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   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2001 - L 5 KR 39/00   

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https://dejure.org/2001,10513
LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2001 - L 5 KR 39/00 (https://dejure.org/2001,10513)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.12.2001 - L 5 KR 39/00 (https://dejure.org/2001,10513)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Dezember 2001 - L 5 KR 39/00 (https://dejure.org/2001,10513)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2001 - L 5 KR 39/00
    Unabhängig davon, ob ein Kostenerstattungsanspruch auf § 13 Abs. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) oder dessen Absatz 3 gestützt wird, ist Voraussetzung eines Kostenerstattungsanspruchs, dass die selbstbeschaffte Leistung ihrer Art nach zu den Leistungen gehört, welche die gesetzlichen Krankenkassen als Sach- oder Dienstleistungen zu erbringen haben (vgl. BSG SozR 3-2500 § 27 Nr. 9; SozR 3-2500 § 135 Nr. 14).
  • BVerfG, 05.03.1997 - 1 BvR 1071/95

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Ablehnung der Kostenerstattung durch die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2001 - L 5 KR 39/00
    Ebenso wenig lässt sich dem Grundgesetz ein Anspruch auf bestimmte Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entnehmen (BVerfG NJW 1997, 3085; 1998, 1775).
  • BSG, 09.12.1997 - 1 RK 23/95

    Mehraufwendungen für Diät- oder Krankenkost

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2001 - L 5 KR 39/00
    Unabhängig davon, ob ein Kostenerstattungsanspruch auf § 13 Abs. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) oder dessen Absatz 3 gestützt wird, ist Voraussetzung eines Kostenerstattungsanspruchs, dass die selbstbeschaffte Leistung ihrer Art nach zu den Leistungen gehört, welche die gesetzlichen Krankenkassen als Sach- oder Dienstleistungen zu erbringen haben (vgl. BSG SozR 3-2500 § 27 Nr. 9; SozR 3-2500 § 135 Nr. 14).
  • BSG, 09.12.1997 - 1 RK 11/97

    Kieferorthopädische Behandlung von Erwachsenen, Leistungsbeschränkung in der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2001 - L 5 KR 39/00
    Von Verfassungs wegen können die Versicherten auf einen unveränderten Fortbestand von Leistungsgesetzen nicht vertrauen (BSGE 69, 76; BSG SozR 3-2500 § 28 Nr. 3).
  • BVerfG, 15.12.1997 - 1 BvR 1953/97

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Erstattung von Heilpraktikerkosten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2001 - L 5 KR 39/00
    Ebenso wenig lässt sich dem Grundgesetz ein Anspruch auf bestimmte Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entnehmen (BVerfG NJW 1997, 3085; 1998, 1775).
  • BSG, 25.06.1991 - 3 RK 21/90

    Herabsetzung des Sterbegeldes, Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2001 - L 5 KR 39/00
    Von Verfassungs wegen können die Versicherten auf einen unveränderten Fortbestand von Leistungsgesetzen nicht vertrauen (BSGE 69, 76; BSG SozR 3-2500 § 28 Nr. 3).
  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 40/96

    Besetzung der Richterbank bei einem Rechtsstreit über die Festsetzung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2001 - L 5 KR 39/00
    Es kann dahinstehen, ob vor dem 01.01.1997 ausnahmsweise bei medizinischer Notwendigkeit, d.h. bei Fehlen medizinisch gleichwertiger Maßnahmen eine Versorgung mit Implantaten beansprucht werden konnte (vgl. BSG SozR 3-5555 § 12 Nr. 5; BSG, Urteil vom 03.12.1997 - 6 RKa 40/96) und ob diese Voraussetzungen bei der Klägerin im Jahre 1992 vorgelegen haben.
  • BSG, 19.06.2001 - B 1 KR 5/00 R

    Kostenerstattung bei implantatgestütztem Zahnersatz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2001 - L 5 KR 39/00
    Auch soweit bei Kieferatrophien keine Versorgung mit konventionellem Zahnersatz möglich ist, ist der Ausschluss von Implantaten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BSG, Urteil vom 19.06.2001 - B 1 KR 5/00 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2003 - L 16 B 43/03

    Krankenversicherung

    Bestätigt wird die Auffassung der Beklagten nicht nur durch die von ihr genannten Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19.06.2001, sondern auch durch die neuere Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 03.09.2003 - Az.: B 1 KR 9/92, 18/02 und 02/03 R, u.a. in Bestätigung der Urteile des LSG NRW vom 18.12.2001, Az. L 5 KR 39/00, und vom 19.02.2002, Az. L 5 KR 223/00; vgl. zu allem Presse-Mitteilung des BSG, Nr. 46/03).
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