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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - L 15 U 287/00   

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https://dejure.org/2003,13988
LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - L 15 U 287/00 (https://dejure.org/2003,13988)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.01.2003 - L 15 U 287/00 (https://dejure.org/2003,13988)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Januar 2003 - L 15 U 287/00 (https://dejure.org/2003,13988)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Autounfalles in den Niederlanden als Arbeitsunfall; Würdigung des gesamten Ermittlungsergebnisses aus dem Verwaltungsverfahren und Gerichtsverfahren; Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles ; Umfang der Versicherung bei Vorbereitungshandlungen

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Kein Wegeunfall bei einer Auslandsreise - fehlender innerer Zusammenhang - unglaubhaftes Beteiligtenvorbringen - Beweislast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 VS 2/00 R

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - L 15 U 287/00
    Der vorliegende Sachverhalt weist allerdings Parallelen auf zur der Konstellation, über die der 9. Senat des BSG in seiner Entscheidung vom 08.08.2001 (B 9 Vs 2/00 R, BSGE 88, 247 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 19) befunden hat, die zwar zum sozialen Entschädigungsrecht ergangen ist, deren Grundsätze aber auf die gesetzliche Unfallversicherung übertragbar sind.

    Denn unversicherte Vorbereitungshandlungen sind wenn auch nicht typischerweise, so doch häufig für die Durchführung betrieblicher Tätigkeiten unentbehrlich (vgl. BSG SozR 3-2200 § 55 Nr. 16; SozR 2200 § 55 Nr. 24; Urteil des BSG vom 08.08.2001 a. a. O.).

  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - L 15 U 287/00
    Die Wesentlichkeit des betrieblichen Interesses beurteilt sich hierbei in erster Linie nach den aufgrund von objektiven Anhaltspunkten nachvollziehbaren subjektiven Vorstellungen des Versicherten (BSGE 20, 215, 218; BSG SozR 3 -2200 § 548 Nr. 19).

    Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Frage, ob eine gemischte Tätigkeit wesentlich betrieblichen Interessen gedient hat, ist, ob diese Tätigkeit hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn der private Zweck entfallen wäre (BSGE 20, 219; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19; Urteil des BSG vom 08.12.1998 - B 2 U 36/97 R).

  • BSG, 08.12.1998 - B 2 U 36/97 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - gemischte Tätigkeit - Werbung - humanitäre

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - L 15 U 287/00
    Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Frage, ob eine gemischte Tätigkeit wesentlich betrieblichen Interessen gedient hat, ist, ob diese Tätigkeit hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn der private Zweck entfallen wäre (BSGE 20, 219; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19; Urteil des BSG vom 08.12.1998 - B 2 U 36/97 R).
  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - L 15 U 287/00
    Zunächst muss also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten Tätigkeit bestehen, nämlich der sog. innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSGE 63, 273 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 16 und 26).
  • BSG, 24.01.1995 - 8 RKnU 1/94

    Sachliche Verknüpfung zwischen einem zum Unfall führenden Verhalten und der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - L 15 U 287/00
    Den erforderlichen Sachzusammenhang hat das BSG (24.01.1995, 8 RKnU 1/94, SozR 3-2200 § 548 Nr. 23) auch angenommen beim Aufsuchen einer Nachttankstelle, und zwar trotz des zeitlichen Auseinanderklaffens der Vorbereitungshandlung und der nachfolgenden betrieblichen Tätigkeit.
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - L 15 U 287/00
    Dieser innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenzen liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 61, 127 = SozR 2200 § 548 Nr. 84).
  • BSG, 25.01.1977 - 2 RU 99/75

    Ort der Tätigkeit - Beginn der Arbeitszeit - Verlassen des Arbeitsortes -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - L 15 U 287/00
    Eine solche versicherte Vorbereitungshandlung hat das BSG etwa in dem Fall angenommen (Urteil vom 25.01.1977, 2 RU 99/75, SozR 2200 § 550 Nr. 25), dass ein Versicherter den Ort der Tätigkeit vor Beginn der Arbeit wieder verlassen hat, um aus seiner Wohnung die zu Hause vergessene Brille zu holen, weil er als kaufmännischer Angestellter ohne sie nicht hätte arbeiten können und praktisch arbeitsunfähig gewesen wäre.
  • BSG, 14.05.1985 - 5a RKnU 3/84

    Staubentwicklung - Erhöhter Durst - Nächster Arbeitstag - Bereitstellen eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - L 15 U 287/00
    Ebenso ist Versicherungsschutz angenommen worden (14.05.1985, 5a RKnU 3/84, SozR 2200 § 548 Nr. 73) bei einem Arbeitnehmer, der, weil die Staubentwicklung bei der Arbeit erhöhten Durst bedingt, kurz vor Schichtende ein Getränk für den nächsten Arbeitstag holt.
  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 185/61

    Ereignis eines Unfalls beim Zurücklegen des Weges nach oder von der Arbeitsstätte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - L 15 U 287/00
    Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Frage, ob eine gemischte Tätigkeit wesentlich betrieblichen Interessen gedient hat, ist, ob diese Tätigkeit hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn der private Zweck entfallen wäre (BSGE 20, 219; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19; Urteil des BSG vom 08.12.1998 - B 2 U 36/97 R).
  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 30/61

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall - Arbeitsunfall eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - L 15 U 287/00
    Die Wesentlichkeit des betrieblichen Interesses beurteilt sich hierbei in erster Linie nach den aufgrund von objektiven Anhaltspunkten nachvollziehbaren subjektiven Vorstellungen des Versicherten (BSGE 20, 215, 218; BSG SozR 3 -2200 § 548 Nr. 19).
  • BSG, 25.02.1993 - 2 RU 19/92

    Betriebssport - Verein - Zusammenarbeit mit Unternehmen

  • BSG, 29.01.1959 - 2 RU 198/56
  • BSG, 31.01.1980 - 8a RU 46/79

    Vorbereitungshandlung - Ausschußsitzung - Ratsherr - Ehrenamtliche Tätigkeit -

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