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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2001 - L 1 AL 78/00   

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https://dejure.org/2001,12781
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2001 - L 1 AL 78/00 (https://dejure.org/2001,12781)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.03.2001 - L 1 AL 78/00 (https://dejure.org/2001,12781)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. März 2001 - L 1 AL 78/00 (https://dejure.org/2001,12781)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtbewilligung von Arbeitslosengeld wegen entgegenstehender 12-wöchiger Sperrzeit; Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Umzug zum Lebenspartner; Herstellung einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder einer Erziehungsgemeinschaft aus wichtigem Grund für die Lösung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2001 - L 1 AL 78/00
    Es ist der Argumentation der Klägerin im Wesentlichen gefolgt und hat sich dabei teilweise auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R - (SozR 3-4100 § 119 Nr. 15) und vom 05.11.1998 - B 11 AL 5/98 R - (SozR 3-4100 § 119 Nr. 16) gestützt.

    Der 7.Senat des Bundessozialgerichts (Urteil vom 29.04.1998 a.a.O.) geht daher davon aus, dass die persönlichen Interessen des Arbeitslosen nicht grundsätzlich hinter die Interessen der Versichertengemeinschaft zurücktreten, wenn die Arbeitsplatzaufgabe zu dem Zweck erfolgt, durch Umzug vom arbeitsplatznahen Wohnort nach dem Ort der gemeinsamen Wohnung ein engeres Zusammenleben mit dem Partner zu ermöglichen, mit dem bereits eine eheähnliche Gemeinschaft im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht (noch offen gelassen im Urteil des 11. Senats des Bundessozialgerichts vom 05.11.1998 a.a.O.).

    Der Senat lässt es dahingestellt, ob von der dauerhaften Verfestigung einer nichtehelichen Partnerschaft erst nach einer dreijährigen Dauer der Beziehung ausgegangen werden kann, wozu der 7. Senat des Bundessozialgerichts in seinem Urteil vom 29.04.1998 a.a.O. neigt.

  • BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 5/98 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Lösung - Beschäftigungsverhältnis - wichtiger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2001 - L 1 AL 78/00
    Es ist der Argumentation der Klägerin im Wesentlichen gefolgt und hat sich dabei teilweise auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R - (SozR 3-4100 § 119 Nr. 15) und vom 05.11.1998 - B 11 AL 5/98 R - (SozR 3-4100 § 119 Nr. 16) gestützt.

    Der 7.Senat des Bundessozialgerichts (Urteil vom 29.04.1998 a.a.O.) geht daher davon aus, dass die persönlichen Interessen des Arbeitslosen nicht grundsätzlich hinter die Interessen der Versichertengemeinschaft zurücktreten, wenn die Arbeitsplatzaufgabe zu dem Zweck erfolgt, durch Umzug vom arbeitsplatznahen Wohnort nach dem Ort der gemeinsamen Wohnung ein engeres Zusammenleben mit dem Partner zu ermöglichen, mit dem bereits eine eheähnliche Gemeinschaft im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht (noch offen gelassen im Urteil des 11. Senats des Bundessozialgerichts vom 05.11.1998 a.a.O.).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2001 - L 1 AL 78/00
    Die Verbindung zweier Partner unterschiedlichen Geschlechts ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (SozR 3-4100 § 137 Nr. 3) nur dann eheähnlich, wenn sie auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinaus gehen.
  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 86/88

    Drastischer Personalabbau als wichtiger Grund iS. des § 119 AFG

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2001 - L 1 AL 78/00
    Eine Sperrzeit tritt deshalb dann ein, wenn dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung des Einzelfalls und Abwägung seiner Interessen mit denen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 36 unter Hinweis auf die Bundestags-Drucksache zu V/4110, S. 20 f.).
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