Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1999 - L 5 KR 65/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6696
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1999 - L 5 KR 65/98 (https://dejure.org/1999,6696)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.02.1999 - L 5 KR 65/98 (https://dejure.org/1999,6696)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Februar 1999 - L 5 KR 65/98 (https://dejure.org/1999,6696)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,6696) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattungsanspruch für eine Hippo-Therapie (therapeutisches Reiten); Leistungsanspruch der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung; Regelungswirkung der Heil- und Hilfsmittelrichtlinien; Beihilfefähigkeit der Hippo-Therapie; Wirksamkeit und ...

  • archive.org PDF
  • medcontroller.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1999 - L 5 KR 65/98
    Die auf der Grundlage des § 92 Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V erlassenen Heil-und Hilfsmittelrichtlinien sind wie alle nach § 92 Abs. 1 SGB V erlassenen Richtlinien als untergesetzliche Rechtsnormen zu qualifizieren, die mit verbindlicher Wirkung sowohl für die Vertragsärzte und Krankenkassen als auch die Versicherten den Umfang und die Modalitäten der Versorgung regeln (vgl. grundlegend BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 6; ebenso BSG SozR-2500 § 92 Nr. 8; SozR 3-2500 § 135 Nr. 4; zuletzt BSG Urteil vom 23.07.1998 - B 1 KR 3/97 R; anders noch zu den Heil-und Hilfsmittelrichtlinien BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 4).

    Der Versicherte, der sich eine in den Richtlinien aus geschlossene Behandlung auf eigene Rechnung verschafft, kann im Kostenerstattungsverfahren nicht einwenden, die Methode sei gleichwohl zweckmäßig und seinem Fall erforderlich gewesen (BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 8 S. 28; SozR 3-2500 § 135 Nr. 4 S. 20).

    Das Urteil des 4. Senats vom 16.12.1993 (SozR 3-2500 § 13 Nr. 4) ist durch die neuere Rechtsprechung des 6. und 1. Senats des BSG (SozR 3-2500 § 92 Nr. 6, 8; SozR 3-2500 § 135 Nr. 4) überholt, so daß der Senat nicht im Sinne des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG von einer Entscheidung des BSG abweicht.

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1999 - L 5 KR 65/98
    Die auf der Grundlage des § 92 Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V erlassenen Heil-und Hilfsmittelrichtlinien sind wie alle nach § 92 Abs. 1 SGB V erlassenen Richtlinien als untergesetzliche Rechtsnormen zu qualifizieren, die mit verbindlicher Wirkung sowohl für die Vertragsärzte und Krankenkassen als auch die Versicherten den Umfang und die Modalitäten der Versorgung regeln (vgl. grundlegend BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 6; ebenso BSG SozR-2500 § 92 Nr. 8; SozR 3-2500 § 135 Nr. 4; zuletzt BSG Urteil vom 23.07.1998 - B 1 KR 3/97 R; anders noch zu den Heil-und Hilfsmittelrichtlinien BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 4).

    Das Urteil des 4. Senats vom 16.12.1993 (SozR 3-2500 § 13 Nr. 4) ist durch die neuere Rechtsprechung des 6. und 1. Senats des BSG (SozR 3-2500 § 92 Nr. 6, 8; SozR 3-2500 § 135 Nr. 4) überholt, so daß der Senat nicht im Sinne des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG von einer Entscheidung des BSG abweicht.

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1999 - L 5 KR 65/98
    Die auf der Grundlage des § 92 Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V erlassenen Heil-und Hilfsmittelrichtlinien sind wie alle nach § 92 Abs. 1 SGB V erlassenen Richtlinien als untergesetzliche Rechtsnormen zu qualifizieren, die mit verbindlicher Wirkung sowohl für die Vertragsärzte und Krankenkassen als auch die Versicherten den Umfang und die Modalitäten der Versorgung regeln (vgl. grundlegend BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 6; ebenso BSG SozR-2500 § 92 Nr. 8; SozR 3-2500 § 135 Nr. 4; zuletzt BSG Urteil vom 23.07.1998 - B 1 KR 3/97 R; anders noch zu den Heil-und Hilfsmittelrichtlinien BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 4).

    Das Urteil des 4. Senats vom 16.12.1993 (SozR 3-2500 § 13 Nr. 4) ist durch die neuere Rechtsprechung des 6. und 1. Senats des BSG (SozR 3-2500 § 92 Nr. 6, 8; SozR 3-2500 § 135 Nr. 4) überholt, so daß der Senat nicht im Sinne des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG von einer Entscheidung des BSG abweicht.

  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R

    Zulassungsanspruch - Vertragsarzt - Überversorgung - Bedarfsplanung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1999 - L 5 KR 65/98
    Dazu zählt auch, daß der Bundesausschuß die verfügbaren Beurteilungsgrundlagen ausgeschöpft hat (BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 8 S. 27; SozR 3-2500 §§ 135 Nr. 4 S. 22).

    Der Versicherte, der sich eine in den Richtlinien aus geschlossene Behandlung auf eigene Rechnung verschafft, kann im Kostenerstattungsverfahren nicht einwenden, die Methode sei gleichwohl zweckmäßig und seinem Fall erforderlich gewesen (BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 8 S. 28; SozR 3-2500 § 135 Nr. 4 S. 20).

  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - ärztliche Leistung - Mißachtung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1999 - L 5 KR 65/98
    Die auf der Grundlage des § 92 Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V erlassenen Heil-und Hilfsmittelrichtlinien sind wie alle nach § 92 Abs. 1 SGB V erlassenen Richtlinien als untergesetzliche Rechtsnormen zu qualifizieren, die mit verbindlicher Wirkung sowohl für die Vertragsärzte und Krankenkassen als auch die Versicherten den Umfang und die Modalitäten der Versorgung regeln (vgl. grundlegend BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 6; ebenso BSG SozR-2500 § 92 Nr. 8; SozR 3-2500 § 135 Nr. 4; zuletzt BSG Urteil vom 23.07.1998 - B 1 KR 3/97 R; anders noch zu den Heil-und Hilfsmittelrichtlinien BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht