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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1998 - L 16 KR 180/96   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1998 - L 16 KR 180/96 (https://dejure.org/1998,3480)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.09.1998 - L 16 KR 180/96 (https://dejure.org/1998,3480)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. September 1998 - L 16 KR 180/96 (https://dejure.org/1998,3480)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • BSG, 14.06.1995 - 3 RK 20/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Festbetragsfestsetzung im Arzneimittelbereich

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1998 - L 16 KR 180/96
    Sie, die Klägerin, schließe sich der Auffassung des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Vorlagebeschluß vom 14.6.1995 an (3 RK 20/94 = NZS 95, 502 = SozSich 95, 274 = WzS 95, 314 - BVerfG 1 BvL 28 - 30/95), daß die Bestimmungen über die Festbetragsfestsetzung als formeller Rechtssetzungsakt nicht ordnungsgemäß zustandegekommen seien.

    Mit dem SG und dem BSG im Vorlagebeschluß vom 14.6.1995 (3 RK 20/94) ist der Senat im übrigen durchaus davon ausgegangen, daß die Klägerin klagebefugt war, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Grundrechtsbeeinträchtigung.

    Der Senat kann dem BSG aaO auch darin nicht darin folgen, daß die Entscheidungserheblichkeit zu bejahen sei, weil (so S. 10 des Beschlusses vom 14.6.1995 3 RK 20/94 zu 2) a) das Revisionsgericht die Festbetragsfestsetzung mangels einer Rechtsgrundlage aufzuheben hätte, wenn die Regelung verfassungswidrig wäre.

  • EuGH, 17.02.1993 - C-159/91

    Poucet und Pistre / AGF und Cancava

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1998 - L 16 KR 180/96
    Es liege auch kein Verstoß gegen EG-Recht vor; der EuGH habe in der von der Klägerin zitierten Entscheidung vom 17.2.1993 "Poucet et Pistre" (C-159 und 160/91 = Slg. 1993, I- 637 = NJW 93, 2597) die Unternehmenseigenschaft von gesetzlichen Krankenkassen verneint, mit der Begründung, es handle sich um Einrichtungen mit Aufgaben von ausschließlich sozialem Charakter; die Festbetragsregelung falle unter keinen der in der Transparenz-Richtlinie aufgeführten Fälle; im Gegenteil lasse sich daraus ableiten, daß Regelungen über Erstattungsmodalitäten in der Arzneimittelversorgung durch Gemeinschaftsrecht nicht berührt würden.

    An diesem Vorrang des jeweiligen Systems der Sozialen Sicherheit (EuGH Urt.v. 23.4.1991 C-41 "Höfner u.a." = Bulletin Nr. 9/91 = NJW 91, 2891; Urt. v. 17.2.1993 C-159/91 und C-160/91 "Poucet et Pistre" = Slg. 1993 I-637 = NJW 93, 2597) hat auch der EuGH zuletzt erneut in seinen Urteilen vom 28.4.1998 festgehalten (C- 120/95 und 158/96 = NZS 98, 280 ff).

  • BSG, 24.01.1990 - 3 RK 18/88

    Schädigung der Leibesfrucht - Erkrankung der werdenden Mutter - Hauptmittel -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1998 - L 16 KR 180/96
    Eine solche unzulässige Beeinflussung des Marktes würde jedenfalls das Hinzutreten weiterer, hier nicht auszumachender und weder vom BSG im Vorlagebeschluß vom 14.6.1995 noch vom OLG Düsseldorf in seiner o.a. Entscheidung vom 28.8.1998 aufgezeigter Umstände erfordern, und gerade im vorliegenden Fall, bliebe es auch anderenfalls immer noch höchst zweifelhaft, ob die Abwägung der öffentlichen mit den Einzelinteressen zur Annahme eines Überwiegens des Einzelinteresses führen könnte, erfolgt doch die Nachfrage nach den hier in Betracht stehenden Ovulationshemmern nur zu einem geringen Teil zu Lasten der GKV (vgl. BSGE 66, 163 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 1).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1998 - L 16 KR 180/96
    Es ist lediglich eine tatsächliche zeitliche Begrenzung der Auswirkungen der vorangegangenen "a.w.- Festsetzung" durch die neue, ab dem 1.4.1998 geltende Festsetzung eingetreten, wie sie die Rechtsprechung bei Dauerrechtsverhältnisssen in entsprechender Anwendung von § 96 SGG aus Gründen der Prozeßökonomie einer Abänderung oder Ersetzung iS von § 96 SGG gleichzustellen geneigt ist, wenn die neue Regelung auf denselben Grundlagen beruht, wie die vorangegangene (vgl. Brackmann aaO S 242 v ff; SozR 1500 § 96 Nr. 32; 3-2500 § 116 Nr. 6 und BSGE 78, 98 mwN).
  • EuGH, 23.04.1991 - C-41/90

    Höfner und Elser / Macrotron

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1998 - L 16 KR 180/96
    An diesem Vorrang des jeweiligen Systems der Sozialen Sicherheit (EuGH Urt.v. 23.4.1991 C-41 "Höfner u.a." = Bulletin Nr. 9/91 = NJW 91, 2891; Urt. v. 17.2.1993 C-159/91 und C-160/91 "Poucet et Pistre" = Slg. 1993 I-637 = NJW 93, 2597) hat auch der EuGH zuletzt erneut in seinen Urteilen vom 28.4.1998 festgehalten (C- 120/95 und 158/96 = NZS 98, 280 ff).
  • EuGH, 28.04.1998 - C-120/95

    GEMEINSCHAFTSANGEHÖRIGE KÖNNEN IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT MEDIZINISCHE

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1998 - L 16 KR 180/96
    An diesem Vorrang des jeweiligen Systems der Sozialen Sicherheit (EuGH Urt.v. 23.4.1991 C-41 "Höfner u.a." = Bulletin Nr. 9/91 = NJW 91, 2891; Urt. v. 17.2.1993 C-159/91 und C-160/91 "Poucet et Pistre" = Slg. 1993 I-637 = NJW 93, 2597) hat auch der EuGH zuletzt erneut in seinen Urteilen vom 28.4.1998 festgehalten (C- 120/95 und 158/96 = NZS 98, 280 ff).
  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1998 - L 16 KR 180/96
    Jedenfalls aber sei die Klage unbegründet; das von der Klägerin angeführte, auf dem patentgeschützten Wirkstoff "Dienogest" beruhende Präparat "Valette" der Fa J. sei von den hier in Rede stehenden Festbetragsgruppen 4 und 5 gar nicht betroffen; die Beklagten hätten für die Berechnung der Festbetragshöhe die ihnen bekannten Marktdaten zugrunde legen müssen und dürfen, die sich naturgemäß auf den relativ geringen Bereich durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu erstattender Kontrazeptiva beschränkten; das von der Klägerin vorgeschlagene Modell bundesländer-bezogener Festbeträge finde in § 35 SGB V keine Stütze; die von der Klägerin aufgezeigten Unterschiede zwischen den Festbeträgen für die verschiedenen Gruppen (3, 4 und 5) habe seine Ursache im Marktverhalten der Wettbewerber, konkret in den von ihnen verlangten Preisen; das von den Beklagten verwandte mathematische Regressionsverfahren bilde insoweit die vorgefundenen Marktverhältnisse ab; es greife auch der Einwand gegen die Zusammenfassung von ein- und mehrphasigen Mitteln nicht durch, weil das Therapieziel identisch sei und sich die Unterschiede - anstelle einer fixen Kombination eine variable Zusammensetzung während eines Behandlungszyklus - für die Festsetzung nicht relevant seien; die von der Klägerin angeführten unterschiedlich hohen Forschungskosten seien hier überhaupt kein Kriterium, das einbezogen werden könne; soweit die pharmakologischen Einwände der Klägerin in Betracht stünden, sei darauf zu verweisen, daß zuvor Sachverständige gehört worden seien und daß dem Ausschuß insoweit eine Einschätzungsprärogative zukomme (Hinw. auf BSG Urt. v. 16.12.1993 4 RK 5/92 = BSGE 73, 271 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4).
  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1998 - L 16 KR 180/96
    Die mögliche Entscheidung des BVerfG hingegen, daß § 35 SGB V nichtig oder - im Falle einer Verletzung von Art. 3 GG - auch nur mit dem Grundgesetz nicht vereinbar (BVerfG, Entsch. v. 12.3.1996 1 BvR 609/90) und vielleicht in einer Übergangs- und Erfahrungsphase noch anwendbar ist, war für die Entscheidung des Senats ohne jegliche Bedeutung, weil subjektive Rechte der Klägerin nach dem Dafürhalten des Senats durch die streitige Festsetzung aus den o.a. Gründen nicht beeinträchtigt werden - weder Grundrechte, noch Rechte aus der Verletzung wettbewerbs-, kartellrechtlicher oder anderer Vorschriften; auch eine nichtige Festbetragsfestsetzung hätte mithin in subjektive Rechte der Klägerin nicht eingegriffen.
  • EuGH, 27.03.1974 - 127/73

    BRT / SABAM

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1998 - L 16 KR 180/96
    Wenn auch streitige die Festbetragsfestsetzung eine unmittelbare Festsetzung der Verkaufspreise nicht beinhalte, handle es sich dabei doch um Maßnahmen, die wie nach Art. 30 EGV verbotene mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen wirkten, und um nach Art. 85 EGV verbotene "Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, welche den Handel zwischen Mitgliedsstaaten zu beeinträchtigen geeignet seien und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes bezweckten oder bewirkten; der hier maßgebliche Unternehmensbegriff erfasse als "funktionaler Unternehmensbegriff" auch öffentlich rechtliche Körperschaften und Anstalten (Hinw. auf EuGH, Slg. 1974, 313,318; 1991, 1979, 2010; Urt.v. 16.11.1995 C-244/94 "Fédération francaise des sociétés d assurance pp"); so besehen liege auch eine iS von Art. 86 EGV mißbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Gemeinsamen Markt durch ein Unternehmen vor, die dazu führe, den Handel zwischen Mitgliedsstaaten zu beeinträchtigen; dem stehe Art. 90 Abs. 2 EGV nicht entgegen, nach dem die Anwendung der EG-rechtlichen Vorschriften dann ausscheide, wenn diese die Erfüllung der den öffentlichen Unternehmen übertragenen besonderen Aufgaben rechtlich oder tatsächlich verhindere, denn eine bloße Erschwernis der Durchführung der übertragenen Aufgaben reiche nicht aus (Hinw. auf den o.a. Vorlagebeschluß des BSG vom 14.6.1995 und Groeben/Thiesing/Ehlermann, Komm zum EGV Art. 90 Rdn 55).
  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1998 - L 16 KR 180/96
    Art. 12 GG sei verletzt in Form einer nachhaltigen, faktischen Grundrechtsbeeinträchtigung (Hinw. auf BVerwGE 71, 183,191); es liege eine Regelung mit "objektiv berufsregelnder Tendenz" iS von Art. 12 Abs. 1 GG vor, weil der Staat dirigistisch regelnd in das Umfeld eingreife; durch Steuerung der Nachfrage der Patienten werde die Therapiefreiheit des Arztes eingeengt; es werde auch in die Berufsausübungsfreiheit des Arzneimittelherstellers eingegriffen, weil die Festbetragsfestsetzung im Wege mittelbarer Steuerung des Preiswettbewerbs (Hinw. auf BVerwGE 81, 183,191) die freie unternehmerische Betätigung einschränke; der Eingriff sei nicht zulässig, weil nicht geeignet, das gesetzgeberische Ziel der Konkretisierung des Wirtschaftlichkeitsgebotes zu erfüllen; es treffe den "Berufstätigen" übermäßig und unzumutbar (Hinw. auf BVerfGE 85, 248,259).
  • BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92

    Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück -

  • BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 27/96

    Anspruch eines geistig und körperlich behinderten Versicherten auf Versorgung mit

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • EuGH, 30.11.1983 - 227/82

    Van Bennekom

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 26/94

    Drogensubstitution mit Remedacen, pflichtwidrige Verordnung von Arzneimitteln,

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 32/94

    Abschluß von Verträgen über das Entgelt für Krankentransporte

  • EuGH, 16.11.1995 - C-244/94

    FFSA u.a. / Ministère de l'Agriculture und de la Pêche

  • BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvL 29/83

    Arbeitsförderungsgesetz 1979

  • BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89

    "Einzelkostenerstattung"; Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Kartellgerichten in

  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 91/94

    Auseinandersetzung mit Entscheidungsgründen des SG , Ersatz des Zinsschadens bei

  • BVerfG, 26.08.1997 - 1 BvL 1/94

    Unzulässige Vorlage im Zusammenhang mit dem Rechtsanwaltsversorgungsgesetz in

  • BGH, 13.07.1994 - VIII ZR 256/93

    Anspurch auf Erteilung eines Buchauszugs - konkludente Fortsetzung eines

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvL 3/96

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

  • BVerfG, 20.09.1991 - 1 BvR 1621/89

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • OLG Düsseldorf, 28.08.1998 - U (Kart) 19/98
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.1993 - L 6 (11) KR 44/91
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.1999 - L 11 KA 54/99

    Vertragsarztrecht

    Eine solche unzulässige Beeinflussung des Marktes würde jedenfalls das Hinzutreten weiterer hier nicht ersichtlicher Umstände erfordern (vgl. dazu auch LSG NRW, Urteil vom 17.09.1998 - L 16 Kr 180/96).
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