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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2004 - L 12 AL 175/03   

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https://dejure.org/2004,5020
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2004 - L 12 AL 175/03 (https://dejure.org/2004,5020)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.01.2004 - L 12 AL 175/03 (https://dejure.org/2004,5020)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - L 12 AL 175/03 (https://dejure.org/2004,5020)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Versicherungsbeiträgen bei der Arbeitslosenhilfe; Überschreitung der Grenzen zulässiger Pauschalierung; Verfassungswidrigkeit der Pauschalierung des § 3 Abs. 2 AlhiVO; Orientierung der Beitragshöhe von Privatversicherungen am Risiko; Angemessenheit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidrige Verordnung zur Anrechnung von Versicherungsbeiträgen der Ehefrau des Arbeitslosenhilfeempfängers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 388
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2004 - L 12 AL 175/03
    (so BVerfGE 87, 234 ff., ebenfalls zur Arbeitslosenhilfe).
  • LSG Berlin, 02.09.2003 - L 6 AL 16/03

    Kundeninformation - Arbeitslosenhilfe - Lebensversicherung zu verwerten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2004 - L 12 AL 175/03
    Bereits jetzt werden kapitalbildende Lebensversicherungen im Rahmen des Arbeitslosenhilfebezugs zu ihrem Verkehrswert angerechnet und den betroffenen Arbeitslosen wird der Verbrauch zugemutet (vgl. LSG Berlin vom 02.09.2003 - L 6 AL 16/03 -).
  • BSG, 24.11.1998 - B 1 A 1/96 R

    Zwangsvereinigung - Innungskrankenkassen - Organisationsverordnung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2004 - L 12 AL 175/03
    Da hinsichtlich Rechtsverordnungen eine Verwerfungskompetenz der Gerichte besteht (vgl. BSG Urteil vom 24.11.1998 - B 1 A 1/96 R -), ist diese Vorschrift zu verwerfen mit der Folge, dass § 194 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB III unmittelbar anzuwenden ist.
  • SG Berlin, 30.08.2002 - S 58 AL 2103/02

    Angemessene Versicherungsprämien bei Arbeitslosenhilfe voll absetzbar

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2004 - L 12 AL 175/03
    Ob eine Verwerfung auch deshalb geboten gewesen wäre, weil eine Ungleichbehandlung gegenüber sozialversicherungsfreien Personen gegeben ist oder weil ab 01.01.2002 den Steuervergünstigungen im Zusammenhang mit der Absenkung des Rentenniveaus und der Einführung der sogenannten Riesterrente nicht Rechnung getragen worden ist, kann daher offen bleiben (vgl. hierzu SG Berlin, Urteil vom 30.08.2002 - S 58 AL 2103/02 - SG Mannheim, Urteil vom 25.04.2002 - S 11 AL 1260/01 - und Winkler Info also Nr. 2/02 S. 59 ff.).
  • SG Mannheim, 25.04.2002 - S 11 AL 1260/01

    Voraussetzungen für die Gewährung von Arbeitslosengeld; Berechnungsgrundlagen für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2004 - L 12 AL 175/03
    Ob eine Verwerfung auch deshalb geboten gewesen wäre, weil eine Ungleichbehandlung gegenüber sozialversicherungsfreien Personen gegeben ist oder weil ab 01.01.2002 den Steuervergünstigungen im Zusammenhang mit der Absenkung des Rentenniveaus und der Einführung der sogenannten Riesterrente nicht Rechnung getragen worden ist, kann daher offen bleiben (vgl. hierzu SG Berlin, Urteil vom 30.08.2002 - S 58 AL 2103/02 - SG Mannheim, Urteil vom 25.04.2002 - S 11 AL 1260/01 - und Winkler Info also Nr. 2/02 S. 59 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2004 - L 12 AL 104/03

    Arbeitslosenversicherung

    Dabei weist der Senat darauf hin, dass sich hier nicht die grundsätzliche Frage der Berücksichtigungsfähigkeit von vor dem Jahr 2002 abgeschlossenen kapitalbildenden Lebensversicherungen stellt (vgl. hierzu die grundsätzliche Entscheidung des Senats vom heutigen Tage - L 12 AL 175/03 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2004 - L 12 AL 216/03

    Arbeitslosenversicherung

    Diese Vorschrift ist zur Überzeugung des Senats rechtswidrig und daher nicht anzuwenden, weil sie gegen höherrangiges Recht verstößt (vgl. Urteile des Senats vom 28.01.2004, - Az L 12 AL 175/03 - und - L 12 AL 104/03 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2006 - L 12 AL 88/04

    Arbeitslosenversicherung

    Maßstab für die Absetzbarkeit von Beiträgen zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen ist allein die gesetzliche Regelung des § 194 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB III. Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 28.01.2004 - L 12 AL 175/03 - entschieden, dass bei der Altersvorsorge dienenden Altverträgen in Anlehnung an die Regelung des § 86 Einkommenssteuergesetz (EStG) in den Jahren 2002 und 2003 1 % des monatlichen Bruttoeinkommens, im Jahr 2004 ein Betrag von 2 % als angemessen anzusehen ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2004 - L 12 (9) AL 246/03

    Arbeitslosenversicherung

    Dies hat der Senat bereits mit Urteilen vom 28.01.2004 - L 12 AL 104/03 und L 12 AL 175/03 vom 04.02.2004 - L 12 AL 216/03 - und vom 06.10.2003 - L 12 AL 286/03 - entschieden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2004 - L 12 AL 247/03

    Arbeitslosenversicherung

    Als ein solches leicht überprüfbares Kriterium sieht der Senat die Begrenzung auf 1 % bei Altverträgen zur Lebensversicherung und Altersvorsorge an (vgl. Senatsurteil vom 28.01.2004 - L 12 AL 175/03 -).
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