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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2014 - L 4 R 457/14   

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https://dejure.org/2014,42042
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2014 - L 4 R 457/14 (https://dejure.org/2014,42042)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.09.2014 - L 4 R 457/14 (https://dejure.org/2014,42042)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. September 2014 - L 4 R 457/14 (https://dejure.org/2014,42042)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer höheren Rente wegen Erwerbsminderung; Auslegung des mit der Klage bzw. der Berufung verfolgten Prozessziels im Wege der Auslegung; Isolierte Überprüfung von Rentenanpassungsbescheiden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung einer höheren Rente wegen Erwerbsminderung; Auslegung des mit der Klage bzw. der Berufung verfolgten Prozessziels im Wege der Auslegung; Isolierte Überprüfung von Rentenanpassungsbescheiden

  • rechtsportal.de

    Gewährung einer höheren Rente wegen Erwerbsminderung

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 16.02.2012 - B 9 SB 48/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Auslegung nicht eindeutiger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2014 - L 4 R 457/14
    Bei unklaren Anträgen muss das Gericht mit den Beteiligten klären muss, was gewollt ist, und vor allem bei nicht rechtskundig vertretenen Beteiligten darauf hinwirken muss, dass sachdienliche und klare Anträge gestellt werden (§ 106 Abs. 1, § 112 Abs. 2 S. 2 SGG, BSG Beschluss vom 16.02.2012 - B 9 SB 48/11 B - juris Rn. 17 mwN).

    Formuliert ein Kläger einen Antrag, der nicht eindeutig ist, so stellt das Gericht das Gewollte, also das mit der Klage bzw. der Berufung verfolgte Prozessziel, im Wege der Auslegung fest (vgl. BSG Beschluss vom 16.02.2012 - B 9 SB 48/11 B - juris Rn. 17 mwN).

    Dabei sind nicht nur der Wortlaut, sondern auch die sonstigen Umstände des Falles, die für das Gericht und die anderen Beteiligten erkennbar sind, zu berücksichtigen (vgl. BSG Beschluss vom 16.02.2012 - B 9 SB 48/11 B - juris Rn. 17 mwN).

  • BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R

    Rentenanpassungsmitteilung als Verwaltungsakt - Erstattung überzahlter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2014 - L 4 R 457/14
    Rentenanpassungsbescheide sind in aller Regel Verwaltungsakte bezüglich des geänderten Rentenwerts, nicht hingegen Rentenbewilligungsbescheide; der Rentenanpassungsbescheid schreibt insofern lediglich ein Teilelement einer bereits vorher erfolgten Bewilligung fort (BSG Urt. v. 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R juris Rn 19, 23).

    Sind aber der Verfügungssatz eines Rentenanpassungsbescheides (Regelung zur Höhe der Anpassung) einerseits und die Verfügungssätze eines Rentenbewilligungsbescheides (Regelung zur Rentenart, Rentenhöhe, dem Rentenbeginn und ggf. der Rentendauer, vgl. hierzu BSG Urteil vom 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R - juris Rn. 23) andererseits nicht identisch, ist der Anwendungsbereich des § 96 SGG nicht eröffnet.

  • BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 139/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Bestimmung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2014 - L 4 R 457/14
    Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der vorläufige Bescheid vom 04.11.2010 mittlerweile bereits durch den endgültigen Bescheid vom 09.08.2011 ersetzt worden ist und wegen seiner dadurch eingetretenen Erledigung gem. § 39 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) nicht mehr zulässiger Klagegegenstand sein kann (vgl. BSG Urt. v. 10.05.2011 - B 4 AS 139/10 R - juris Rn. 13 mwN).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R

    Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2014 - L 4 R 457/14
    Da der Verfügungssatz des Rentenanpassungsbescheides einen Verfügungssatz zu Rentenart, Rentenhöhe, Rentenbeginn und Rentendauer wie oben ausgeführt nicht enthält, bedingen (etwaige) Grundbescheidsmängel eine Rechtswidrigkeit von Anpassungsbescheiden nicht (vgl. BSG Urt. v. 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R - juris Rn. 12 mwN; Urt. v. 22.06.1988 - 9/9a RV 46/86 - juris Rn. 13; aA wohl, allerdings ohne Begründung, BSG Urt. v. 29.06.2000 - B 13 RJ 29/98 R - juris Rn. 25).
  • BSG, 29.06.2000 - B 13 RJ 29/98 R

    Altersrente - Höhe - Berechnung - Rentenanpassung - Zurechnungszeiten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2014 - L 4 R 457/14
    Da der Verfügungssatz des Rentenanpassungsbescheides einen Verfügungssatz zu Rentenart, Rentenhöhe, Rentenbeginn und Rentendauer wie oben ausgeführt nicht enthält, bedingen (etwaige) Grundbescheidsmängel eine Rechtswidrigkeit von Anpassungsbescheiden nicht (vgl. BSG Urt. v. 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R - juris Rn. 12 mwN; Urt. v. 22.06.1988 - 9/9a RV 46/86 - juris Rn. 13; aA wohl, allerdings ohne Begründung, BSG Urt. v. 29.06.2000 - B 13 RJ 29/98 R - juris Rn. 25).
  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R

    Rentenberechnung im Beitrittsgebiet - Beitragsbemessungsgrenze -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2014 - L 4 R 457/14
    Der Regelungsgehalt des Rentenanpassungsbescheides beschränkt sich entsprechend auf die Höhe der Rentenanpassung bzw. den Grad der Anpassung des bereits festgestellten Geldwerts des Stammrechts und stellt insoweit einen selbständigen Streitgegenstand dar, der vom Regelungsgegenstand der Berechnung der Rente zu trennen ist (vgl. BSG Urt. v. 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R - juris Rn. 12; LSG Baden-Württemberg Urt. v. 06.05.2014 - L 13 R 4388/12 - juris Rn. 33).
  • BSG, 05.06.2014 - B 10 ÜG 29/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2014 - L 4 R 457/14
    Während bei dem von einem Rechtsanwalt oder einem anderen qualifizierten Prozessbevollmächtigten gestellten Klageantrag in der Regel anzunehmen ist, dass dieser das Gewollte richtig wiedergibt (vgl. BSG Beschluss vom 05.06.2014 - B 10 ÜG 29/13 B - juris Rn 12 unter Verweis auf Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 123 RdNr 3 mwN), ist der wirkliche Wille eines unvertretenen Klägers in entsprechender Anwendung der Auslegungsregel des § 133 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu erforschen.
  • BSG, 22.06.1988 - 9a RV 46/86

    Sozialleistung - Höhe - Aussparung - Feststellung - Anpassungsbescheid

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2014 - L 4 R 457/14
    Da der Verfügungssatz des Rentenanpassungsbescheides einen Verfügungssatz zu Rentenart, Rentenhöhe, Rentenbeginn und Rentendauer wie oben ausgeführt nicht enthält, bedingen (etwaige) Grundbescheidsmängel eine Rechtswidrigkeit von Anpassungsbescheiden nicht (vgl. BSG Urt. v. 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R - juris Rn. 12 mwN; Urt. v. 22.06.1988 - 9/9a RV 46/86 - juris Rn. 13; aA wohl, allerdings ohne Begründung, BSG Urt. v. 29.06.2000 - B 13 RJ 29/98 R - juris Rn. 25).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.05.2014 - L 13 R 4388/12

    Streitgegenstand im sozialgerichtlichen Verfahren, wenn im Rechtsstreit um die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2014 - L 4 R 457/14
    Der Regelungsgehalt des Rentenanpassungsbescheides beschränkt sich entsprechend auf die Höhe der Rentenanpassung bzw. den Grad der Anpassung des bereits festgestellten Geldwerts des Stammrechts und stellt insoweit einen selbständigen Streitgegenstand dar, der vom Regelungsgegenstand der Berechnung der Rente zu trennen ist (vgl. BSG Urt. v. 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R - juris Rn. 12; LSG Baden-Württemberg Urt. v. 06.05.2014 - L 13 R 4388/12 - juris Rn. 33).
  • BSG, 26.07.2011 - B 13 R 232/11 B
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2014 - L 4 R 457/14
    Die hiergegen von dem unvertretenen Kläger eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde verwarf das Bundessozialgericht mit Beschluss vom 26.07.2011 als unzulässig (Az.: B 13 R 232/11 B).
  • BSG, 19.06.2013 - B 13 R 169/13 B
  • BSG, 18.01.2010 - B 13 R 25/09 S
  • BSG, 19.01.2010 - B 13 R 26/09 S
  • BSG, 10.12.2014 - B 5 R 378/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vertretungszwang vor dem Bundessozialgericht -

    Der Kläger hat sich mit einem selbst unterzeichneten Schreiben vom 22.10.2014 an das Bundessozialgericht (BSG) gewandt und ua "Beschwerde/Strafanzeige wegen Urteil des LSG NRW Az. L 4 R 457/14 vom 26.09.2014" sowie "Beschwerde/Strafanzeige wegen "Gerichtsbescheid´ des s.g. "SG Köln´ Az. S 5 R 591/13 vom 22.05.2014" eingelegt und "Klage gegen manipulierten Widerspruchsbescheid vom 09.04.2013" erhoben.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.02.2018 - L 3 R 47/16

    Isolierte Klage gegen einen Widerspruchsbescheid mit dem Ziel der vollständigen

    Die Rechtsauffassung der Klägerin werde auch von der obergerichtlichen Rechtsprechung geteilt (Hinweis auf LSG Niedersachsen-Bremen, Teilurteil vom 10. Dezember 2014 - L 2 R 494/13 - und LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. September 2014 - L 4 R 457/14 -).
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