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LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1998 - L 15 U 52/96 |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. April 1998 - L 15 U 52/96 (https://dejure.org/1998,40780)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Zur MdE-Bewertung nach § 581 Abs. 2 RVO bei einem Akademiker
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 23.06.1983 - 2 RU 13/82
Minderung der Erwerbsfähigkeit - Arbeitsunfall - Bemessung der MdE - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1998 - L 15 U 52/96
Der Annahme einer unbilligen Härte steht schließlich auch entgegen, daß der Kläger für seine Berufskrankheitsfolgen eine Rente erhält, also ein Anwendungsbedarf des § 581 Abs. 2 RVO, die gravierende Benachteiligung eines Unfallverletzten aufgrund seiner beruflichen Situation durch die Ermöglichung einer Rentenleistung auszugleichen (vgl. BSG SozR 2200 § 581 Nr. 18), gerade nicht besteht. - OLG Düsseldorf, 13.02.1991 - 17 U 183/90
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1998 - L 15 U 52/96
Im Rahmen eines Berufungsverfahrens vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen - L 17 U 183/90 -, das der Kläger gegen die Abweisung einer sogenannten Untätigkeitsklage durch das Sozialgericht Köln - S 16 U 267/87 - angestrengt hatte, weil die Beklagte - so seine Auffassung - Anträge auf Erhöhung der Verletztenrente gemäß § 581 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung - RVO - nicht beschieden habe, gab die Beklagte im Verhandlungstermin vom 12.02.1992 die Erklärung ab, sie sehe den Schriftsatz des Klägers vom 11.11.1991 als Antrag auf Gewährung einer höheren Verletztenrente nach § 581 Abs. 2 RVO sowie als Überprüfungsantrag bezüglich der Gewährung von Leistungen nach § 587 RVO an; sie werde diese Anträge bescheiden.