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   LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2002 - L 16 KR 39/00   

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https://dejure.org/2002,14944
LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2002 - L 16 KR 39/00 (https://dejure.org/2002,14944)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.04.2002 - L 16 KR 39/00 (https://dejure.org/2002,14944)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. April 2002 - L 16 KR 39/00 (https://dejure.org/2002,14944)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2002 - L 16 KR 39/00
    Ein solches Systemversagen ist dann anzunehmen, wenn die fehlende Anerkennung der neuen Behandlungsmethode darauf zurückzuführen ist, dass das Verfahren vor dem Bundesausschuss trotz Erfüllung der für eine Überprüfung notwendigen formalen und inhaltlichen Voraussetzungen nicht oder nicht zeitgerecht durchgeführt wird (vgl. BSG SozR 3- 2500 § 135 Nr. 4 S. 21; Nr. 14 S. 66).

    Nur ausnahmsweise kann, sofern ein Wirksamkeitsnachweis wegen der Art oder des Verlaufs der Erkrankung oder wegen unzureichender wissenschaftlicher Erkenntnisse auf erhebliche Schwierigkeiten stößt, darauf abgestellt werden, ob sich die angewendete Therapie in der medizinischen Praxis durchgesetzt hat (BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 4 S. 21 f.; Nr. 14 S. 68).

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 32/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2002 - L 16 KR 39/00
    Die PRK hat keinen Eingang in den einheitlichen Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen (EBM-Ä) gefunden und ist nach den Feststellungen des Sachverständigen auch nicht Bestandteil des vertragsärztlichen Leistungsspektrums geworden, so dass sie als neue Behandlungsmethode i.S.d. § 135 Abs. 1 SGB V anzusehen ist (vgl. BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 7 S. 50).

    Da dem Normgeber ein eigener Gestaltungs- und Beurteilungsspiel raum zukommt, können die Richtlinien durch die Gerichte nur insoweit überprüft werden, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung zustandegekommen sind, insbesondere ob sie dem Gleichbehandlungsgebot und dem Willkürverbot genügen, das Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgestaltet gewesen ist und die verfügbaren Beurteilungsgrundlagen ausgeschöpft worden sind (vgl. BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 7 S. 60).

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2002 - L 16 KR 39/00
    Die NUB-RL sind untergesetzliche Rechtsnormen, die verbindlich das vertragsärztliche Leistungsspektrum regeln (vgl. BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 6 S. 30; Nr. 7 S. 55; § 135 Nr. 14 S. 66).
  • BSG, 05.07.1995 - 1 RK 6/95

    Leistungspflicht der Krankenkassen bei Drogensubstitution für Heroinabhängige,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2002 - L 16 KR 39/00
    Die Anerkennung einer neuen Behandlungsmethode setzt den Nachweis ihrer Wirksamkeit voraus, der grundsätzlich dadurch zu führen ist, dass in einer für die sichere Beurteilung ausreichenden Zahl von Behandlungsfällen aufgrund wissenschaftlich einwandfrei geführter Statistiken ausreichende Behandlungserfolge belegt werden (BSG SozR 3-2500 § 27 Nr. 5; § 109 Nr. 5).
  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 18/99 B

    Kostenerstattung bei fehlerhaften Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2002 - L 16 KR 39/00
    Es kann dahinstehen, ob in dem insoweit maßgeblichen Behandlungszeitpunkt (vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 12) schon mangels eines erneuten Antrags seitens der zuständigen Gremien die formalen Voraussetzungen für eine Überprüfung gefehlt haben.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.1999 - L 5 KR 101/98

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2002 - L 16 KR 39/00
    Dass die hier maßgebliche NUB-RL Anlage 2 Nr. 13 unter Verletzung dieser Grundsätze oder unter Verstoß gegen höherrangiges Recht zustandegekommen ist, ist nicht ersichtlich (so schon LSG NRW Urt. vom 26.01.1999 - L 5 KR 101/98 -).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2013 - L 4 KR 28/12

    Krankenversicherung - linsenchirurgisches Verfahren - refraktive Augenchirurgie -

    Damit handelt es sich nicht um eine Erkrankung, die so selten auftritt, dass ihre systematische Erforschung praktisch ausscheidet (vgl. grundlegend BSG 19. Oktober 2004, B 1 KR 27/02 R, SozR 4-2500 § 27 Nr. 1; BSG, 5. Mai 2009, B 1 KR 15/08 R; siehe zur Anisometropie konkret bereits LSG NRW, 23. Mai 2007, L 16 KR 237/06, Juris; LSG NRW, 25. April 2002, L 16 KR 39/00, SG Aachen, 5. Oktober 2010, S 13 KR 157/10, Juris; ähnlich LSG Schleswig-Holstein, 17. Januar 2002, L 1 KR 26/01, Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2003 - L 16 KR 117/02

    Krankenversicherung

    Unabhängig davon hat die Beklagte die entsprechende Leistung auch zu Recht abgelehnt, weil eine Eximer-Laser-Behandlung nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zählt, wie der Senat in gefestigter Rechtsprechung entschieden hat (vgl. Urteile vom 25.04.2002 - L 16 KR 39/00 - und vom 10.10.2002 - L 16 KR 177/01).
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