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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2013 - L 18 KN 362/10   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2013 - L 18 KN 362/10 (https://dejure.org/2013,48654)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.12.2013 - L 18 KN 362/10 (https://dejure.org/2013,48654)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - L 18 KN 362/10 (https://dejure.org/2013,48654)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Umfang der häuslichen Krankenpflege - Zusammenhang zwischen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2013 - L 18 KN 362/10
    Es fehlt an einem hinreichend bestimmten Klageantrag und an substantiiertem Tatsachenvortrag, aus dem ein solcher bestimmt werden könnte (§§ 92, 106 Abs. 1, 112 Abs. 2 SGG, §§ 202 SGG iVm § 253 Abs. 2 Nr. 2 Zivilprozessordnung (ZPO); vgl hierzu BSGE 83, 254-266).

    Betrifft ein Zahlungsanspruch - wie hier - einen abgeschlossenen Vorgang aus der Vergangenheit, ist er zur Vermeidung eines ansonsten im Raum stehenden zusätzlichen Streits über die Höhe des Anspruchs konkret zu beziffern (BSGE 83, 254, 263 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 1 zu Kostenerstattungsansprüchen; BGH NJW 1999, 954); es muss grundsätzlich ein bestimmter (bezifferter) Zahlungsantrag gestellt und in der Klageschrift dargelegt werden, wie sich dieser Betrag im Einzelnen zusammensetzt (BSGE 92, 300ff).

    Der Senat hat auch nicht versäumt, in der mündlichen Verhandlung auf die Konkretisierung des Antrags und die Ergänzung des Tatsachenvortrags hinzuwirken (§§ 106 Abs. 1, 112 Abs. 2, 153 Abs. 1 SGG; vgl hierzu BSGE 83, 254-266).

  • BSG, 08.09.2010 - B 11 AL 4/09 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2013 - L 18 KN 362/10
    Urt v 8.9.2010, Az B 11 AL 4/09 R).

    Urt v 8.9.2010, Az B 11 AL 4/09 R).

  • BSG, 30.06.1997 - 8 RKn 14/95

    DDR - VEB - Gleichstellung - Bergbau - Kapitalgesellschaft - Umwandlung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2013 - L 18 KN 362/10
    Eine Zuständigkeit der Bundesknappschaft (und als deren Rechtsnachfolgerin seit dem 1.10.2005 der Beklagten) konnte sich frühestens ab dem 1.1.1991 aufgrund des Einigungsvertrags ergeben (BSGE 80, 267ff = SozR 3-8110 Kap VIII H III Nr. 1 Nr. 1, Rn34).

    Hinsichtlich der Entscheidung vom 25.6.1979 kann ein eklatanter Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip nicht festgestellt werden (vgl. BSGE 80, 267ff = SozR 3-8110 Kap VIII H III Nr. 1 Nr. 1).

  • LSG Sachsen, 31.05.2001 - L 6 KN 25/00

    Vorliegen eines "bergbaulichen Betriebes"; Entscheidungskompetenz des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2013 - L 18 KN 362/10
    Das Sächsische Landessozialgerichts (LSG) bestätigte den Ausspruch in der Hauptsache mit der - abweichenden - Begründung, dass ein betriebsbezogener Bestandsschutz gesetzlich nicht vorgesehen sei, hob indes das angefochtene Urteil auf, soweit die dort beigeladene Beklagte verurteilt worden war: Für die einheitliche Rückerstattung sämtlicher Beiträge fehle es an einer Rechtsgrundlage; für die Erstattung des Differenzbetrages zwischen knappschaftlicher und allgemeiner Rentenversicherung fehle es am Nachweis der unrechtmäßigen Zahlung; dieser könne nur einzelfallbezogen erbracht werden; insoweit bestehe ein zeitlich unbegrenzter echter Besitzstandschutz für bestimmte, am Stichtag 1.1.1991 bergbaulich versicherte Arbeitnehmer (rechtskräftiges Urteil vom 31.5.2001, Az L 6 KN 25/2000).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakten, die Verwaltungsakte der Beklagten, die Akten des sächsischen LSG mit dem Az L 6 KN 25/2000 und die Akten des SG Köln (Az S 15 KN 14/02 = L 2 KN 68/03 LSG NRW) Bezug genommen, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

  • BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R

    Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsaktes - Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2013 - L 18 KN 362/10
    Diese ist für Fallgestaltungen anerkannt, in denen der Gegners der nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast beweisbelasteten Beteiligten den Beweis vereitelt oder erschwert, oder die Beweisführung unmöglich ist, weil die zu beweisenden Tatsachen sich wesentlich in der Sphäre des Gegners abgespielt haben, und dieser an der ihm möglichen Sachverhaltsaufklärung nicht oder nicht rechtzeitig mitgewirkt hat (BSGE 95, 57, 64 = SozR 4-1300 § 48 Nr. 6; BSG SozR 4-1500 § 128 Nr. 5; BSG.
  • BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 88/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Arbeitslosigkeit - Verletzung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2013 - L 18 KN 362/10
    Diese ist für Fallgestaltungen anerkannt, in denen der Gegners der nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast beweisbelasteten Beteiligten den Beweis vereitelt oder erschwert, oder die Beweisführung unmöglich ist, weil die zu beweisenden Tatsachen sich wesentlich in der Sphäre des Gegners abgespielt haben, und dieser an der ihm möglichen Sachverhaltsaufklärung nicht oder nicht rechtzeitig mitgewirkt hat (BSGE 95, 57, 64 = SozR 4-1300 § 48 Nr. 6; BSG SozR 4-1500 § 128 Nr. 5; BSG.
  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beweislast - Arbeitsablehnung - Gesundheitliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2013 - L 18 KN 362/10
    Die Verteilung der Beweislast bestimmt sich dabei nach der für den Rechtsstreit maßgeblichen materiell-rechtlichen Norm (BSGE 6, 70, 72 f; BSGE 71, 256, 260 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7; BSG.
  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2013 - L 18 KN 362/10
    Die Verteilung der Beweislast bestimmt sich dabei nach der für den Rechtsstreit maßgeblichen materiell-rechtlichen Norm (BSGE 6, 70, 72 f; BSGE 71, 256, 260 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7; BSG.
  • BSG, 12.02.1998 - B 8 KN 20/96 R

    Fortbestand der knappschaftlichen Versicherung im Beitrittsgebiet

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2013 - L 18 KN 362/10
    Soweit es auf die "besonders geprägte Beschäftigung" des Versicherten ankommt, muss diese zusätzliche Prägung aufgrund solcher tatsächlichen Umstände erfolgen, die wegen des besonderen Unternehmensgegenstandes mit seinem Bezug zum Bergbau oder wegen des bergmännischen Charakters der Tätigkeit zur Anerkennung/Gleichstellung als bergbaulicher Betrieb nach DDR-Recht geführt hatten (BSG Urteil vom 12.2.1998, Az B 8 Kn 20/96 R).
  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 24/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Übermittlung der Behandlungsdaten an den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2013 - L 18 KN 362/10
    Eine unbezifferte und von der Klägerin (noch) nicht bezifferbare Leistungsklage ist ausnahmsweise zulässig, wenn sie im Verbund mit einem Auskunfts- oder Rechnungslegungsanspruch erhoben worden wäre (§§ 202 SGG iVm 254 ZPO, sog. Stufenklage, vgl BSGE 112, 141-156).
  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

  • BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 18/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit - Vormundschaftsgericht

  • BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 41/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Klage gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung

  • BSG, 15.08.1991 - 12 RK 25/89

    Beiträge zur Rentenversicherung bei rückwirkender Kürzung des Krankengeldes

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2013 - L 18 KN 359/10

    (Teil-)Erstattung von Arbeitgeberbeiträgen zur knappschaftlichen (bergbaulichen)

  • SG Chemnitz, 23.05.2000 - S 14 KN 279/97
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2022 - L 4 BA 3605/20

    Betriebsprüfung - Rechtswidrigkeit des Prüfbescheides über die Auflösung von

    Denn sie hat - obgleich sie den geltend gemachten Anspruch auf Beitragsrückerstattung aus abgeschlossenen Vorgängen in der Vergangenheit herleitet - weder ihren Zahlungsantrag beziffert noch dargelegt, welche Beiträge von den Einzugsstellen bereits eingezogen worden sind (vgl. zur Erforderlichkeit der Bezifferung und Substantiierung: BSG, Urteil vom 10. März 2022 - B 1 KR 2/21 R - juris, Rn. 7 m.w.N.; für eine Klage auf Beitragsrückerstattung: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Dezember 2013 - L 18 KN 362/10 - juris, Rn. 28).
  • SG Düsseldorf, 12.01.2015 - S 44 R 511/14

    Voraussetzung für die Gewährung einer Witwerrente

    Die Verteilung der Beweislast bestimmt sich dabei nach der für den Rechtsstreit maßgeblichen materiell-rechtlichen Norm (Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.12.2013, Az.: L 18 KN 362/10 m.w.N.).

    Die Verteilung der Beweislast bestimmt sich dabei nach der für den Rechtsstreit maßgeblichen materiell-rechtlichen Norm (Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.12.2013, Az.: L 18 KN 362/10 m.w.N.).

  • BSG, 24.02.2015 - B 12 R 11/14 B

    Erstattung von Arbeitgeberbeiträgen

    L 18 KN 362/10 (LSG Nordrhein-Westfalen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2022 - L 10 U 457/21
    Soweit mit dem Begehren, die anfallenden Kosten der Heilbehandlung zu übernehmen, zugleich Zahlungsklage erhoben werden sollte, ist diese auch unzulässig, denn bei solchen Klagen ist grundsätzlich für die Zulässigkeit der Klage eine Bezifferung des Anspruchs erforderlich (vgl Urteil des LSG NRW vom 17.12.2013, L 18 KN 362/10, juris, Rn 27ff mwN).
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