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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1999 - L 10 SB 99/98   

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https://dejure.org/1999,9412
LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1999 - L 10 SB 99/98 (https://dejure.org/1999,9412)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.03.1999 - L 10 SB 99/98 (https://dejure.org/1999,9412)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. März 1999 - L 10 SB 99/98 (https://dejure.org/1999,9412)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung eines höheren Grades der Behinderung (GdB); Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Nachteilsausgleichs "G"; Aufhebung eines Verwaltungsakts mit Wirkung für die Zukunft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1999 - L 10 SB 99/98
    So wird die Einreichung bestimmender Schriftsätze durch Telegramm und Fernschreiben (Telex) seit langem zugelassen (vgl. BVerwG 81, 32, 35 = NJW 1989, 1175; BFH NJW 1996, 1432 mwN), ob gleich bei diesen Übertragungsformen eine eigenhändige Unterschrift technisch unmöglich ist und eine Kontrolle der Identität des Urhebers, etwa nach Zulassung der telefonischen Telegrammaufgabe, kaum möglich ist.

    Entscheidend ist, ob sich aus dem bestimmenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit den ihn begleitenden Umständen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Verkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben, ohne daß hierüber Beweis erhoben werden müßte (vgl. BVerwG 81, 32, 36 = NJW 1989, 1175).".

  • BVerwG, 19.12.1994 - 5 B 79.94

    Formgerecht per BTX erhobene Klage ohne Unterschrift

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1999 - L 10 SB 99/98
    Nichts anderes gilt für die Übermittlung eines bestimmenden Schriftsatzes durch Btx-Mitteilung (vgl. BVerwG NJW 1995, 2121).

    Das Fehlen der eigenhändigen Unterschrift schließt bei dieser Übertragungsform, wie das BVerwG für die Btx-Mitteilung bereits entschieden hat (BVerwG NJW 1995, 2121), die Formgerechtigkeit nicht schlechthin aus.

  • BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 1/93

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Aufhebung - wesentliche Änderung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1999 - L 10 SB 99/98
    Unter Berücksichtigung der Nr. 26.08 (Seite 84) der "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz" (AHP), Ausgabe 1996, denen im Interesse einer objektiven und objektivierbaren Bewertung und einer am Gleichheitsgebot orientierten Gleichbehandlung norm ähnliche Wirkung beizumessen ist (z. B. BSG, Urteil vom 11.10.1994 - Az.: 9 RVs 1/93 - in: SozR 3-3870 § 3 SchwbG Nr. 5; Urteil vom 29.08.1990 - Az.: 9a/9 RVs 7/89 - in: SozR 3-3870 § 4 SchwbG Nr. 1; Urteil vom 23.06.1993 - Az.: 9/9a RVs 1/91 in: SozR § 4 SchwbG Nr. 6), wonach ein Bronchialasthma ohne dauernde Einschränkung der Lungenfunktion mit häufigen (mehrmals pro Monat) und/oder schweren Anfällen mit 30 bis 40 bewertet wird, ist vorliegend ein GdB von 40 angemessen.
  • BSG, 15.10.1996 - 14 BEg 9/96

    Berufungseinlegung mit Telefax-Empfangsgerät

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1999 - L 10 SB 99/98
    Allerdings schließt das Fehlen einer eigenhändigen Unterschrift bei einer mittels PC-Modem als Datei an das Telefax-Empfangsgerät des Gerichts geleiteten Berufung die Formgerechtigkeit nicht aus (BSG vom 15.10.1996 - 14 BEg 9/96 (NJW 1997, 1254 f).
  • BGH, 29.09.1998 - XI ZR 367/97

    Einhaltung von Fristen durch Übermittlung von nicht unterzeichneten Computerfaxen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1999 - L 10 SB 99/98
    Im Gegensatz zum BSG sieht der Bundesgerichtshof (BGH) jedenfalls in Verfahren mit Vertretungszwang die Einreichung eines bestimmenden Schriftsatzes mittels Computerfax nicht als zulässig an (Vorlagebeschluß vom 29.09.1998 - XI ZR 367/97 - NJW 1998, 3649).
  • BFH, 29.11.1995 - X B 56/95

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob Unterzeichnung eines bestimmenden

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1999 - L 10 SB 99/98
    So wird die Einreichung bestimmender Schriftsätze durch Telegramm und Fernschreiben (Telex) seit langem zugelassen (vgl. BVerwG 81, 32, 35 = NJW 1989, 1175; BFH NJW 1996, 1432 mwN), ob gleich bei diesen Übertragungsformen eine eigenhändige Unterschrift technisch unmöglich ist und eine Kontrolle der Identität des Urhebers, etwa nach Zulassung der telefonischen Telegrammaufgabe, kaum möglich ist.
  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89

    Begriff der Hilflosigkeit bei Kindern im Schwerbehindertenrecht, wesentliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1999 - L 10 SB 99/98
    Unter Berücksichtigung der Nr. 26.08 (Seite 84) der "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz" (AHP), Ausgabe 1996, denen im Interesse einer objektiven und objektivierbaren Bewertung und einer am Gleichheitsgebot orientierten Gleichbehandlung norm ähnliche Wirkung beizumessen ist (z. B. BSG, Urteil vom 11.10.1994 - Az.: 9 RVs 1/93 - in: SozR 3-3870 § 3 SchwbG Nr. 5; Urteil vom 29.08.1990 - Az.: 9a/9 RVs 7/89 - in: SozR 3-3870 § 4 SchwbG Nr. 1; Urteil vom 23.06.1993 - Az.: 9/9a RVs 1/91 in: SozR § 4 SchwbG Nr. 6), wonach ein Bronchialasthma ohne dauernde Einschränkung der Lungenfunktion mit häufigen (mehrmals pro Monat) und/oder schweren Anfällen mit 30 bis 40 bewertet wird, ist vorliegend ein GdB von 40 angemessen.
  • BSG, 23.06.1993 - 9a RVs 1/91

    Nachteilsausgleich - Merkzeichen H - Gehörlosigkeit - Kommunikationsstörung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1999 - L 10 SB 99/98
    Unter Berücksichtigung der Nr. 26.08 (Seite 84) der "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz" (AHP), Ausgabe 1996, denen im Interesse einer objektiven und objektivierbaren Bewertung und einer am Gleichheitsgebot orientierten Gleichbehandlung norm ähnliche Wirkung beizumessen ist (z. B. BSG, Urteil vom 11.10.1994 - Az.: 9 RVs 1/93 - in: SozR 3-3870 § 3 SchwbG Nr. 5; Urteil vom 29.08.1990 - Az.: 9a/9 RVs 7/89 - in: SozR 3-3870 § 4 SchwbG Nr. 1; Urteil vom 23.06.1993 - Az.: 9/9a RVs 1/91 in: SozR § 4 SchwbG Nr. 6), wonach ein Bronchialasthma ohne dauernde Einschränkung der Lungenfunktion mit häufigen (mehrmals pro Monat) und/oder schweren Anfällen mit 30 bis 40 bewertet wird, ist vorliegend ein GdB von 40 angemessen.
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