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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 20 SO 44/11   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 20 SO 44/11 (https://dejure.org/2012,30573)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.08.2012 - L 20 SO 44/11 (https://dejure.org/2012,30573)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. August 2012 - L 20 SO 44/11 (https://dejure.org/2012,30573)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 20 SO 44/11
    Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Höhe der Regelsätze bestünden mit Rücksicht auf die inzwischen ergangene Entscheidung des BVerfG vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 nicht.

    Zwar hat das BVerfG in seinem Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 festgestellt, dass die Vorschriften über die Höhe der Regelleistung im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 20 Abs. 2 1. Halbsatz und Abs. 3 S. 1 und § 28 Abs. 1 S. 3 Nr. 1, 1. Alt. SGB II in der Fassung vom 24.03.2006 bzw. 02.03.2009 bzw. vom 01.09.2005, 20.07.2006, 18.06.2007, 26.06.2008 und vom 17.06.2009 im Hinblick auf die Berechnung der Regelleistung mit der Verfassung, namentlich dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG, unvereinbar sind und dem Gesetzgeber aufgegeben, die Regelleistung bis zum 31.12.2010 neu festzusetzen - was zwischenzeitlich durch das zum 01.01.2011 rückwirkend in Kraft getretene Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011 (BGBl. I S. 453) auch geschehen ist.

    Diese im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende ergangene Rechtsprechung des BVerfG gilt auch für den hier streitgegenständlichen Regelsatz nach dem SGB XII; denn das BVerfG hat auch das Regelsatzsystem des (bis zum 31.12.2004 geltenden) Bundessozialhilfegesetzes bzw. des (zum 01.01.2005 in Kraft getretenen) SGB XII zur Grundlage seiner Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit gemacht (BSG, Urteil vom 16.12.2010 - B 8 SO 7/09 R), indem es in seiner Entscheidung vom 09.02.2010 (a.a.O.) Parallelen zum BSHG und SGB XII gezogen und für den Bereich der Sozialhilfe betont hat, trotz des in § 3 Abs. 1 S. 1 BSHG (jetzt § 9 SGB XII) niedergelegten Individualisierungsgrundsatzes, wonach sich Art, Form und Maß der Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles, vor allem nach der Person des Hilfeempfängers, der Art seines Bedarfs und den örtlichen Verhältnissen zu richten haben, seien nach § 22 Abs. 1 S. 1 BSHG laufende Leistungen zum Lebensunterhalt grundsätzlich "nach Regelsätzen" gewährt worden, die von den Landesbehörden nach bundesgesetzlichen Vorgaben und nach einer Regelsatzverordnung des zuständigen Bundesministeriums festzusetzen gewesen seien (BVerfGE, a.a.O.).

  • BSG, 16.12.2010 - B 8 SO 7/09 R

    Sozialhilfe - Belastungsgrenze - keine Kostenübernahme von Zuzahlungen zu

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 20 SO 44/11
    Diese im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende ergangene Rechtsprechung des BVerfG gilt auch für den hier streitgegenständlichen Regelsatz nach dem SGB XII; denn das BVerfG hat auch das Regelsatzsystem des (bis zum 31.12.2004 geltenden) Bundessozialhilfegesetzes bzw. des (zum 01.01.2005 in Kraft getretenen) SGB XII zur Grundlage seiner Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit gemacht (BSG, Urteil vom 16.12.2010 - B 8 SO 7/09 R), indem es in seiner Entscheidung vom 09.02.2010 (a.a.O.) Parallelen zum BSHG und SGB XII gezogen und für den Bereich der Sozialhilfe betont hat, trotz des in § 3 Abs. 1 S. 1 BSHG (jetzt § 9 SGB XII) niedergelegten Individualisierungsgrundsatzes, wonach sich Art, Form und Maß der Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles, vor allem nach der Person des Hilfeempfängers, der Art seines Bedarfs und den örtlichen Verhältnissen zu richten haben, seien nach § 22 Abs. 1 S. 1 BSHG laufende Leistungen zum Lebensunterhalt grundsätzlich "nach Regelsätzen" gewährt worden, die von den Landesbehörden nach bundesgesetzlichen Vorgaben und nach einer Regelsatzverordnung des zuständigen Bundesministeriums festzusetzen gewesen seien (BVerfGE, a.a.O.).

    Eine solche Korrektur kann gleichwohl nicht vorgenommen werden, weil das BVerfG im Urteil vom 09.02.2010 die auf die Regelsatzbemessung des SGB XII rekurrierende, formell gesetzliche Regelung des SGB II bis Ende 2010 akzeptiert und ausdrücklich für die Bemessung der Regelbedarfe den Erlass eines Gesetzes gefordert hat (BSG, Urteil vom 16.12.2010 - B 8 SO 7/09 R).

  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 33/91

    Ausschluss der erneuten prozessualen Geltendmachung eines Anspruchs durch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 20 SO 44/11
    Die Erhebung einer neuen Klage trotz zuvor erfolgter Klagerücknahme ist aber ausnahmsweise dann zulässig, wenn diese neue Klage - wie hier die am 18.03.2008 bei dem Sozialgericht (erneut) erhobene Klage - dort noch innerhalb der Klagefrist eingeht (Leitherer, a.a.O., § 102 Rn. 11 m.w.N.; letztlich offen gelassen wohl vom BSG in seinem Urteil vom 31.03.1993 - 13 RJ 33/91); denn in Bestandskraft erwächst ein Bescheid erst mit Ablauf der maßgeblichen Rechtsbehelfs- bzw. Rechtsmittelfrist.

    Eine erneute prozessuale Geltendmachung des erledigten Teils des Klageanspruchs im Wege einer (Wieder-)Erweiterung des Klageantrags ist ausgeschlossen (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 21.02.1969 - 3 RK 99/65 in SozR § 102 Nr. 10; BSG, Urteil vom 31.03.1993 - 13 RJ 33/91; BSG, Urteil vom 23.02.2005 - B 6 KA 77/03 R m.w.N.).

  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 13/10 R

    Arbeitslosengeld II - Hygienemehrbedarf bei Aids-Erkrankung - bis 2010 Übernahme

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 20 SO 44/11
    Dabei muss die bedarfsauslösende atypische Lebenslage einen gewissen Grundrechtsbezug aufweisen (Berlit in LPK-SGB XII, 9. Auflage 2012, § 73 Rn. 4 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 19.08.2010 - B 14 AS 13/10 R).
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 33/07 R

    Sozialhilfe - stationäre Eingliederungshilfe - Ablehnung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 20 SO 44/11
    Der angefochtene Bescheid vom 16.11.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.02.2008 trifft auch eine Regelung im Sinne des § 31 SGB X für den gesamten Teilzeitraum von Oktober 2007 bis September 2008, obwohl der Beklagte darin lediglich allgemein die Erhöhung des Regelsatzes abgelehnt hat, ohne den diesbezüglichen Zeitraum konkret zu bezeichnen; denn aus der für die Auslegung von Verwaltungsakten maßgeblichen Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 28.10.2008 - SozR 4-1500 § 77 Nr. 1 Rn. 15; Engelmann in von Wulffen, SGB X, 7. Auflage 2010, § 31 Rn. 26) bezog sich die Ablehnung auf den Zeitraum, der Gegenstand des zuvor ergangenen Bescheides vom 28.09.2007 über die Bewilligung von Grundsicherungsleistungen für die Zeit von Oktober 2007 bis September 2008 war.
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 20 SO 44/11
    Von der Vorschrift betroffen werden also nur atypische ("besondere" bzw. "sonstige") Lebenslagen, die nicht bereits durch andere Vorschriften des SGB XII erfasst sind (BSGE 97, 242 ff. = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1; SozR 4-3500 § 21 Nr. 1 zum BSHG).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 20 SO 44/11
    Von der Vorschrift betroffen werden also nur atypische ("besondere" bzw. "sonstige") Lebenslagen, die nicht bereits durch andere Vorschriften des SGB XII erfasst sind (BSGE 97, 242 ff. = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1; SozR 4-3500 § 21 Nr. 1 zum BSHG).
  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 77/03 R

    Teilanfechtung eines vertragsärztlichen Honorarbescheids bzw teilweise

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 20 SO 44/11
    Eine erneute prozessuale Geltendmachung des erledigten Teils des Klageanspruchs im Wege einer (Wieder-)Erweiterung des Klageantrags ist ausgeschlossen (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 21.02.1969 - 3 RK 99/65 in SozR § 102 Nr. 10; BSG, Urteil vom 31.03.1993 - 13 RJ 33/91; BSG, Urteil vom 23.02.2005 - B 6 KA 77/03 R m.w.N.).
  • BSG, 21.02.1969 - 3 RK 99/65

    Nachforderung von Beiträgen zur Kranken- und Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 20 SO 44/11
    Eine erneute prozessuale Geltendmachung des erledigten Teils des Klageanspruchs im Wege einer (Wieder-)Erweiterung des Klageantrags ist ausgeschlossen (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 21.02.1969 - 3 RK 99/65 in SozR § 102 Nr. 10; BSG, Urteil vom 31.03.1993 - 13 RJ 33/91; BSG, Urteil vom 23.02.2005 - B 6 KA 77/03 R m.w.N.).
  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 10/06 R

    Sozialhilfe - Wegfall des zusätzlichen Barbetrags gem § 21 Abs 3 S 4 BSHG -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 20 SO 44/11
    aa) Die Klage (somit) beider Kläger auf Bewilligung höherer Leistungen der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII unter Anerkennung eines Regelsatzes i.H.v. insgesamt 1.085,00 EUR, den die Kläger wirksam entsprechend beschränken konnten und auch beschränkt haben (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 26.08.2008 - B 8/9b SO 10/06 R), ist für den gesamten streitbefangenen Zeitraum von Oktober 2007 bis September 2010 zulässig.
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