kläger kann sich zur Stützung seiner Ansicht auch nicht auf die Rechtsprechung des BSG berufen, wonach die Gefahr schwerer psychischer Schädigung auch bei gewaltfreiem Missbrauch von Kindern einen staatlichen Opferschutz erfordert (vgl. BSGE 77, 11, 13 = SozR 3, 3800, § 1 Nr. 7).

  • BSG, 25.03.1999 - B 9 VG 1/98 R

    Gewaltopferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - vorsätzlicher

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2002 - L 7 VG 30/00
    Denn auch bei dieser Fallgestaltung stand eine schwere Verletzung der körperlichen Integrität des Opfers unmittelbar bevor, während sich das aktive Handeln der Kindesmutter bei der Wegnahme des Kindes am 00.00.1996 und den nachfolgenden Handlungen (Anwendung mehrerer Listen) nicht unmittelbar gegen den Körper des Klägers richtete (vgl. dazu etwa BSGE 84, 54, 56), sondern ganz vorrangig auf die Rückgabe und das Behalten des leiblichen Kindes bezog.
  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 4/93

    Gewalttaten im Sinne des OEG , Gesundheitsstörungen als mögliche Folge schwerer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2002 - L 7 VG 30/00
    Mit dieser Entscheidung hat das BSG aber nicht dem tätlichen Angriff von seinen (schweren) Folgen her neu definiert, sondern nur den tätlichen Angriff ohne Bindung an den Gewaltbegriff des Strafrechtes näher bestimmt (BSGE 77, 7, 9; SozR 3, 3800, § 1 Nr. 18).
  • BSG, 10.09.1997 - 9 RVg 9/95

    Gewaltopferentschädigung bei wesentlicher Mitverursachung der Schädigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2002 - L 7 VG 30/00
    Eine vorsätzliche Gewalttat im Sinne des § 1 OEG entfiele auch unter diesen Umständen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 10.09.1997 - 9 RVg 9/95 -).
  • BSG, 28.05.1997 - 9 RVg 1/95

    Anforderungen an das Vorliegen des Vorsatzes eines tätlichen Angriffs -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2002 - L 7 VG 30/00
    Entscheidend ist vielmehr, ob das Verhalten des Täters rechtsfeindlich war (BSG, Urteil vom 28.05.1997 - 9 RVg 1/95 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2006 - L 5 VG 9/04

    Gewährung von Elternrente und Bestattungsgeld nach dem Opferentschädigungsgesetz

    Die hiergegen beim Sozialgericht Hildesheim am 2. Oktober 2000 erhobenen Klagen auf Elternrente (S 7 VG 30/00) und auf Bestattungsgeld (S 7 VG 31/00) sind mit Beschluss vom 12. Januar 2001 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden worden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2010 - L 10 VG 27/07
    Dem Senat haben außer den Prozessakten die Verwaltungsakten des Beklagten, die Gerichtsakten des BSG (Az.: B 9/9 a VG 2/06 R sowie B 9/9 a VG 3/06 R) und die Prozessakte des Sozialgerichts Hildesheim (Az.: S 7 VG 30/00) vorgelegen.
  • SG Osnabrück, 29.11.2006 - S 2 VG 4/02
    Ein tätlicher Angriff setzt nämlich in aller Regel einen Eingriff in die körperliche Integrität des Opfers voraus, der bei einer durch List verübten Kindesentziehung nicht gegeben ist (LSG NRW, Urteil vom 17.01.2002 zum Aktenzeichen L 7 VG 30/00; ähnlich, wenn auch differenzierend BSG, Urteil vom 12.02.2003 zum Aktenzeichen B 9 VG 2/02 R).
  • SG Osnabrück, 29.11.2006 - S 2 VG 3/02
    Ein tätlicher Angriff setzt nämlich in aller Regel einen Eingriff in die körperliche Integrität des Opfers voraus, der bei einer durch List verübten Kindesentziehung nicht gegeben ist (LSG NRW, Urteil vom 17.01.2002 zum Aktenzeichen L 7 VG 30/00; ähnlich, wenn auch differenzierend BSG, Urteil vom 12.02.2003 zum Aktenzeichen B 9 VG 2/02 R).
  • SG Osnabrück, 29.11.2006 - S 2 VG 2/02
    Ein tätlicher Angriff setzt nämlich in aller Regel einen Eingriff in die körperliche Integrität des Opfers voraus, der bei einer durch List verübten Kindesentziehung nicht gegeben ist (LSG NRW, Urteil vom 17.01.2002 zum Aktenzeichen L 7 VG 30/00; ähnlich, wenn auch differenzierend BSG, Urteil vom 12.02.2003 zum Aktenzeichen B 9 VG 2/02 R).
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