Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1998 - L 15 U 52/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,40780
LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1998 - L 15 U 52/96 (https://dejure.org/1998,40780)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.04.1998 - L 15 U 52/96 (https://dejure.org/1998,40780)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. April 1998 - L 15 U 52/96 (https://dejure.org/1998,40780)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,40780) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 23.06.1983 - 2 RU 13/82

    Minderung der Erwerbsfähigkeit - Arbeitsunfall - Bemessung der MdE -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1998 - L 15 U 52/96
    Der Annahme einer unbilligen Härte steht schließlich auch entgegen, daß der Kläger für seine Berufskrankheitsfolgen eine Rente erhält, also ein Anwendungsbedarf des § 581 Abs. 2 RVO, die gravierende Benachteiligung eines Unfallverletzten aufgrund seiner beruflichen Situation durch die Ermöglichung einer Rentenleistung auszugleichen (vgl. BSG SozR 2200 § 581 Nr. 18), gerade nicht besteht.
  • OLG Düsseldorf, 13.02.1991 - 17 U 183/90
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1998 - L 15 U 52/96
    Im Rahmen eines Berufungsverfahrens vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen - L 17 U 183/90 -, das der Kläger gegen die Abweisung einer sogenannten Untätigkeitsklage durch das Sozialgericht Köln - S 16 U 267/87 - angestrengt hatte, weil die Beklagte - so seine Auffassung - Anträge auf Erhöhung der Verletztenrente gemäß § 581 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung - RVO - nicht beschieden habe, gab die Beklagte im Verhandlungstermin vom 12.02.1992 die Erklärung ab, sie sehe den Schriftsatz des Klägers vom 11.11.1991 als Antrag auf Gewährung einer höheren Verletztenrente nach § 581 Abs. 2 RVO sowie als Überprüfungsantrag bezüglich der Gewährung von Leistungen nach § 587 RVO an; sie werde diese Anträge bescheiden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht